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2022-08-25 20:29:11 +02:00
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<TITLE>August Bebel - Die Frau und der Sozialismus - 2. Kapitel</TITLE>
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<P ALIGN="CENTER"><A HREF="beaa_035.htm"><FONT SIZE=2>1. Kap.: Die Stellung der Frau in der Urgesellschaft</FONT></A><FONT SIZE=2> | </FONT><A HREF="beaa_000.htm"><FONT SIZE=2>Inhalt</FONT></A><FONT SIZE=2> | </FONT><A HREF="beaa_082.htm"><FONT SIZE=2>3. Kapitel: Das Christentum</FONT></A></P>
<FONT SIZE=2><P>August Bebel - "Die Frau und der Sozialismus" - 62. Auflage, Berlin/DDR, 1973, S. 54-81.</P>
<P>1. Korrektur.</P>
<P>Erstellt am 31.1.1999.</P>
</FONT><I><P ALIGN="CENTER">Zweites Kapitel <BR>
</I><B>Kampf zwischen Mutterrecht und Vaterrecht <BR>
</B><I>1. Das Aufkommen des Vaterrechts </P>
</I><B><P><A NAME="S54">|54|</A></B> Mit der zunehmenden Volkszahl entsteht eine Reihe von Schwesterngentes, die wieder Tochtergentes das Leben geben. Diesen gegen&uuml;ber erscheint die Muttergens als Phratrie. Eine Anzahl Phratrien bilden den Stamm. Diese soziale Organisation ist so fest, da&szlig; sie noch die Grundlage f&uuml;r die milit&auml;rische Organisation in den alten Staaten bildete, als bereits die alte Gentilverfassung auseinandergefallen war. Der Stamm spaltet sich in mehrere St&auml;mme, die alle die gleiche Verfassung haben und in deren jedem die alten Gentes wieder zu finden sind. Indem aber die Gentilverfassung die Verheiratung mit Geschwistern und Verwandten m&uuml;tterlicherseits bis in das fernste Glied verbietet, untergr&auml;bt sie sich selbst. Bei den durch die soziale und wirtschaftliche Entwicklung immer verwickelter werdenden Beziehungen der einzelnen Gentes zueinander wird das Eheverbot zwischen den verschiedenen Gentes auf die Dauer undurchf&uuml;hrbar, sie bricht in sich selbst zusammen oder wird gesprengt. Solange die Produktion von Lebensmitteln noch auf den untersten Stufen stand und nur sehr einfache Anspr&uuml;che befriedigte, war die T&auml;tigkeit von Mann und Frau wesentlich dieselbe. Mit der zunehmenden Arbeitsteilung tritt aber nicht blo&szlig; Trennung der Verrichtungen, sondern auch Trennung des Erwerbs ein. Fischfang, Jagd, Viehzucht, Ackerbau erfordern besondere Kenntnisse und in noch h&ouml;herem Ma&szlig;e die Herstellung von Werkzeugen und Ger&auml;tschaften, die vorzugsweise Eigentum der M&auml;nner wurden. Der Mann, der bei dieser Entwicklung im Vordergrund stand, wurde der eigentliche Herr und Eigent&uuml;mer dieser Reichtumsquellen. </P>
<P>Mit der zunehmenden Volkszahl und mit dem Streben nach umfassenderem Besitz an Weidepl&auml;tzen und Ackerland entstanden aber nicht nur Reibereien und K&auml;mpfe um den Besitz des besten Grund und <A NAME="S55"><B>|55|</A></B> Bodens, sondern es entstand auch das Bed&uuml;rfnis nach Arbeitskr&auml;ften. Je zahlreicher diese Kr&auml;fte waren, um so gr&ouml;&szlig;er der Reichtum an Produkten und Herden. Das f&uuml;hrte zun&auml;chst zum Frauenraub, weiter zur Versklavung der besiegten M&auml;nner, die man anfangs get&ouml;tet hatte. Damit wurden zwei Elemente in die alte Gentilverfassung eingef&uuml;hrt, die sich auf die Dauer mit derselben nicht vertrugen. </P>
<P>Ein anderes kam hinzu. Bei gr&ouml;&szlig;erer Differenzierung der T&auml;tigkeiten entsteht aus dem wachsenden Bedarf an Wirkzeugen, Ger&auml;ten, Waffen usw. das Handwerk, das eine selbst&auml;ndige Entwicklung nimmt und sich allm&auml;hlich vom Ackerbau losl&ouml;st. Es entsteht eine besondere, das Handwerk betreibende Bev&ouml;lkerung mit ganz anderen Interessen, sowohl in bezug auf Besitz als Vererbung dieses Besitzes. </P>
<P>Solange die Abstammung in der weiblichen Linie ma&szlig;gebend war, erbten die Gentilverwandten von ihren verstorbenen Gentilgenossen m&uuml;tterlicherseits. Das Verm&ouml;gen blieb in der Gens. In dem neuen Zustand, in dem der Vater Eigent&uuml;mer, das hei&szlig;t Besitzer von Herden und Sklaven, von Waffen und Vorr&auml;ten, Handwerker oder Handeltreibender geworden war, fiel sein Besitz, solange er noch zur Gens der Mutter z&auml;hlte, nach seinem Tode nicht an seine Kinder, sondern an seine Br&uuml;der und Schwestern und die Kinder seiner Schwestern oder an die Nachkommen seiner Schwestern. Die eigenen Kinder gingen leer aus. Der Drang, diesen Zustand zu &auml;ndern, war also ein sehr m&auml;chtiger, und er wurde ge&auml;ndert. Es entstand zun&auml;chst an Stelle der Vielehe die Paarungsfamilie. Ein bestimmter Mann lebte mit einer bestimmten Frau, und die aus diesem Verh&auml;ltnis hervorgehenden Kinder waren ihre eigenen Kinder. Diese Paarungsfamilien vermehrten sich in dem Ma&szlig;e, wie die aus der Gentilverfassung hervorgehenden Eheverbote die Heirat erschwerten und die angef&uuml;hrten &ouml;konomischen Gr&uuml;nde die neue Gestaltung des Familienlebens w&uuml;nschenswert erscheinen lie&szlig;en. Der alte Zustand der Dinge, der auf Gemeinwirtschaft beruhte, vertrug sich nicht mit pers&ouml;nlichem Eigentum.<I> Stand</I> und<I> Beruf</I> wurden entscheidend f&uuml;r die Notwendigkeit, den Wohnort zu w&auml;hlen. Aus der jetzt entstehenden Warenproduktion ging der Handel mit benachbarten und fremden V&ouml;lkern hervor, was Geldwirtschaft bedingte. Es war der Mann, der diese Entwicklung leitete und beherrschte. Seine Privatinteressen hatten also keine wesentlichen Ber&uuml;hrungspunkte mehr mit der alten gentilen Organisation, deren Interessen sogar oft den seinen entgegenstanden. So sank die Bedeu- <A NAME="S56"><B>|56|</A></B> tung derselben immer mehr. Schlie&szlig;lich war von der Gens wenig mehr als die Handhabung der religi&ouml;sen Funktionen f&uuml;r den Familienverband verblieben; ihre wirtschaftliche Bedeutung war dahin und die g&auml;nzliche Aufl&ouml;sung der Gentilverfassung nur eine Frage der Zeit. </P>
<P>Mit dieser Losl&ouml;sung aus der alten Gentilordnung sanken rasch der Einflu&szlig; und die Stellung der Frau. Das Mutterrecht verschwand, das Vaterrecht trat an seine Stelle. Der Mann als Privateigent&uuml;mer hatte das Interesse nach Kindern, die er als<I> legitime</I> ansehen und zu Erben seines Eigentums machen konnte,<I> er zwang daher der Frau das Verbot des Umganges mit anderen M&auml;nnern auf</I>. </P>
<P>Dagegen nahm er sich das Recht, neben der eigentlichen Frau oder mehreren derselben sich so viele Kebsweiber zuzulegen, als seine Verh&auml;ltnisse ihm zu halten erlaubten. Und die Kinder dieser Kebsweiber wurden wie legitime Kinder behandelt. Zwei in dieser Beziehung wichtige Beweise finden wir in der Bibel. Dort hei&szlig;t es im 1. Buch Mose, Kapitel 16, Vers 1 und 2: "Sarai, Abrahams Weib, gebar ihm nichts. Sie hatte aber eine &auml;gyptische Magd, die hie&szlig; Hagar. Und sie sprach zu Abraham: Siehe, der Herr hat mich verschlossen, da&szlig; ich nicht geb&auml;ren kann. Lieber lege dich zu meiner Magd, ob ich doch vielleicht aus ihr mich bauen m&ouml;ge. Abraham gehorchte der Stimme Sarais." Die zweite bemerkenswerte Ausf&uuml;hrung findet sich 1. Buch Mose 30, 1 und folgende. Dort hei&szlig;t es: "Da Rahel sah, da&szlig; sie dem Jakob nichts gebar, neidete sie ihre Schwester und sprach zu Jakob: Schaffe mir Kinder, wo nicht, sterbe ich. Jakob aber ward sehr zornig auf Rahel und sprach: Bin ich doch nicht Gott, der dir deines Leibes Frucht nicht geben will. Sie aber sprach: Siehe, da ist meine Magd Bilha, lege dich zu ihr, da&szlig; sie auf meinem Scho&szlig; geb&auml;re und ich doch durch sie erbauet werde. Und sie gab ihm also Bilha, ihre Magd, zum Weibe, und Jakob legte sich zu ihr." </P>
<P>Jakob hatte also nicht nur die T&ouml;chter Labans, zwei Schwestern, gleichzeitig zur Frau, beide legten ihm auch noch ihre M&auml;gde bei, was nach der Sitte der Zeit durchaus "sittlich" erschien. Die beiden Hauptfrauen hatte er bekanntlich gekauft, indem er f&uuml;r jede derselben ihrem Vater Laban sieben Jahre diente. Zu jener Zeit war der Kauf der Frau allgemeine Sitte bei den Juden, aber neben dem Kauf der Frauen betrieben sie einen umf&auml;nglichen Frauenraub bei den von ihnen besiegten V&ouml;lkern; so raubten zum Beispiel die Benjaminiten <A NAME="S57"><B>|57|</A></B> die T&ouml;chter Silos.<A NAME="ZF1"><A HREF="beaa_054.htm#F1">[1]</A></A> Die gefangene Frau wurde Sklavin, Kebsweib. Doch konnte sie zur legitimen Frau erhoben werden, sobald sie folgende Vorschriften erf&uuml;llte: Sie mu&szlig;te sich Haare und N&auml;gel schneiden lassen, das Kleid, in dem sie gefangen worden war, mu&szlig;te sie ablegen und mit einem anderen, das ihr &uuml;bergeben wurde, vertauschen; darauf hatte sie einen Monat lang Vater und Mutter zu beweinen, sie sollte dadurch ihrem Volke absterben, ihm fremd werden, dann konnte sie das Ehebett besteigen. Die gr&ouml;&szlig;te Weiberzahl hatte bekanntlich K&ouml;nig Salomo, dem nach K&ouml;nige 1, 11 nicht weniger als 700 Frauen und 500 Kebsweiber zugeschrieben werden. </P>
<P>Sobald aber das Vaterrecht, das hei&szlig;t die m&auml;nnliche Abstammung, in der j&uuml;dischen Gentilorganisation zur Herrschaft kam, wurden die T&ouml;chter vom Erbe ausgeschlossen. Sp&auml;ter wurde dies jedoch wenigstens in dem Falle ge&auml;ndert, da&szlig; ein Vater keine S&ouml;hne hinterlie&szlig;. Das geht hervor aus 4. Mose 27, 2 bis 8, woselbst berichtet wird, da&szlig;, als Zelaphehad ohne S&ouml;hne starb und die T&ouml;chter sich bitter beschwerten, da&szlig; sie vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen seien, das an den Stamm Joseph zur&uuml;ckfallen sollte, Mose entscheidet, da&szlig; in diesem Falle die T&ouml;chter erben sollen. Als aber diese beabsichtigten, der alten Sitte gem&auml;&szlig; in einen anderen Stamm zu heiraten, beschwerte sich der Stamm Joseph, weil dadurch ihm das Erbe verlorenging. Darauf entschied Mose (4, 36), da&szlig; die Erbinnen zwar nach freier Wahl w&auml;hlen, aber im Stamme ihrer V&auml;ter zu heiraten verpflichtet seien. Also des Eigentums wegen wurde die alte Eheordnung umgesto&szlig;en. Im &uuml;brigen war bereits in der alttestamentarischen, also historischen Zeit das Vaterrecht bei den Juden vorherrschend und beruhte die Clan- und Stammesorganisation wie bei den R&ouml;mern auf der Mannesfolge. Demgem&auml;&szlig; waren die T&ouml;chter vom Erbe ausgeschlossen, wie das schon bei 1. Mose 31, 14 und 15 zu lesen ist, woselbst Lea und Rahel, die T&ouml;chter Labans, sich beklagen: "Wir haben doch kein Teil und Erbe mehr in unseres Vaters Hause. Hat er uns doch gehalten als die Fremden, denn er hat uns verkauft und unseren Lohn verzehrt." </P>
<P>Wie bei allen V&ouml;lkern, bei denen die Vaterfolge an Stelle der Mutterfolge trat, befand sich auch bei den Juden die Frau in vollkommener Rechtlosigkeit. Die Ehe war Kaufehe. Der Frau war die strengste Keuschheit auferlegt, wohingegen der Mann an dieses Gebot nicht gebunden war, und &uuml;berdies stand ihm das Recht zu, mehrere Frauen <A NAME="S58"><B>|58|</A></B> zu besitzen. Glaubte der Mann in der Brautnacht gefunden zu haben, da&szlig; die Frau bereits vor der Ehe die Jungfrauschaft verlor, so hatte er das Recht, sie nicht nur zu versto&szlig;en, sie sollte auch gesteinigt werden. Dieselbe Strafe traf die Ehebrecherin, den Mann aber nur insofern, als er mit einer j&uuml;dischen Ehefrau Ehebruch beging. Nach 5. Mose 24, 1 bis 4 hatte auch der Mann das Recht, die eben erst geehelichte Frau, wenn sie vor seinen Augen nicht Gnade fand, zu versto&szlig;en, sei es auch nur einer Unlust willen. Er sollte ihr alsdann den Scheidebrief schreiben, ihr die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen. Ein Zeichen der tiefen Stellung, die sp&auml;ter bei den Juden die Frau einnahm, ist weiter darin zu finden, da&szlig; noch heute die Frauen in der Synagoge in einem von den M&auml;nnern getrennten Raume dem Gottesdienst beiwohnen, auch werden sie in das Gebet nicht eingeschlossen.<A NAME="ZF2"><A HREF="beaa_054.htm#F2">[2]</A></A> Nach altj&uuml;discher Auffassung geh&ouml;rt die Frau nicht zur Gemeinde, sie ist religi&ouml;s und politisch eine Null. Sind zehn M&auml;nner beieinander, so d&uuml;rfen diese Gottesdienst halten. Frauen, so viele es immer sind, sind unf&auml;hig dazu. </P>
<P>&Auml;hnlich verordnete Solon in Athen, da&szlig; eine Gattin ihren n&auml;chsten m&auml;nnlichen Agnaten heiraten m&uuml;sse, auch wenn beide der gleichen Gens angeh&ouml;rten und eine solche Heirat nach fr&uuml;herem Rechte verboten war. Solon verordnete auch, da&szlig; ein Eigent&uuml;mer sein Eigentum nicht wie bis dahin seiner Gens hinterlassen m&uuml;sse, falls er kinderlos sterbe, sondern da&szlig; er durch Testament einen beliebigen anderen als Erben einsetzen k&ouml;nne. Wir sehen: Der Mensch beherrscht nicht das Eigentum, sondern das Eigentum beherrscht ihn und macht sich zu seinem Herrn. Mit der Herrschaft des Privateigentums war die Unterjochung der Frau unter den Mann besiegelt. Es folgte die Zeit der Geringsch&auml;tzung und selbst der Verachtung der Frau.<I> Die Geltung des Mutterrechts bedeutete Kommunismus, Gleichheit aller; das Aufkommen des Vaterrechts bedeutete Herrschaft des Pri-</I> <A NAME="S59"><B>|59|</A></B> <I>vateigentums, und zugleich bedeutete es Unterdr&uuml;ckung und Knechtung der Frau.</I> Das sah auch der konservative Aristophanes ein, der die Frauen, als sie in seinem Lustspiel "Die Frauenvolksversammlung" zur Herrschaft im Staate kommen, den Kommunismus einf&uuml;hren l&auml;&szlig;t, den er, um die Frauen zu diskreditieren, aufs &auml;rgste karikiert. </P>
<P>In welcher Weise diese Umwandlung sich im einzelnen vollzog, l&auml;&szlig;t sich schwer nachweisen. Auch ist diese erste gro&szlig;e Revolution, die im Scho&szlig;e der Menschheit vor sich ging, nicht gleichzeitig bei den alten Kulturv&ouml;lkern zur Geltung gekommen und hat sich wohl auch nicht &uuml;berall in der gleichen Weise vollzogen. Unter den V&ouml;lkerschaften Griechenlands war es Athen, in dem zuerst die neue Ordnung der Dinge Geltung erlangte. </P>
<P>Fr. Engels glaubt, da&szlig; sich diese gro&szlig;e Umgestaltung durchaus friedlich vollzog und da&szlig;, nachdem alle Bedingungen f&uuml;r das neue Recht vorhanden waren, es nur einer einfachen Abstimmung in den Gentes bedurfte, um das Vaterrecht an Stelle des Mutterrechts zu setzen. Dagegen meint Bachofen auf Grund der alten Schriftsteller, da&szlig; die Frauen dieser sozialen Umwandlung heftigen Widerstand entgegensetzten. Er sieht namentlich in den Sagen von den Amazonenreichen, die sich in der Geschichte Asiens und des Orients finden und auch in S&uuml;damerika und China aufgetaucht sind, Beweise f&uuml;r den Kampf und den Widerstand, den die Frauen der neuen Ordnung entgegensetzten. </P>
<P>Mit der M&auml;nnerherrschaft verloren die Frauen auch im Gemeinwesen ihre Stellung, sie wurden von der Ratsversammlung und von jedem leitenden Einflu&szlig; ausgeschlossen. Der Mann zwingt sie zur ehelichen Treue, die er aber f&uuml;r sich nicht anerkennt; bricht sie die Treue, so ver&uuml;bt sie den schwersten Betrug, der dem neuen B&uuml;rger passieren kann; sie bringt ihm fremde Kinder als Erben seines Eigentums ins Haus, weshalb bei allen alten V&ouml;lkern auf dem Bruch der ehelichen Treue seitens der Frau der Tod oder die Sklaverei als Strafe stand. </P>
<I><P ALIGN="CENTER"><A NAME="Kap_2_2">2. Ankl&auml;nge an das Mutterrecht in griechischen Mythen und Dramen</A></P>
</I><P>Waren somit die Frauen aus ihrer fr&uuml;her leitenden Stellung entfernt, so beherrschten doch noch Jahrhunderte die mit den alten Sitten verbundenen Kultgebr&auml;uche die Gem&uuml;ter, obgleich allm&auml;hlich ihr tie- <A NAME="S60"><B>|60|</A></B> ferer Sinn den V&ouml;lkern abhanden kam. Erst die Jetztzeit bem&uuml;ht sich, den Sinn dieser alten Gebr&auml;uche wieder zu erforschen. So blieb es in Griechenland religi&ouml;ser Brauch, Ba&szlig; die Frauen nur G&ouml;ttinnen um Rat und Hilfe anflehten.. Auch die allj&auml;hrlich wiederkehrende Feier der<I> Thesmophorien</I> verdankte<I> mutterrechtlichen</I> Zeiten ihr Entstehen. Noch in sp&auml;ter Zeit feierten die Frauen Griechenlands w&auml;hrend f&uuml;nf Tagen dieses Fest zu Ehren der Demeter, dem kein Mann beiwohnen durfte. &Auml;hnliches geschah im alten Rom zu Ehren der Ceres. Demeter und Ceres waren die G&ouml;ttinnen der Fruchtbarkeit. Auch in Deutschland fanden bis sp&auml;t ins christliche Mittelalter solche Feste statt, die der Frigga galten, die bei den alten Deutschen als die G&ouml;ttin der Fruchtbarkeit galt, und auch hier. waren die M&auml;nner von der Beteiligung an diesen Festen ausgeschlossen. In Athen, in dem das Mutterrecht am fr&uuml;hesten, aber anscheinend unter schroffem Widerstand der Frauen, dem Vaterrecht Platz machte, kommt diese Umwandlung in ihrer Tragik in &Auml;schylus<EFBFBD> "Eumeniden" ergreifend zum Ausdruck. Der Vorgang ist folgender: Agamemnon, K&ouml;nig in Myken&auml;, Gemahl der Klyt&auml;mnestra, opfert auf das Gehei&szlig; des Orakels auf seinem Zuge nach Troja seine Tochter Iphigenia. Die Mutter ist emp&ouml;rt &uuml;ber die Opferung ihres Kindes, das nach Mutterrecht nicht ihrem Manne geh&ouml;rt, und nimmt w&auml;hrend der Abwesenheit des Agamemnon &Auml;gisthus als Ehemann an, wodurch sie nach altem Rechte nichts Anst&ouml;&szlig;iges beging. Als Agamemnon nach vielj&auml;hriger Abwesenheit nach Myken&auml; zur&uuml;ckkehrt, wird er auf Anstiften der Klyt&auml;mnestra von &Auml;gisthus erschlagen. Orest, der Sohn Agamemnons und der Klyt&auml;mnestra, r&auml;cht nun auf Betreiben Apollos und Athenes den Mord des Vaters, indem er seine Mutter und &Auml;gisthus erschl&auml;gt. Die Erinnyen verfolgen wegen des Mordes an der Mutter Orest, sie vertreten das alte Recht. Apoll und Athene, die nach dem Mythos<I> mutterlos</I> ist, denn sie springt geharnischt aus dem Haupte des Zeus, verteidigen Orest, denn sie vertreten das neue Vaterrecht. Die Entscheidung kommt vor den Areopag, vor dem sich folgendes Zwiegespr&auml;ch entspinnt, in dem die beiden sich feindlich gegen&uuml;berstehenden Anschauungen zum Ausdruck kommen: </P>
<FONT SIZE=2><P>Erinnys: Dich hat der Seher (Apoll) angef&uuml;hrt zum Muttermord? <BR>
Orestes: Und doch bis jetzt nicht schalt ich &uuml;ber mein Geschick. <BR>
Erinnys: Doch fa&szlig;t der Spruch dich, anders reden wirst du bald. <BR>
Orestes: Ich glaub<75>s; doch Beistand schickt mein Vater aus dem Grabe.<BR>
<A NAME="S61"><B>|61|</A></B> Erinnys: Hoff' auf die Toten, der du die<I> Mutter</I> t&ouml;test. <BR>
Orestes: Zwiefachen Frevel lud sie auf ihr schuldig Haupt. <BR>
Erinnys: Wie das? Belehre dessen doch die Richtenden. <BR>
Orestes: Den Mann erschlug sie und erschlug den Vater mir. <BR>
Erinnys: Du aber lebst noch, w&auml;hrend<I> sie</I> den Mord geb&uuml;&szlig;t. <BR>
Orestes: Warum denn hast im Leben du sie nicht verfolgt? <BR>
Erinnys:<I> Sie war dem Manne nicht blutsverwandt, den sie erschlug.</I> <BR>
Orestes:<I> Ich aber, sagst du, bin von meiner Mutter Blut.</I> <BR>
Erinnys:<I> Trug denn, du Blutiger, unter ihrem Herzen sie dich nicht? Verschw&ouml;rst du deiner Mutter teures Blut?</I> </P>
</FONT><P>Die Erinnyen erkennen also kein Recht des Vaters und des Ehemannes an, f&uuml;r sie besteht das Recht der Mutter. Da&szlig; Klyt&auml;mnestra den Gatten erschlagen lie&szlig;, erscheint ihnen gleichg&uuml;ltig, denn er war ein Fremder; dagegen fordern sie des Mutterm&ouml;rders Bestrafung, denn Orest beging, indem er die Mutter t&ouml;tete, das schwerste Verbrechen, das unter der alten Gentilordnung begangen werden konnte. Apollo hingegen steht auf dem entgegengesetzten Standpunkt, er hat im Auftrag des Zeus Orest zum Mord an der eigenen Mutter zur R&auml;chung des Vatermordes veranla&szlig;t, und er verteidigt vor den Richtern dessen Handlung, indem er sagt: </P>
<FONT SIZE=2><P>Darauf sag<61> ich also, mein gerechtes Wort vernimm:<I> <BR>
Nicht ist die Mutter ihres Kindes Zeugerin</I>,<BR>
Sie hegt und tr&auml;gt das auferweckte Leben nur; <BR>
Es zeugt der Vater, aber sie bewahrt das Pfand <BR>
Dem Freund die Freundin, wenn ein Gott es nicht verletzt. <BR>
Mit sicherem Zeugnis will ich das best&auml;tigen. <BR>
Denn Vater kann man ohne Mutter sein; <BR>
Beweis Ist dort die eigne Tochter (Athene) des Olympiers Zeus, <BR>
Die nimmer eines Mutterscho&szlig;es Dunkel barg, <BR>
Und edlern Spro&szlig; gebar doch keine G&ouml;ttin. </P>
</FONT><P>Nach Apoll gibt also die Zeugung dem Vater das erste Recht, wohingegen nach der bis dahin geltenden Anschauung die Mutter, die dem Kinde ihr Blut und das Leben gibt, die alleinige Besitzerin des Kindes ist und der Vater ihres Kindes f&uuml;r sie ein<I> Fremder</I> bleibt. Daher antworten die Erinnyen auf die Anschauung Apollos: </P>
<FONT SIZE=2><P>Danieder st&uuml;rzest du die M&auml;chte grauer Zeit ...<BR>
Du, der junge Gott, willst uns, die Greisen, niederrennen. </P>
</FONT><P>Die Richter r&uuml;sten sich zum Spruche, halb stehen sie zum alten, halb zum neuen Rechte, so da&szlig; Stimmengleichheit droht. Da ergreift <A NAME="S62"><B>|62|</A></B> Athene den Stimmstein vom Altar, und indem sie denselben der Urne &uuml;bergibt, spricht sie: </P>
<FONT SIZE=2><P>Mein ist es, abzugeben einen letzten Spruch, <BR>
Und f&uuml;r Orestes leg<65> ich diesen Stein hinein; <BR>
Denn <I>keine Mutter wurde mir</I>, die mich gebar, <BR>
Nein, vollen Herzens lob<6F> ich <I>alles M&auml;nnliche</I>, <BR>
<B>Bis auf die Ehe</B>, denn des Vaters bin ich ganz. <BR>
Drum acht<68> ich <I>minder str&auml;flich </I>jetzt den Mord der Frau, <BR>
Die umgebracht hat ihren Mann, des <I>Hauses Hort</I>. <BR>
Es sieg<65> Orestes auch bei stimmengleichem Spruch. </P>
</FONT><P>Eine andere Sage stellt den Untergang des Mutterrechtes in Athen in folgender Weise dar. "Unter der Regierung des Kekrops ereignete sich ein doppeltes Wunder. Es brach zu gleicher Zeit aus der Erde der &Ouml;lbaum, an einer anderen Stelle Wasser hervor. Der erschreckte K&ouml;nig sandte nach Delphi, um das Orakel &uuml;ber die Bedeutung dieser Vorg&auml;nge zu befragen. Die Antwort lautete: Der &Ouml;lbaum bedeute Minerva, das Wasser Neptun, und es stehe nun bei den B&uuml;rgern, nach welcher von den beiden Gottheiten sie ihre Stadt benennen wollten. Kekrops beruft die Volksversammlung, in welcher die M&auml;nner und die Frauen Stimmrecht hatten. Die M&auml;nner stimmten f&uuml;r Neptun, die Frauen f&uuml;r Minerva, und da die Frauen eine Stimme mehr hatten, siegte Minerva. Dar&uuml;ber ergrimmte Neptun und lie&szlig; das Meer die L&auml;ndereien der Athener &uuml;berfluten. Um den Zorn des Gottes zu bes&auml;nftigen, legten jetzt die Athener ihren Frauen dreierlei Strafe auf: <I>sie sollten ihr Stimmrecht verlieren, ihre Kinder sollten nicht l&auml;nger der Mutter Namen tragen, sie selber sollten nicht mehr Athenerinnen genannt werden</I>."<A NAME="ZF3"><A HREF="beaa_054.htm#F3">[3]</A></A> So siegte das neue Recht. Die Ehe, die den Vater zum Haupte der Familie macht, das Vaterrecht besiegt das Mutterrecht.<A NAME="ZF4"><A HREF="beaa_054.htm#F4">[4]</A></A> </P>
<I><P ALIGN="CENTER"><A NAME="Kap_2_3">3. Legitime Frauen und Het&auml;ren in Athen</A></P>
</I><B><P><A NAME="S63">|63|</A></B> Wie in Athen vollzog sich der &Uuml;bergang vom Mutter- zum Vaterrecht, sobald eine &auml;hnliche Kulturentwicklung wie dort erreicht war, &uuml;berall. Die Frau wird auf das Haus zur&uuml;ckgedr&auml;ngt, sie wird isoliert und bekommt besondere R&auml;ume - die Gyn&auml;konitis - angewiesen, in welchen sie lebt. Man schlie&szlig;t sie selbst vom Verkehr mit den das Haus besuchenden wI&auml;nnern aus. Das war der Hauptzweck der Isolierung. </P>
<P>Diese Umwandlung in den Sitten kommt bereits in der Odyssee zum Ausdruck. So verweist Telemachos seiner Mutter Penelopeia die Anwesenheit unter den Freiern, indem er ihr befiehlt: </P>
<FONT SIZE=2><P>Aber gehe nun heim, besorge deine Gesch&auml;fte, <BR>
Spindel und Webstuhl. und treib<69> an beschiedener Arbeit <BR>
Deine M&auml;gde zum Flei&szlig;e, die Rede geb&uuml;hrt den M&auml;nnern,<I> <BR>
Und vor allem mir, denn mein ist die Herrschaft im Hause!<A NAME="ZF5"></I></FONT><A HREF="beaa_054.htm#F5"><FONT SIZE=2>[5]</A></FONT></A></P>
<P>Diese Auffassung war bereits die allgemeine zu jener Zeit in Griechenland. Noch mehr. Die Frau, auch wenn sie Witwe ist, steht unter der Herrschaft des n&auml;chsten m&auml;nnlichen Angeh&ouml;rigen, sie hat nicht einmal mehr die Wahl des Gatten. Des langen Hinhaltens durch die schlaue Penelopeia m&uuml;de, wenden sich die Freier durch den Mund des Antinoos an Telemachos und fordern: </P>
<FONT SIZE=2><P>Siehe, nun deuten die Freier dir an, damit du es selber <BR>
Wissest in deinem Herzen und alle Achaier es wissen!<I> <BR>
Sende die Mutter hinweg und gebeut ihr, da&szlig; sie zum Manne <BR>
Nehme,</I> wer ihr gef&auml;llt und<I> wen der Vater ihr w&auml;hlt.<A NAME="ZF6"></I></FONT><A HREF="beaa_054.htm#F6"><FONT SIZE=2>[6]</A></FONT></A></P>
<P>Mit der Freiheit der Frau ist<73>s jetzt zu Ende. Verl&auml;&szlig;t sie das Haus, so mu&szlig; sie sich verh&uuml;llen, um nicht das Gel&uuml;st eines anderen Mannes zu erwecken. Im Orient, in dem die geschlechtlichen Leidenschaften infolge des hei&szlig;en Klimas am lebhaftesten sind, wird noch heute die Absperrungsmethode ins Extrem getrieben. Athen wird unter den alten V&ouml;lkern f&uuml;r die neue Ordnung musterg&uuml;ltig. Die Frau teilt wohl des Mannes Bett, aber nicht seinen Tisch; sie redet ihn nicht mit seinem Namen an, sondern als "Herr", sie ist seine Magd. &Ouml;ffentlich durfte sie nirgends erscheinen, auf der Stra&szlig;e ging sie stets verschleiert und h&ouml;chst einfach gekleidet. Beging sie einen Ehebruch, so sollte sie, <A NAME="S64"><B>|64|</A></B> nach dem Solonschen Gesetz, f&uuml;r ihren Frevel mit ihrem Leben oder ihrer Freiheit b&uuml;&szlig;en. Der Mann konnte sie als Sklavin verkaufen. </P>
<P>Die Stellung der griechischen Frau in. jener Zeit kommt plastisch zum Ausdruck in Euripides<65> "Medea".<A NAME="ZF7"><A HREF="beaa_054.htm#F7">[7]</A></A> Diese klagt: </P>
<FONT SIZE=2><P>Von allem, ach, was Seel<65> und Leben hat,<I> <BR>
Sind doch wir Frau<61>n die aller&auml;rmsten Wesen!<BR>
</I>Durch unsre Mitgift m&uuml;ssen wir den Gatten <BR>
Erkaufen - und was schlimmer ist als das: <BR>
<I>Fortan geh&ouml;rt ihm unser Leib zu eigen.</I> <BR>
Und furchtbar die Gefahr: wie wird er sein, <BR>
Gut oder schlecht? - Denn Scheidung wird der Frau <BR>
Ein Makel stets, und den ihr Anverlobten<I> <BR>
Verschm&auml;hen darf sie nicht.</I> Und kommt sie nun <BR>
Zu neuem Brauch und ungewohnter Sitte, <BR>
Mu&szlig; sie erraten - niemand lehrt' es sie, <BR>
Wie ihres Gatten Art und Wesen ist. <BR>
Und wenn dies alles gl&uuml;cklich uns gelungen <BR>
Und gern und froh der Liebste mit uns lebt, <BR>
Ja, dann ist unser Leben neidenswert - <BR>
Sonst aber - besser tot! - Der Mann, wenn ihm <BR>
Sein Haus verleidet ist, er findet<I> drau&szlig;en,</I> <BR>
Was ihm den Kummer seiner Seele stillt, <BR>
Bei einem Freund, bei M&auml;nnern seines Alters; - <BR>
Wir m&uuml;ssen nach des<I> einen</I> Auge sehn. <BR>
Sie sagen wohl, wir leben ungef&auml;hrdet <BR>
Bequem zu Haus, indes sie Schlachten schlagen! <BR>
T&ouml;richter Traum:<I> lieber dreimal wollt<6C> ich <BR>
Im Kampfe stehn, als einmal nur geb&auml;ren!</I> </P>
</FONT><P>Ganz anders standen die Dinge f&uuml;r die M&auml;nner. Legte der Mann der Frau in R&uuml;cksicht auf die Zeugung legitimer Erben strenge Enthaltsamkeit gegen andere M&auml;nner auf, so war er nicht geneigt, sich gegen&uuml;ber fremden Frauen die gleiche Enthaltsamkeit aufzuerlegen. Es entstand das<I> Het&auml;rentum</I>. Frauen, die durch Sch&ouml;nheit und Geist sich auszeichneten, in der Regel Staatsfremde, zogen ein freies Leben im intimsten Umgang mit der M&auml;nnerwelt der Sklaverei der Ehe vor. Darin wurde auch nichts Verabscheuungsw&uuml;rdiges gefunden. Der Name und der Ruhm dieser Het&auml;ren, die intime Beziehungen mit den ersten M&auml;nnern Griechenlands pflogen und an ihren gelehrten Unterhaltungen wie an ihren Gelagen teilnahmen, ist bis auf unsere Tage <A NAME="S65"><B>|65|</A></B> gekommen, wohingegen die Namen der legitimen Frauen meist vergessen und verschollen sind. So war die sch&ouml;ne Aspasia die intime Freundin des ber&uuml;hmten Perikles, der sie sp&auml;ter zur Gattin machte; der Name der Het&auml;re Phryne wurde in der Zukunft Gattungsname f&uuml;r jene Frauen, die sich f&uuml;r Geld preisgeben. Phryne stand zu Hyperides in intimen Beziehungen, und sie stand Praxiteles, einem der ersten Bildhauer Griechenlands, Modell zu seiner Aphrodite. Danae war die Geliebte des Epikur, Arch&auml;anassa jene des Plato. Andere ber&uuml;hmte Het&auml;ren waren Lais von Korinth, Gnathanea usw. Es gibt keinen ber&uuml;hmten Griechen, der nicht mit Het&auml;ren Umgang hatte. Das geh&ouml;rte zu ihrer Lebensweise. Demosthenes, der gro&szlig;e Redner, pr&auml;zisierte in seiner Rede gegen Ne&auml;ra das geschlechtliche Leben der M&auml;nnerwelt Athens also:<I> "Wir heiraten das Weib, um eheliche Kinder zu erhalten und im Hause eine treue W&auml;chterin zu besitzen; wir halten Beischl&auml;ferinnen zu unserer Bedienung und t&auml;glichen Pflege, die Het&auml;ren zum Genu&szlig; der Liebe."</I> Die Ehefrau war nur der Kindergeb&auml;rapparat, ein treuer Hund, der das Haus bewacht. Dagegen lebte der Herr des Hauses nach seinem bon plaisir, seiner Willk&uuml;r. Oft ist es auch heute noch so. </P>
<P>Um das Verlangen nach k&auml;uflichen Frauen, namentlich in der j&uuml;ngeren M&auml;nnerwelt, befriedigen zu k&ouml;nnen, entstand die unter der Herrschaft der Mutterfolge<I> unbekannte</I> Prostitution. Die Prostitution unterscheidet sich von dem freien Geschlechtsverkehr dadurch, da&szlig; das Weib seinen K&ouml;rper gegen materielle Vorteile, sei es an<I> einen</I> Mann, sei es an eine Reihe von M&auml;nnern, verkauft. Prostitution ist vorhanden, sobald das Weib aus dem Verkauf seiner Reize ein Gewerbe macht. Solon, der f&uuml;r Athen das neue Recht formulierte und als Begr&uuml;nder des neuen Rechtszustandes gefeiert. wird, war es, der die &ouml;ffentlichen Frauenh&auml;user, das Deikterion (Staatsbordell), begr&uuml;ndete, und zwar war f&uuml;r alle Besucher der Preis gleich. Nach Philemon betrug derselbe einen Obolus, ungef&auml;hr f&uuml;nfundzwanzig Pfennig unseres Geldes. Das Deikterion war, wie die Tempel bei Griechen und R&ouml;mern und im Mittelalter die christlichen Kirchen, unverletzlich, es stand unter dem Schutze der &ouml;ffentlichen Gewalt. Bis ungef&auml;hr hundertundf&uuml;nfzig Jahre vor unserer Zeitrechnung war auch der Tempel zu Jerusalem der gew&ouml;hnliche Sammelplatz der Freudenm&auml;dchen. F&uuml;r die Wohltat, die Solon durch Gr&uuml;ndung der Deikterion der athenischen M&auml;nnerwelt erwiesen, wurde er von einem seiner Zeit- <A NAME="S66"><B>|66|</A></B> genossen mit den Worten besungen: "Solon, sei gepriesen! Denn du kauftest &ouml;ffentliche Frauen f&uuml;r das Heil der Stadt, der Sitten einer Stadt, die erf&uuml;llt ist von kr&auml;ftigen jungen M&auml;nnern, die sich ohne deine weise Einrichtung den st&ouml;renden Verfolgungen der besseren Frauenwelt &uuml;berlie&szlig;en." Wir werden sehen, da&szlig; man in unserem Zeitalter genau mit denselben Gr&uuml;nden die Notwendigkeit der Prostitution und des Bordellwesens von Staats wegen rechtfertigt. So wurden durch die Staatsgesetze f&uuml;r die M&auml;nnerwelt Handlungen als naturgem&auml;&szlig;es Recht anerkannt, die, von seiten der Frauen begangen, als verachtungsw&uuml;rdig und schweres Verbrechen galten. Bekanntlich gibt es auch heute nicht wenig M&auml;nner, welche die Gesellschaft einer sch&ouml;nen S&uuml;nderin der Gesellschaft ihrer Ehefrau vorziehen und h&auml;ufig zu den "St&uuml;tzen des Staates", den "S&auml;ulen der Ordnung" geh&ouml;ren und "W&auml;chter &uuml;ber die Heiligkeit der Ehe und Familie" sind. </P>
<P>Die griechischen Frauen scheinen allerdings &ouml;fter f&uuml;r die ihnen angetane Unterdr&uuml;ckung Rache an ihren Eheherrn genommen zu haben. Ist die Prostitution die Erg&auml;nzung der monogamen Ehe auf der einen Seite, so der Ehebruch der Frauen und die Hahnreischaft der M&auml;nner die Erg&auml;nzung auf der anderen Seite. Unter den griechischen Dramendichtern gilt Euripides als Weiberfeind, weil er in seinen Dramen mit Vorliebe die Frauen zum Gegenstand seiner Angriffe macht. Was er ihnen alles vorh&auml;lt, geht am besten hervor aus einer Angriffsrede, die eine Griechin in Aristophanes<65> "Die Thesmophorienfeier" gegen Euripides richtet.<A NAME="ZF8"><A HREF="beaa_054.htm#F8">[8]</A></A> Dort sagt sie: </P>
<FONT SIZE=2><P>Mit welcher L&auml;strung Schmutz besudelt er (Euripides) uns nicht? <BR>
Wo schwieg denn des Verleumders Zunge? Kurz und gut: <BR>
Wo<EFBFBD>s Schauende, Trag&ouml;dien und Chorreigen gibt, <BR>
Da hei&szlig;en Winkelkunden wir, Manns&uuml;chtige, <BR>
Dem Becher hold, verr&auml;terisch, erzplauderhaft, <BR>
Kein gutes Haar bleibt uns, wir sind der M&auml;nner Kreuz. <BR>
Drum, sowie von den Sitzreihn uns heimkehrt der Mann <A NAME="ZF9"></FONT><A HREF="beaa_054.htm#F9"><FONT SIZE=2>[9]</A></FONT></A><FONT SIZE=2>, <BR>
Sieht er argw&ouml;hn<EFBFBD>schen Blicks auf uns und sp&auml;het rings, <BR>
Ob ein Versteck nicht etwa einen Buhlen birgt, <BR>
Hinfort ist nichts von dem, was wir zuvor ver&uuml;bt, <BR>
Gestattet uns, so Arges setzet &uuml;ber uns <BR>
Den M&auml;nnern in den Kopf er, so da&szlig;, wenn ein Weib </P>
<B><P><A NAME="S67">|67|</A></B> Ein Kr&auml;nzchen flicht, sie f&uuml;r verliebt gilt, oder wann, <BR>
Indem im Haus sie sch&auml;fftert, sie was fallen l&auml;&szlig;t, <BR>
Der Mann sogleich: Wem gelten diese Scherben? fragt, <BR>
Dem Gastfreund aus Korinthos, das ist offenbar. </P>
</FONT><P>Es begreift sich, da&szlig; die beredte Griechin dem Ankl&auml;ger ihres Geschlechts in solcher Weise dient, aber Euripides konnte schwerlich diese Anklagen erheben und h&auml;tte daf&uuml;r bei den M&auml;nnern keinen Glauben gefunden, wu&szlig;ten diese nicht zu gut, da&szlig; sie gerechtfertigt waren. Nach den Schlu&szlig;s&auml;tzen der Anklagerede zu urteilen, bestand in Griechenland jene Sitte nicht, die fr&uuml;her in Deutschland und vielen anderen L&auml;ndern bestand, wonach der Hausherr dem Gastfreund f&uuml;r die Nacht die eigene Frau oder Tochter zur Verf&uuml;gung stellte. So spricht Murner von dieser Sitte, die noch im f&uuml;nfzehnten Jahrhundert in Holland Geltung hatte, mit den Worten: "Es ist in dem Niderlandt der Bruch, so der wyrt ein lieben gast hat, dez er yhm syn Frow zulegt uff guten glauben."<A NAME="ZF10"><A HREF="beaa_054.htm#F10">[10]</A></A> </P>
<P>Die zunehmenden Klassenk&auml;mpfe in den griechischen Staaten und der traurige Zustand in vielen dieser kleinen Gemeinwesen gab Plato zu Untersuchungen Veranlassung &uuml;ber die beste Verfassung und Einrichtung des Staates. In seinem "Staate", den er als Ideal aufstellt, verlangt er f&uuml;r die erste Klasse der B&uuml;rger, die W&auml;chter, die volle Gleichstellung der Frauen. Sie sollen gleich den M&auml;nnern an den Waffen&uuml;bungen teilnehmen und alle Pflichten wie jene erf&uuml;llen, nur sollen sie das Leichtere verrichten, "wegen des Geschlechtes Schw&auml;che". Er behauptet, es seien bei beiden Geschlechtern die nat&uuml;rlichen Anlagen gleich verteilt, nur sei das Weib in allem schw&auml;cher als der Mann. Ferner sollten die Frauen den M&auml;nnern gemein sein, desgleichen die Kinder, so da&szlig; weder ein Vater sein Kind noch ein Kind seinen Vater kenne.<A NAME="ZF11"><A HREF="beaa_054.htm#F11">[11]</A></A> </P>
<P>Aristoteles denkt b&uuml;rgerlicher. Nach seiner "Politik" soll die Frau in der Wahl des Ehegatten freie Hand haben, aber sie soll ihm untergeordnet sein, doch das Recht besitzen, "einen guten Rat zu erteilen". Thukydides spricht eine Ansicht aus, die den Beifall aller Philister hat. <A NAME="S68"><B>|68|</A></B> Er sagt, diejenige Gattin verdiene das h&ouml;chste Lob, von der man au&szlig;erhalb des Hauses weder Gutes noch B&ouml;ses h&ouml;re. </P>
<P>Bei solchen Anschauungen mu&szlig;te die Achtung vor der Frau immer mehr sinken. Die Furcht vor &Uuml;berv&ouml;lkerung f&uuml;hrte sogar dazu, den intimen Umgang mit ihr zu meiden. Man gelangte zu unnat&uuml;rlicher Befriedigung des Geschlechtstriebs. Die griechischen Staaten waren St&auml;dte mit geringem Landbesitz, der &uuml;ber eine gegebene Bev&ouml;lkerungszahl hinaus die gewohnte Ern&auml;hrung nicht mehr erm&ouml;glichte. Diese Furcht vor &Uuml;berv&ouml;lkerung veranla&szlig;te Aristoteles, den M&auml;nnern die Fernhaltung von ihren Frauen und dagegen die Knabenliebe anzuraten. Schon vor ihm hatte Sokrates die Knabenliebe als ein Zeichen h&ouml;herer Bildung gepriesen. Schlie&szlig;lich huldigten dieser widernat&uuml;rlichen Leidenschaft die bedeutendsten M&auml;nner Griechenlands. Die Achtung vor der Frau sank auf das tiefste. Es gab H&auml;user mit m&auml;nnlichen Prostituierten, wie es solche mit weiblichen gab. In einer solchen gesellschaftlichen Atmosph&auml;re konnte Thukydides den Ausspruch tun, die Frau sei schlimmer als die sturmgepeitschte Meereswoge, als des Feuers Glut und der Sturz des wilden Bergwassers. "Wenn es ein Gott ist, der die Frau erfand, wo immer er sei, er wisse, da&szlig; er der unselige Urheber des h&ouml;chsten &Uuml;bels ist." </P>
<P>Huldigte die M&auml;nnerwelt Griechenlands der Knabenliebe, so verfiel die Frauenwelt in das andere Extrem, sie verfiel der Liebe zu Angeh&ouml;rigen des eigenen Geschlechts. Es war dieses besonders bei den Bewohnerinnen der Insel Lesbos der Fall, weshalb diese Verirrung die lesbische Liebe genannt wurde und noch genannt wird, denn sie ist nicht ausgestorben und besteht unter uns fort. Als Hauptrepr&auml;sentantin dieser Liebe galt die ber&uuml;hmte Dichterin Sappho, "die lesbische Nachtigall", die um 600 vor unserer Zeitrechnung lebte. Ihre Leidenschaft findet gl&uuml;henden Ausdruck in ihrer Ode an <FONT SIZE=2>Aphrodite, zu der sie fleht: </P>
<P>Allbeherrscherin, die du thronest auf Blumen, <BR>
O Schaumgeborene, Tochter Zeus<75>, listsinnende, <BR>
H&ouml;r<EFBFBD> mich rufen, <BR>
Nicht in Jammer und bittrer Qual, o G&ouml;ttin, <BR>
La&szlig; mich erliegen! - </P>
</FONT><P>Und von noch leidenschaftlicherer Sinnlichkeit legt Zeugnis ab ihre Ode an die sch&ouml;ne Atthis. </P>
<P>W&auml;hrend bereits in Athen und im &uuml;brigen Griechenland das Vater- <A NAME="S69"><B>|69|</A></B> recht herrschte, befand sich das mit Athen um die Macht rivalisierende Sparta noch unter dem Mutterrecht, ein Zustand, der den meisten Griechen ein g&auml;nzlich fremder geworden war. Die &Uuml;berlieferung berichtet: Eines Tages fragte ein Grieche einen Spartaner, was f&uuml;r eine Strafe in Sparta die Ehebrecher treffe. Darauf antwortete dieser: "Fremdling, bei uns gibt<62>s keine Ehebrecher!" Der Fremde: "Wenn aber doch einer w&auml;re?" "So mu&szlig; er zur Strafe", spottete der Spartaner, "einen Ochsen geben, so gro&szlig;, da&szlig; er mit seinem Kopf &uuml;ber den Taygetus reichen und aus dem Eurotas saufen kann." Auf die verwunderte Antwort des Fremden: "Wie ein Ochse so gro&szlig; sein k&ouml;nne?" erwiderte der Spartaner lachend: "Wie ist<73>s m&ouml;glich, da&szlig; zu Sparta ein Ehebrecher sein kann!" Dagegen dr&uuml;ckte sich das Selbstbewu&szlig;tsein der spartanischen Frau in der stolzen Antwort aus, die das Weib des Leonidas einer Fremden gab, als diese zu ihr sagte: "Ihr Laked&auml;monierinnen seid die einzigen Frauen, die &uuml;ber ihre M&auml;nner herrschen!", worauf sie antwortete: "Wir sind auch die einzigen Frauen, die M&auml;nner zur Welt bringen." </P>
<P>Der freie Zustand der Frau unter dem Mutterrecht f&ouml;rderte ihre Sch&ouml;nheit und hob ihren Stolz, ihre W&uuml;rde und Selbst&auml;ndigkeit. Das Urteil aller alten Schriftsteller geht dahin, da&szlig; diese Eigenschaften bei ihnen im Zeitalter der Mutterfolge in hohem Grade entwickelt waren. Der unfreie Zustand, der sp&auml;ter eintrat, wirkte notwendig nachteilig ein; die Ver&auml;nderung kommt sogar in der Verschiedenartigkeit der Kleidung in den beiden Perioden zum Ausdruck. Das Kleid der dorischen Frau haftete frei und leicht auf der Schulter, es lie&szlig; die Arme und die Unterschenkel blo&szlig;, es ist das Kleid, das Diana tr&auml;gt, die in unseren Museen frei und k&uuml;hn dargestellt ist. Hingegen verh&uuml;llte das ionische Kleid die Gestalt und hemmte die Bewegung. Die Art, wie die Frau sich kleidet, ist weit mehr, als man gew&ouml;hnlich annimmt, und zwar bis in unsere Tage, ein Zeichen ihrer Abh&auml;ngigkeit und Ursache ihrer Hilflosigkeit. Die Art der Frauenkleidung macht bis heute die Frau unbehilflich und zwingt ihr das Gef&uuml;hl der Schw&auml;che auf, was schlie&szlig;lich in ihrer Haltung und in ihrem Charakter zum Ausdruck kommt. Die Gewohnheit der Spartaner, die M&auml;dchen bis ins mannbare Alter nackt gehen zu lassen, ein Zustand, den das Klima des Landes erlaubte, trug nach der Meinung eines alten Schriftstellers wesentlich dazu bei, ihnen Geschmack f&uuml;r Einfachheit und Sorgfalt f&uuml;r &auml;u&szlig;erlichen Anstand beizubringen, und hatte, nach <A NAME="S70"><B>|70|</A></B> den Anschauungen jener Zeit, durchaus nichts die Schamhaftigkeit Verletzendes oder die Wollust Erregendes. Auch nahmen die M&auml;dchen gleich den Knaben an allen k&ouml;rperlichen &Uuml;bungen teil. So wurde ein kr&auml;ftiges, selbstbewu&szlig;tes Geschlecht erzogen, das sich seines Wertes bewu&szlig;t war, wie die Antwort der Frau des Leonidas an die Fremde beweist.<I> </P>
<P ALIGN="CENTER"><A NAME="Kap_2_4">4. &Uuml;berreste des Mutterrechts in Sitten verschiedenes V&ouml;lker</A></P>
</I><P>Im engsten Zusammenhang mit dem geschwundenen Mutterrecht standen gewisse Gebr&auml;uche, die moderne Schriftsteller in vollst&auml;ndiger Verkennung ihrer Bedeutung als "Prostitution" bezeichnen. So war es in Babylon<I> religi&ouml;se</I> Pflicht der mannbar gewordenen Jungfrau, im Tempel der Mylitta einmal zu erscheinen, um ihre Jungfrauschaft zu opfern, indem sie sich einem Manne preisgab. &Auml;hnliches trug sich zu im Serapeum zu Memphis, zu Ehren der G&ouml;ttin Anaitis in Armenien, auf Cypern, in Tyrus und Sydon zu Ehren der Astarte oder Aphrodite. &Auml;hnlichen Sitten dienten die Isisfeste der &Auml;gypter. Dieses Opfer der Jungfr&auml;ulichkeit sollte der G&ouml;ttin S&uuml;hne leisten f&uuml;r die Ausschlie&szlig;lichkeit der Hingabe an einen Mann in der Ehe. "Denn nicht um in den Armen eines einzelnen zu verwelken, wird das Weib von der Natur mit allen Reizen, &uuml;ber welche es gebietet, ausgestattet. Das Gesetz des Stoffes verwirft alle Beschr&auml;nkung, ha&szlig;t alle Fesseln und betrachtet jede Ausschlie&szlig;lichkeit als Vers&uuml;ndigung an ihrer G&ouml;ttlichkeit."<A NAME="ZF12"><A HREF="beaa_054.htm#F12">[12]</A></A> Das fernere Wohlwollen der G&ouml;ttin mu&szlig;te durch jenes Opfer der Jungfr&auml;ulichkeit an einen Fremden erkauft werden. - Im Sinne der alten Auffassung war es auch, wenn die libyschen M&auml;dchen durch ihre Preisgabe ihre Mitgift erwarben. Nach dem Mutterrecht waren sie w&auml;hrend des unehelichen Standes geschlechtlich frei, und die M&auml;nner fanden in diesem Erwerb so wenig Anst&ouml;&szlig;iges, da&szlig; von ihnen diejenige als Frau vorgezogen wurde, die am meisten begehrt worden war. &Auml;hnlich war es zu Herodots Zeit bei den Thrakern: "Die Jungfrauen bewachen sie nicht, sondern lassen ihnen volle Freiheit, sich mit wem sie m&ouml;gen zu vermischen. Die Frauen dagegen bewachen sie streng; sie kaufen sie von ihren Eltern um gro&szlig;es Gut." Ber&uuml;hmt waren die Hierodulen im Tempel der Aphrodite zu Korinth, in dem <A NAME="S71"><B>|71|</A></B> &uuml;ber tausend M&auml;dchen vereinigt waren, die einen Hauptanziehungspunkt f&uuml;r die griechische M&auml;nnerwelt bildeten. Und von der Tochter des K&ouml;nigs Cheops in &Auml;gypten erz&auml;hlt die Sage, da&szlig; sie aus den Ertr&auml;gnissen der Preisgabe ihrer Reize eine Pyramide bauen lie&szlig;. </P>
<P>&Auml;hnliche Zust&auml;nde bestehen noch heute auf den Marianen, den Philippinen und polynesischen Inseln, ferner nach Waitz bei verschiedenen afrikanischen Volksst&auml;mmen. Eine andere Sitte, die noch sp&auml;t auf den Balearen bestand und das Recht aller M&auml;nner an die Frau zum Ausdruck brachte, war, da&szlig; in der Brautnacht die blutsverwandten M&auml;nner bei der Braut zugelassen wurden, der Altersreihe nach. Erst zuletzt kam der Br&auml;utigam. Diese Sitte hat sich bei anderen V&ouml;lkerschaften dahin umgewandelt, da&szlig; als die Vertreter der M&auml;nner des Stammes Priester oder Stammesh&auml;uptlinge (K&ouml;nige) dieses Vorrecht bei der Braut &uuml;ben. So dingen auf Malabar die Caimars Patamaren (Priester), um ihren Frauen die Bl&uuml;te zu nehmen ... Der oberste Priester (Namburi) ist verpflichtet, dem K&ouml;nig (Zamorin) bei seiner Verehelichung diesen Dienst zu erweisen, und der K&ouml;nig bezahlt denselben mit f&uuml;nfzig Goldst&uuml;cken.<A NAME="ZF13"><A HREF="beaa_054.htm#F13">[13]</A></A> In Hinterindien und auf verschiedenen Inseln des Gro&szlig;en Ozeans sind es bald die Priester, bald die Stammesh&auml;uptlinge (K&ouml;nige), die sich diesem Amte unterziehen.<A NAME="ZF14"><A HREF="beaa_054.htm#F14">[14]</A></A> &Auml;hnlich ist es in Senegambien, wo das Stammesoberhaupt die Deflorierung der Jungfrau als Amtspflicht &uuml;bt und daf&uuml;r ein Geschenk erh&auml;lt. Bei anderen V&ouml;lkern wurde und wird die Deflorierung der Jungfrau, manchmal sogar des wenige Monate alten Kindes weiblichen Geschlechts, durch f&uuml;r diesen Zweck eingerichtete G&ouml;tzenbilder vorgenommen. Auch darf angenommen werden, da&szlig; das jus primae noctis (das Recht der ersten Nacht), das bis ins sp&auml;te Mittelalter bei uns in Deutschland und in Europa in Anwendung war, der gleichen Tradition seine Entstehung verdankt. Der Grundherr, der sich als Gebieter seiner H&ouml;rigen oder Leibeigenen ansah, &uuml;bte das auf ihn &uuml;berkommene Recht des Stammesoberhauptes aus. Sp&auml;ter mehr hier&uuml;ber. </P>
<P>Ankl&auml;nge an das Mutterrecht zeigen sich ferner in der eigent&uuml;mlichen Sitte bei s&uuml;damerikanischen St&auml;mmen - die auch bei den Basken, einem Volk mit uralten Sitten und Gebr&auml;uchen, sich erhalten haben soll -, da&szlig; an Stelle der W&ouml;chnerin sich der Mann ins Bett legt, sich wie eine Krei&szlig;ende geb&auml;rdet und von der W&ouml;chnerin pfle- <A NAME="S72"><B>|72|</A></B> gen l&auml;&szlig;t. Die Sitte bedeutet, der Vater anerkennt das Neugeborene als sein Kind. Diese Sitte soll auch noch bei verschiedenen Gebirgsst&auml;mmen Chinas bestehen, und sie bestand vor nicht langer Zeit noch auf Korsika. </P>
<P>In den Denkschriften, die die Reichsregierung dem Reichstag (Session 1894/95) &uuml;ber Deutschlands Kolonien vorlegte, befindet sich in der Denkschrift &uuml;ber das s&uuml;dwestafrikanische Gebiet, S. 239 folgende Stelle: "Ohne seinen Rat, die &Auml;ltesten und Beg&uuml;tertsten, kann er (der Stammesh&auml;uptling in einem Hererodorf) auch nicht den kleinsten Beschlu&szlig; fassen, und nicht allein die M&auml;nner, sondern <I>h&auml;ufig genug auch die Weiber</I>, selbst die Diener <I>geben ihren Rat ab</I>." Und im Bericht &uuml;ber die Marschallinseln hei&szlig;t es auf S. 254: "Die Herrschergewalt &uuml;ber s&auml;mtliche Inseln der Marschallgruppe hat niemals in den H&auml;nden eines einzelnen H&auml;uptlings gelegen ... <I>Da aber kein weibliches Mitglied dieser Klasse </I>(der Irody) <I>mehr am Leben ist und allein die Mutter dem Kinde Adel und Rang gibt, so sterben die Irodyn mit den H&auml;uptlingen aus.</I>" Die Ausdrucks- und Schilderungsweise der Berichterstatter zeigt, wie wildfremd ihnen die von ihnen erw&auml;hnten Verh&auml;ltnisse sind, sie k&ouml;nnen sich in diesen nicht zurechtfinden.<A NAME="ZF15"><A HREF="beaa_054.htm#F15">[15]</A></A> </P>
<B><P><A NAME="S73">|73|</A></B> Dr. Heinrich v. Wlislocki, der jahrelang unter den Siebenb&uuml;rgpr Zigeunern lebte und schlie&szlig;lich von einem ihrer St&auml;mme adoptiert wurde, berichtet <A NAME="ZF16"><A HREF="beaa_054.htm#F16">[16]</A></A>, da&szlig; unter den vier Zigeunerst&auml;mmen, die zur Zeit, als er noch unter ihnen lebte, ihre alte Verfassung erhalten hatten, zwei St&auml;mme waren, die Aschani und Tschale, in denen Mutterfolge herrschte. Heiratet der wandernde Zigeuner, so tritt er in die Sippe seiner Frau ein, welche die ganze Einrichtung des zigeunerischen Hauswesens besitzt. Das vorhandene Verm&ouml;gen ist Eigentum der Frau beziehungsweise der Sippe der Frau, der Mann ist Fremder. Und nach dem Recht der Mutterfolge verbleiben auch die Kinder in der Sippe der Mutter. Sogar im heutigen Deutschland besteht noch Mutterrecht. So berichtet das zweite Blatt der "Westdeutschen Rundschau" unter dem 10. Juni 1902, da&szlig; in der Gemeinde Haltern (Westfalen) f&uuml;r die Erbschaft des B&uuml;rgerverm&ouml;gens noch das uralte Mutterrecht der Gentes geltend sei.<I> Die Kinder erbten von der Mutter.</I> Bis jetzt habe man sich vergeblich bem&uuml;ht, diesen "alten Zopf" abzuschaffen. </P>
<P>Wie wenig die jetzt bestehende Familienform und Einehe als uralte und ewige Institutionen gelten k&ouml;nnen, beweist noch die Verbreitung der Kaufehe und Raubehe, der Polygamie und Polyandrie. </P>
<P>Auch in Griechenland wurde die Frau Kaufobjekt. Sobald sie das Haus ihres Eheherrn betrat, h&ouml;rte sie auf, f&uuml;r ihre Familie zu existieren. Dieses wurde symbolisch dadurch ausgedr&uuml;ckt, da&szlig; der sch&ouml;n geschm&uuml;ckte Wagen, der sie in das Haus des Eheherrn gebracht hatte, vor der T&uuml;r desselben verbrannt wurde. Bei den Ostiaken in Sibirien verkauft noch heute der Vater die Tochter; er unterhandelt mit den Abgesandten des Br&auml;utigams um die H&ouml;he des zu zahlenden Preises. Ebenso besteht noch bei verschiedenen afrikanischen St&auml;mmen, wie zu Jakobs Zeit, die Sitte, da&szlig; der Mann, der um ein M&auml;dchen wirbt, bei der k&uuml;nftigen Schwiegermutter in Dienst tritt. Bekanntlich ist die Kaufehe auch bei uns nicht ausgestorben, sie herrscht sogar in der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft mehr als je. Die Geldehe, die unter unseren besitzenden Klassen fast allgemein &uuml;blich ist, ist nichts als Kaufehe. <A NAME="S74"><B>|74|</A></B> Als Symbol f&uuml;r die Erwerbung der Frau als Eigentum ist auch das Brautgeschenk anzusehen, das nach bestehendem Brauche der Br&auml;utigam der Braut gew&auml;hrt. </P>
<P>Neben der Kaufehe bestand die Raubehe. Der Frauenraub wurde nicht nur von den alten Juden, sondern im Altertum &uuml;berall ge&uuml;bt, er findet sich bei fast allen V&ouml;lkern. Das bekannteste geschichtliche Beispiel hierf&uuml;r ist der Raub der Sabinerinnen durch die R&ouml;mer. Raub der Frauen war eine naheliegende Erwerbung, wo Frauen fehlten oder wo Vielweiberei Sitte ist, wie allgemein im Orient. In diesem hatte sie namentlich w&auml;hrend dem Bestand des Araberreichs, vom siebten bis zw&ouml;lften Jahrhundert unserer Zeit, einen gro&szlig;en Umfang angenommen. </P>
<P>Symbolisch kommt der Frauenraub noch heute zum Beispiel bei den Araukanern im s&uuml;dlichen Chile vor. W&auml;hrend die Freunde des Br&auml;utigams mit dem Vater der Braut unterhandeln, schleicht sich der Br&auml;utigam in die N&auml;he des Hauses und sucht die Braut zu erhaschen. Sobald er sie erfa&szlig;t hat, wirft er sie auf das bereitstehende Pferd und flieht mit ihr nach dem nahen Walde. Darauf erheben Weiber, M&auml;nner und Kinder ein gro&szlig;es Geschrei und suchen die Flucht zu verhindern. Sobald aber der Br&auml;utigam mit seiner Braut das Dickicht des Waldes erreicht hat, wird die Ehe als geschlossen angesehen. Dieses ist sie auch, wenn die Entf&uuml;hrung wider den Willen der Eltern stattfand. &Auml;hnliche Sitten bestehen bei australischen V&ouml;lkerschaften. </P>
<P>Bei uns erinnert noch die Sitte der Hochzeitsreisen an den Frauenraub; die Braut wird dem h&auml;uslichen Herde entf&uuml;hrt. Dagegen erinnert der Ringwechsel an die Unterw&uuml;rfigkeit und die Kettung der Frau an den Mann. Diese Sitte tauchte urspr&uuml;nglich in Rom auf. Die Braut bekam als Zeichen ihrer Fesselung an den Mann von diesem einen eisernen Ring. Sp&auml;ter wurde dieser Ring aus Gold gefertigt, und erst viel sp&auml;ter wurde der gegenseitige Ringtausch, als Zeichen beiderseitiger Verbindung, eingef&uuml;hrt. </P>
<P>Der Vielweiberei (Polygamie), wie wir sie bei den orientalischen V&ouml;lkern kennenlernten und wie sie bei diesen noch heute besteht, aber in R&uuml;cksicht auf die zur Verf&uuml;gung stehende Zahl der Frauen und die Kosten ihres Unterhalts nur von den Bevorrechteten und Besitzenden ge&uuml;bt werden kann, stellt gegen&uuml;ber die Vielm&auml;nnerei (Polyandrie). Diese existiert haupts&auml;chlich bei den Hochgebirgsv&ouml;lkern in Tibet, bei den Garras an der indisch-chinesischen Grenze, den Ba&iuml;gas in God- <A NAME="S75"><B>|75|</A></B> wana, den Na&iuml;rs im &auml;u&szlig;ersten S&uuml;den Indiens, und sie soll auch bei den Eskimos und auf den Aleuten vorhanden sein. Die Abstammung wird, wie nicht anders m&ouml;glich, nach der Mutter bestimmt, die Kinder geh&ouml;ren ihr. Die M&auml;nner der Frau sind in der Regel Br&uuml;der. Heiratet der &auml;lteste Bruder, so werden die &uuml;brigen Br&uuml;der ebenfalls Gatten der Frau, doch hat die Frau das Recht, auch andere M&auml;nner zu nehmen. Dagegen haben auch die M&auml;nner das Recht, mehrere Frauen zu besitzen. Welchen Verh&auml;ltnissen die Polyandrie ihre Entstehung verdankt, ist noch unaufgekl&auml;rt. Da die polyandrischen V&ouml;lkerschaften ausnahmslos entweder auf hohen Gebirgsl&auml;ndern oder in der kalten Zone leben, so ist wahrscheinlich f&uuml;r die Polyandrie eine Erscheinung ma&szlig;gebend, &uuml;ber die Tarnowsky berichtet.<A NAME="ZF17"><A HREF="beaa_054.htm#F17">[17]</A></A> Tarnowsky vernahm von zuverl&auml;ssigen Reisenden, da&szlig; l&auml;ngerer Aufenthalt auf bedeutenden H&ouml;hen den Geschlechtstrieb herabsetzt, der mit neuer Kraft beim Hinabsteigen wiederkehrt. Diese Herabsetzung der Geschlechtst&auml;tigkeit, so glaubt Tarnowsky, k&ouml;nne wohl als Erkl&auml;rung f&uuml;r den verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig geringen Anwuchs der Bev&ouml;lkerung in hochgebirgigen L&auml;ndern dienen und, indem sie sich vererbe, eines der Degenerationsmomente werden, die auf die Perversit&auml;t des Geschlechtssinnes einwirkten. </P>
<P>Die dauernde Wohn- und Lebensweise in sehr hohen oder kalten L&auml;nderstrichen wird aber auch alsdann verursachen, da&szlig; Vielm&auml;nnerei keine &uuml;berm&auml;&szlig;igen Anforderungen an eine Frau stellt. Die Frauen selbst sind schon dementsprechend in ihrer Natur beeinflu&szlig;t, wof&uuml;r die Tatsache spricht, da&szlig; bei den Eskimom&auml;dchen die Menstruation in der Regel erst im neunzehnten Lebensjahr eintritt, w&auml;hrend sie in der hei&szlig;en Zone schon im neunten oder zehnten und in der gem&auml;&szlig;igten zwischen dem vierzehnten und sechzehnten Lebensjahr sich einstellt. &Uuml;ben hei&szlig;e L&auml;nder, wie allgemein anerkannt ist, einen sehr stimulierenden Einflu&szlig; auf den Geschlechtstrieb aus, weshalb gerade in hei&szlig;en L&auml;ndern die Vielweiberei ihre Hauptverbreitung hat, so d&uuml;rften kalte L&auml;nderstriche, und dazu geh&ouml;ren hohe Gebirgsl&auml;nder, sehr erheblich restringierend auf den Geschlechtstrieb einwirken. Auch tritt erfahrungsgem&auml;&szlig; eine Konzeption seltener ein bei Frauen, die mit mehreren M&auml;nnern kohabitieren. Die Bev&ouml;lkerungszunahme ist daher bei der Polyandrie eine schwache und pa&szlig;t sich der Schwierigkeit der Gewinnung des Lebensunterhaltes an, die in kalten L&auml;ndern und <A NAME="S76"><B>|76|</A></B> im Hochgebirge vorhanden ist. Damit w&auml;re bewiesen, da&szlig; auch in diesem uns so fremdartig erscheinenden Zustand der Polyandrie die Art der Produktionsweise auf die Beziehungen der Geschlechter von ma&szlig;gebendem Einflu&szlig; ist. Festzustellen w&auml;re noch, ob bei diesen auf hohen Gebirgen oder in der kalten Zone lebenden V&ouml;lkerschaften T&ouml;tung der Kinder weiblichen Geschlechts in &Uuml;bung ist, wie dies von mongolischen V&ouml;lkerst&auml;mmen in den Hochgebirgen Chinas berichtet wird.<I> </P>
<P ALIGN="CENTER"><A NAME="Kap_2_5">5. Entstehung der Staatsordnung. Aufl&ouml;sung der Gens in Rom</A></P>
</I><P>Nach Aufhebung der mutterrechtlichen Gens trat die vaterrechtliche an ihre Stelle, mit wesentlich abgeschw&auml;chten Funktionen. Ihre Hauptaufgabe war Pflege der gemeinsamen religi&ouml;sen Angelegenheiten und des Begr&auml;bniswesens, gegenseitige Verpflichtung zu Schutz und Hilfe; das Recht und in gewissen F&auml;llen die Pflicht, in der Gens zu heiraten, namentlich wenn es sich um reiche Erbinnen oder Waisent&ouml;chter handelte. Auch verwaltete die Gens den noch vorhandenen gemeinsamen Besitz. </P>
<P>Mit dem Privateigentum und dem damit verbundenen Erbrecht entstanden weiter die Klassenunterschiede und Klassengegens&auml;tze. Es fand im Laufe der Zeit ein Zusammenschlu&szlig; der Besitzenden gegen die nichts Besitzenden statt. Erstere suchten die Verwaltungsstellen in dem neuen Gemeinwesen in ihre H&auml;nde zu bekommen und sie erblich zu machen. Die notwendig gewordene Geldwirtschaft schuf fr&uuml;her ungekannte Verschuldungsverh&auml;ltnisse. Die K&auml;mpfe gegen Feinde nach au&szlig;en und die gegens&auml;tzlichen Interessen im Innern sowie die verschiedenartigen Interessen und Beziehungen, die Ackerbau, Handwerk und Handel untereinander hatten, machten komplizierte Rechtsregeln notwendig und erforderten Organe, die &uuml;ber den ordnungsm&auml;&szlig;igen Gang der gesellschaftlichen Maschine wachten und Streitigkeiten entschieden. Dasselbe galt f&uuml;r die Beziehungen zwischen Herren und Sklaven, Schuldnern und Gl&auml;ubigern. So war eine Macht n&ouml;tig, die alle diese Verh&auml;ltnisse &uuml;bersah, leitete, ordnete, ausglich, sch&uuml;tzend und strafend eingriff.<I> Es entstand der Staat, der das notwendige Produkt der in der neuen Gesellschaftsordnung hervortretenden gegens&auml;tzlichen Interessen war.</I> Dessen Leitung fiel naturgem&auml;&szlig; <A NAME="S77"><B>|77|</A></B> in die H&auml;nde derer, die an seiner Begr&uuml;ndung das lebhafteste Interesse hatten und kraft ihrer sozialen Macht den gr&ouml;&szlig;ten Einflug besa&szlig;en,<I> in die H&auml;nde der Besitzenden</I>. Aristokratie des Besitzes und Demokratie standen sich also gegen&uuml;ber, auch dort, wo v&ouml;llige Gleichheit der politischen Rechte herrschte. </P>
<P>Unter den alten mutterrechtlichen Verh&auml;ltnissen bestand kein geschriebenes Recht. Die Verh&auml;ltnisse waren einfache, und der Gebrauch war geheiligt. In der neuen, viel komplizierteren Ordnung war geschriebenes Recht eines der wichtigsten Erfordernisse und waren besondere Organe n&ouml;tig, die es handhabten. Als aber die Rechtsbeziehungen und Rechtsverh&auml;ltnisse immer verwickeltere wurden, bildete sich eine besondere Klasse von Leuten, die sich das Studium der Rechtsregeln zur Aufgabe machte und schlie&szlig;lich auch ein spezielles Interesse gewann, sie immer mehr zu komplizieren. Es entstanden die Rechtsgelehrten, die Juristen, die durch die Bedeutung, die das geschaffene Recht f&uuml;r die ganze Gesellschaft hatte, zum einflu&szlig;reichsten Stande wurden. Die neue, b&uuml;rgerliche Rechtsordnung fand im Laufe der Zeit im r&ouml;mischen Staat ihren klassischsten Ausdruck, daher der Einflu&szlig;, den das r&ouml;mische Recht bis auf die Gegenwart aus&uuml;bt. </P>
<P>Die Staatsordnung ist also die notwendige Folge einer Gesellschaft, die auf h&ouml;herer Stufe der Arbeitsteilung in eine gro&szlig;e Zahl verschiedener Berufe gespalten ist, mit verschiedenen sich h&auml;ufig entgegenstehenden und sich bek&auml;mpfenden Interessen. Daher notwendig die Unterdr&uuml;ckung des Schw&auml;cheren. Das erkannten auch die Nabat&auml;er, ein Araberstamm, der nach Diodor das Gebot erlie&szlig;: Nicht zu s&auml;en, nicht zu pflanzen, keinen Wein zu trinken und keine H&auml;user zu bauen, sondern in Zelten zu wohnen, weil, wenn sie dergleichen t&auml;ten,<I> sie leicht von einer Obermacht</I> (Staatsgewalt)<I> gezwungen werden k&ouml;nnten zu gehorchen</I>. Auch bei den Rachebiten, den Nachkommen von Moses Schwiegervater, bestanden &auml;hnliche Vorschriften.<A NAME="ZF18"><A HREF="beaa_054.htm#F18">[18]</A></A> &Uuml;berhaupt ist die mosaische Gesetzgebung darauf gerichtet,<I> die Juden &uuml;ber eine ackerbautreibende Gesellschaft nicht hinauskommen zu lassen, weil sonst, so f&uuml;rchteten ihre Gesetzgeber, ihr demokratisch-kommunistisches Gemeinwesen untergehen werde</I>. Daher auch die Auswahl des "gelobten Landes" in einem L&auml;nderstrich, der auf der einen Seite von einem wenig zug&auml;nglichen Gebirge, dem Libanon, und auf der ande- <A NAME="S78"><B>|78|</A></B> ren, namentlich im Osten und S&uuml;den, von wenig fruchtbaren Gegenden und zum Teil von W&uuml;sten begrenzt war also die Isolierung erm&ouml;glichte. Daher auch Fernhaltung der Juden vom Meere, das Handel, Kolonisation und Reichtumsanh&auml;ufung beg&uuml;nstigt; daher ferner die strengen Gesetze &uuml;ber die Abschlie&szlig;ung gegen andere V&ouml;lkerschaften, die strengen Eheverbote nach au&szlig;en, die Armengesetze, die Agrargesetze, das Jubeljahr, alles Einrichtungen, darauf berechnet, die Ansammlung gro&szlig;en Reichtums bei einzelnen zu verhindern. Die Juden sollten verhindert werden, ein<I> staatenbildendes</I> Volk zu werden. Deshalb blieb auch die auf der Gentilordnung beruhende Stammesorganisation bis zu ihrer g&auml;nzlichen Aufl&ouml;sung erhalten und wirkt zum Teil noch heute bei ihnen fort. </P>
<P>Bei der Gr&uuml;ndung Roms beteiligten sich augenscheinlich lateinische St&auml;mme, die &uuml;ber die mutterrechtliche Entwicklung hinaus waren. Die ihnen fehlenden Frauen raubten sie, wie schon bemerkt, aus dem Stamme der Sabiner und nannten sich nach diesen Quiriten. Noch in sp&auml;ter Zeit wurden die r&ouml;mischen B&uuml;rger in der Volksversammlung mit Quiriten angeredet. Populus romanus bedeutete die freie Bev&ouml;lkerung Roms &uuml;berhaupt, aber populus romanus quiritium dr&uuml;ckte die Abstammung und die Eigenschaft als r&ouml;mischer B&uuml;rger aus. Die r&ouml;mische Gens war vaterrechtlich. Die Kinder erbten als Leibeserben; fehlten Kinder, so erbten die Verwandten in m&auml;nnlicher Linie, und waren diese nicht vorhanden, so fiel das Verm&ouml;gen an die Gens. Durch die Heirat verlor die Frau das Erbrecht an das Verm&ouml;gen ihres Vaters und an dasjenige von dessen Br&uuml;dern, sie trat aus ihrer Gens, und so konnten weder sie noch ihre Kinder von ihrem Vater oder dessen Br&uuml;dern erben. Das Erbteil ging sonst der v&auml;terlichen Gens verloren. Die Einteilung nach Gentes und Phratrien bildete in Rom noch jahrhundertelang die Grundlage der milit&auml;rischen Organisation und f&uuml;r die Aus&uuml;bung b&uuml;rgerlicher Rechte. Aber mit dem Verfall der vaterrechtlichen Gentes und dem Sinken ihrer Bedeutung gestalteten sich die Verh&auml;ltnisse g&uuml;nstiger f&uuml;r die r&ouml;mischen Frauen; sp&auml;ter erbten sie nicht blo&szlig;, sondern es stand ihnen auch die Verwaltung ihres Verm&ouml;gens zu, sie waren also weit g&uuml;nstiger gestellt als ihre griechischen Schwestern. Diese freiere Stellung, die sie allm&auml;hlich erlangten, war f&uuml;r den &auml;lteren Cato, geboren 234 vor unserer Zeitrechnung, die Veranlassung zu klagen: "Wenn jeder Hausvater nach dem Beispiel der Vorfahren sein Weib in der geh&ouml;rigen Unterw&uuml;rfigkeit zu erhal- <A NAME="S79"><B>|79|</A></B> ten strebte, so w&uuml;rde man &ouml;ffentlich mit dem ganzen Geschlecht nicht soviel zu schaffen haben." Und als einige Volkstribunen im Jahre 195 vor Christo den Antrag stellten, ein fr&uuml;her erlassenes Gesetz gegen den weiblichen Luxus an Kleidern und Geschmeide aufzuheben, donnerte er: "Wenn jeder von uns bei seiner Frau Recht und Majorit&auml;t des Mannes mit Bedacht aufrechterhalten h&auml;tte, so w&uuml;rden wir hier weniger Schwierigkeiten mit den s&auml;mtlichen Weibern haben: Jetzt wird unsere in der H&auml;uslichkeit &uuml;berwundene Freiheit auch hier auf dem Forum schon von der weiblichen Unb&auml;ndigkeit zerbrochen und mit F&uuml;&szlig;en getreten, und weil wir den einzelnen nicht standhalten k&ouml;nnen, f&uuml;rchten wir sie auch insgesamt ... Unsere Vorfahren wollten, da&szlig; die Frauen keine, nicht einmal eine private Angelegenheit ohne Eintreten eines Vormundes betreiben k&ouml;nnten, da&szlig; sie in der Hand ihrer V&auml;ter, Br&uuml;der, M&auml;nner sein sollten: Wir dulden sogar schon, da&szlig; sie von der Republik Besitz ergreifen und sich sogar in die Volksversammlungen einmischen ... La&szlig;t die Z&uuml;gel ihrer herrschs&uuml;chtigen Natur, dem unb&auml;ndigen Gesch&ouml;pf, und hofft dann noch, sie selbst w&uuml;rden ihrer Willk&uuml;r eine Schranke setzen. Dies ist noch das Geringste von dem, was die Frauen unwilligen Geistes als durch Sitten oder Gesetze auferlegt leiden. Sie w&uuml;nschen, um die Wahrheit zu sagen, Freiheit, nein Z&uuml;gellosigkeit in allen Dingen ... Und wenn sie erst angefangen haben, uns gleich zu sein, werden sie alsbald &uuml;berlegen werden." </P>
<P>Solange der Vater lebte, besa&szlig; in jener Zeit, die Cato in der vorstehenden Rede erw&auml;hnte, dieser &uuml;ber seine Tochter die Vormundschaft, auch wenn sie verheiratet war, es sei denn, er ernannte einen Vormund. Starb der Vater, so trat der n&auml;chste m&auml;nnliche Verwandte, auch wenn er als Agnat unf&auml;hig erkl&auml;rt war, als Vormund ein. Der Vormund besa&szlig; das Recht, die Vormundschaft jeden Augenblick einem beliebigen Dritten zu &uuml;bertragen. Die r&ouml;mische Frau besa&szlig; also anfangs vor dem Gesetz keinen eigenen Willen. Die Eheschlie&szlig;ungsformen waren verschieden und erhielten im Laufe der Jahrhunderte mannigfache Ab&auml;nderungen. Die feierlichste Eheschlie&szlig;ung wurde vor dem obersten Priester in Gegenwart von mindestens zehn Zeugen geschlossen, hierbei a&szlig; das Brautpaar zum Zeichen der Verbindung gemeinsam einen aus Mehl, Salz und Wasser gebackenen Kuchen. Man sieht, es handelt sich hier um eine Zeremonie, die gro&szlig;e &Auml;hnlichkeit mit dem Brechen der Hostie bei dem <A NAME="S80"><B>|80|</A></B> christlichen Abendmahl hat. Eine zweite Form der Eheschlie&szlig;ung war die Besitzergreifung, die als vollzogen galt, sobald eine Frau, unter Zustimmung ihres Vaters oder Vormundes, ein Jahr mit ihrem Auserw&auml;hlten unter einem Dache zusammenlebte. Eine dritte Form war eine Art gegenseitigen Kaufes, indem beide sich gegenseitig Geldm&uuml;nzen und das Versprechen gaben, Eheleute sein zu wollen. Zu Ciceros Zeit <A NAME="ZF19"><A HREF="beaa_054.htm#F19">[19]</A></A> war bereits f&uuml;r beide Teile allgemein die freie Scheidung eingef&uuml;hrt und wurde sogar bestritten, da&szlig; eine Ank&uuml;ndigung der Scheidung n&ouml;tig sei. Die lex Julia de adulteriis schrieb aber dann vor, da&szlig; die Scheidung feierlich angek&uuml;ndigt werden m&uuml;sse, was verordnet wurde, weil h&auml;ufig Frauen, die Ehebruch begangen hatten und zur Verantwortung gezogen werden sollten, sich darauf beriefen, die Ehe geschieden zu haben. Justinian (der Christ) <A NAME="ZF20"><A HREF="beaa_054.htm#F20">[20]</A></A> verbot die Scheidung, es sei denn, da&szlig; beide Teile ins Kloster gehen wollten. Sein Nachfolger Justinus II. sah sich aber gen&ouml;tigt, sie wieder zuzulassen. Mit der wachsenden Macht und dem steigenden Reichtum Roms traten an Stelle der ehemaligen Sittenstrenge Laster und Ausschweifungen der schlimmsten Art. Rom wurde die Zentrale, von der aus sich Unzucht, Schwelgerei und sinnliches Raffinement &uuml;ber die ganze damalige Kulturwelt verbreiteten. Die Ausschweifungen nahmen namentlich in der Kaiserzeit, vielfach beg&uuml;nstigt durch die Kaiser, Formen an, die nur der Wahnsinn eingeben konnte. M&auml;nner und Weiber wetteiferten in der Lasterhaftigkeit. Die Zahl der &ouml;ffentlichen Frauenh&auml;user wurde immer gr&ouml;&szlig;er, und daneben fand die griechische Liebe (die Knabenliebe) in der M&auml;nnerwelt immer mehr Eingang. Zeitweilig war in Rom die Zahl der jungen M&auml;nner, die sich prostituierten, gr&ouml;&szlig;er als die Zahl der prostituierten Frauen.<A NAME="ZF21"><A HREF="beaa_054.htm#F21">[21]</A></A> </P>
<P>Die Het&auml;ren erschienen, von ihren Verehrern umgeben, pomphaft auf den Stra&szlig;en, der Promenade, im Zirkus und Theater, oft auf Ruhebetten von Negern getragen, wo sie, einen Spiegel in der Hand, von Schmuck und Edelsteinen funkelnd, stark entbl&ouml;&szlig;t lagen, f&auml;cherwedelnde Sklaven neben sich, umgeben von einem Schwarm von <A NAME="S81"><B>|81|</A></B> Knaben, Eunuchen, Fl&ouml;tenspielern; groteske Zwerge schlossen den Aufzug. </P>
<P>Diese Ausschweifungen nahmen im r&ouml;mischen Reich einen Umfang an, da&szlig; sie eine Gefahr f&uuml;r den Bestand des Reiches wurden. Dem Beispiel der M&auml;nner folgten die Frauen; es gab Frauen, so berichtet Seneca <A NAME="ZF22"><A HREF="beaa_054.htm#F22">[22]</A></A>, welche die Jahre nicht, wie &uuml;blich, nach Konsuln, sondern nach der Zahl ihrer Gatten z&auml;hlten. Ehebruch war allgemein, und damit die Frauen den schweren Strafen, die auf denselben gesetzt waren, entgingen, lie&szlig;en sie sich, darunter die vornehmsten Damen Roms, als Prostituierte in die Register der &Auml;dilen eintragen. Neben diesen Ausschweifungen steigerten B&uuml;rgerkriege und Latifundiensystem die Ehe- und Kinderlosigkeit in solchem Grade, da&szlig; sich die Zahl der r&ouml;mischen B&uuml;rger und Patrizier bedeutend verminderte. Daher erlie&szlig; im Jahre 16 vor Christo Augustus das sogenannte Julische Gesetz <A NAME="ZF23"><A HREF="beaa_054.htm#F23">[23]</A></A>, das Belohnung f&uuml;r Kinderzeugung und Strafen auf Ehelosigkeit der r&ouml;mischen B&uuml;rger und Patrizier setzte. Wer Kinder besa&szlig;, sollte dem Kinder- oder Ehelosen im Range vorgehen. Ehelose durften keine Erbschaft, au&szlig;er von ihren n&auml;chsten Anverwandten, annehmen. Kinderlose konnten nur die H&auml;lfte erben. Das &uuml;brige fiel dem Staate zu. Frauen, die eines Ehebruchs bezichtigt werden konnten, mu&szlig;ten einen Teil ihrer Mitgift dem geprellten Ehemann abtreten. Daraufhin gab es M&auml;nner, die heirateten, indem sie auf den Ehebruch ihrer Frauen spekulierten. Das veranla&szlig;te Plutarch zu der Bemerkung: Die R&ouml;mer heiraten nicht, um Erben zu bekommen, sondern um zu erben. Sp&auml;ter wurde das Julische Gesetz noch versch&auml;rft. Tiberius gebot, da&szlig; keine Frau f&uuml;r Geld sich preisgeben d&uuml;rfe, deren Gro&szlig;vater, Vater oder Ehemann r&ouml;mischer Ritter gewesen war oder sei. Ehefrauen, die sich in die Register der Prostituierten eintragen lie&szlig;en, sollten als Ehebrecherinnen au&szlig;erhalb Italiens verbannt werden. F&uuml;r die M&auml;nner gab<61>s dergleichen Strafen nat&uuml;rlich nicht. Wie ferner Juvenal berichtet, war auch Gattenmord durch Gift in dem Rom seiner Zeit (in der ersten H&auml;lfte des ersten Jahrhunderts vor unserer Zeitrechnung) eine h&auml;ufige Erscheinung.</P>
<P ALIGN="CENTER"><HR></P>
<P>Fu&szlig;noten von August Bebel</P>
<P><A NAME="F1">[1]</A> Buch der Richter 21, 20 ff. <A HREF="beaa_054.htm#ZF1">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F2">[2]</A> Im &auml;ltesten Stadtteile Prags befindet sich eine kleine Synagoge, die aus dem sechsten Jahrhundert unserer Zeitrechnung stammt und die &auml;lteste Synagoge Deutschlands sein soll. Tritt der Besucher etwa sieben Stufen in den halbdunklen Raum hinab, so entdeckt er in der gegen&uuml;berliegenden Wand einige schie&szlig;schartig angebrachte &Ouml;ffnungen,. die in einen v&ouml;llig finsteren Raum f&uuml;hren. Auf die Frage, wohin diese &Ouml;ffnungen f&uuml;hrten, antwortete uns der F&uuml;hrer: in den Frauenraum von dem aus diese dem Gottesdienst beiwohnen. Die modernen Synagogen sind freundlicher eingerichtet, aber die Trennung der Frauen von den M&auml;nnern wird aufrechterhalten. <A HREF="beaa_054.htm#ZF2">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F3">[3]</A> Bachofen, Das Mutterrecht. <A HREF="beaa_054.htm#ZF3">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F4">[4]</A> Als im Winter 1899 auf 1900 in Berlin, Wien usw. eine neue Bearbeitung der Orestie des &Auml;schylus durch Herrn v. Wilamowitz-N&ouml;llendorf auf der B&uuml;hne erschien, waren Publikum und Kritik unf&auml;hig, den tiefen Sinn dieser Trag&ouml;die zu erfassen, sie standen ihr fremd gegen&uuml;ber. <A HREF="beaa_054.htm#ZF4">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F5">[5]</A> Homers Odyssee von J. H. Vo&szlig;. Erster Gesang. <A HREF="beaa_054.htm#ZF5">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F6">[6]</A> A.a.O., Zweiter Gesang. <A HREF="beaa_054.htm#ZF6">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F7">[7]</A> &Uuml;bersetzung von A Wilbrandt. Vers 250 ff. Euripides wurde 480 vor unserer Zeitrechnung in Salamis geboren. <A HREF="beaa_054.htm#ZF7">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F8">[8]</A> Die Lustspiele des Aristophanes, &uuml;bersetzt von Hieronymus M&uuml;ller. 5. Band: Die Thesmophorienfeier. Vers 385 ff. Leipzig 1846, F. A Brockhaus. <A HREF="beaa_054.htm#ZF8">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F9">[9]</A> Aus dem Theater, zu dem die griechischen Frauen keinen Zutritt hatten. <A HREF="beaa_054.htm#ZF9">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F10">[10]</A> Deutsche Kultur- und Sittengeschichte von Joh. Scherr. 9. Auflage. Leipzig 1887, Otto Wigand. Bekanntlich behandelt Sudermann in seinem Schauspiel "Die Ehre" denselben Gegenstand. <A HREF="beaa_054.htm#ZF10">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F11">[11]</A> Plato, Der Staat. &Uuml;bersetzt von Friedr. Schleiermacher und erl&auml;utert von J. H. v. Kirchmann. 5. Buch, Kap, 17. Berlin 1870. <A HREF="beaa_054.htm#ZF11">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F12">[12]</A> Bachofen, Das Mutterrecht. <A HREF="beaa_054.htm#ZF12">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F13">[13]</A> K. Kautsky, Die Entstehung der Ehe und der Familie. Kosmos 1885. <A HREF="beaa_054.htm#ZF13">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F14">[14]</A> Mantegazza, L<>amour dans l'humanit&eacute;. <A HREF="beaa_054.htm#ZF14">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F15">[15]</A> &Auml;hnliche Zust&auml;nde bestehen noch in der Kolonie Kamerun und sonst in Westafrika. Ein deutscher Schiffsarzt, der Land und Leute aus eigener Anschauung studierte, schreibt uns folgendes: "Bei einer gro&szlig;en Anzahl St&auml;mme besteht das Erbrecht auf Grund der Maternit&auml;t. Die Vaterschaft ist gleichg&uuml;ltig; Geschwister sind nur die Kinder einer Mutter. Ein Mann vererbt seinen Besitz nicht an seine Kinder, sondern an die Kinder seiner Schwester, also an seine Nichten und Neffen als seine nachweisbar n&auml;chsten Blutsverwandten. Ein Chief der Way-Lente machte mir in gr&auml;&szlig;lichem Englisch klar: 'Meine Schwester und ich sind bestimmt Blutsverwandte, denn wir sind Kinder derselben Mutter; meine Schwester ist wieder sicher mit ihrem Sohne blutsverwandt, also ist ihr Sohn mein Erbe und wird, wenn ich tot bin, K&ouml;nig von meiner Stadt (town).' 'Und Euer Vater?<3F> fragte ich. 'Ich wei&szlig; nicht, was das ist, mein Vater', antwortete er. Als ich ihm dann die Frage vorlegte: ob <I>er</I> denn keine Kinder habe, antwortete er, indem er sich vor Lachen an der Erde w&auml;lzte, da&szlig; bei ihnen die M&auml;nner keine Kinder h&auml;tten, sondern nur die Frauen." </P>
<P>"Ich kann Ihnen die Versicherung geben", schreibt unser Gew&auml;hrsmann weiter, "da&szlig; selbst der Erbe des King (K&ouml;nigs) Bell in Kamerun dessen Neffe und nicht einer seiner S&ouml;hne ist. Die sogenannten Kinder Bells, von denen verschiedene in deutschen St&auml;dten dressiert werden, sind nur Kinder von seinen Frauen, deren Vater unbekannt sind; den einen k&ouml;nnte ich wom&ouml;glich f&uuml;r mich reklamieren." </P>
<P>Was sagen die Leugner der Mutterfolge zu dieser Schilderung aus der n&auml;chsten Gegenwart? Unser Gew&auml;hrsmann ist ein Mann mit offenen Augen, der den Dingen auf den Grund geht; wie viele aber von jenen, die unter diesen halbwilden V&ouml;lkerschaften leben, tun das? Daher die verkehrten Schilderungen &uuml;ber die "Sittenlosigkeit" jener Eingeborenen. <A HREF="beaa_054.htm#ZF15">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F16">[16]</A> H. v. Wlislocki, Bilder aus dem Leben der Siebenb&uuml;rger Zigeuner. Geschichtliches, Ethnologisches, Sprache und Poesie. Hamburg 1890. <A HREF="beaa_054.htm#ZF16">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F17">[17]</A> Tarnowsky, Die krankhaften Erscheinungen des Geschlechtssinnes. Berlin 1886. <A HREF="beaa_054.htm#ZF17">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F18">[18]</A> Mosaisches Recht, von Joh. David Michaelis, 1. Band, 2. Auflage. Reutlingen 1793. <A HREF="beaa_054.htm#ZF18">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F19">[19]</A> Geboren 106 vor unserer Zeitrechnung. <A HREF="beaa_054.htm#ZF19">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F20">[20]</A> Lebte von 527 bis 565 unserer Zeitrechnung. <A HREF="beaa_054.htm#ZF20">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F21">[21]</A> St. Pauli an die R&ouml;mer 1, 26 und 27: Darum hat sie auch Gott dahingegeben in sch&auml;ndliche L&uuml;ste. Denn ihre Weiber haben verwandelt den nat&uuml;rlichen Gebrauch in den unnat&uuml;rlichen. Desselbigengleichen auch die M&auml;nner haben verlassen den nat&uuml;rlichen Gebrauch des Weibes und sind aneinander erhitzt in L&uuml;sten und haben Mann mit Mann Schande getrieben. <A HREF="beaa_054.htm#ZF21">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F22">[22]</A> Er lebte von 2 bis 65 unserer Zeitrechnung. <A HREF="beaa_054.htm#ZF22">&lt;=</A></P>
<P><A NAME="F23">[23]</A> Augustus, der Adoptivsohn des C&auml;sar, geh&ouml;rte durch die Adoption der Gens Julia an, daher die Bezeichnung Julisches Gesetz. <A HREF="beaa_054.htm#ZF23">&lt;=</A></P></BODY>
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