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<!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 3.2//EN">
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<title>"Neue Rheinische Zeitung" - Der Gesetzentwurf ueber die Aufhebung der
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Feudallasten</title>
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<link rel=stylesheet type="text/css" href="http://www.mlwerke.de/css/artikel.css">
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<p align="center"><a href="me05_276.htm"><font size="2">Die Auflösung der demokratischen
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Vereine in Baden</font></a> <font size="2">|</font> <a href="../me_nrz48.htm"><font size=
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"2">Inhalt</font></a> <font size="2">|</font> <a href="me05_284.htm"><font size="2">Die
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"Kölnische Zeitung" über englische Verhältnisse</font></a></p>
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<small>Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 278-283<br>
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Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971</small> <br>
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<h1>Der Gesetzentwurf über die Aufhebung der Feudallasten</font></p>
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<p><font size="2">["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 60 vom 30. Juli 1848]</font></p>
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<p><b><a name="S278"><278></a></b> **<i>Köln</i>, 29. Juli. Wenn hier und da ein
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Rheinländer vergessen haben sollte, was er der "Fremdherrschaft", der "Unterdrückung
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des korsischen Tyrannen" verdankt, so möge er den Gesetzentwurf über die
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unentgeltliche Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben lesen, den Herr Hansemann im Jahre
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der Gnade 1848 seinen Vereinbarern "zur Erklärung" zugehen läßt.
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Lehnsherrlichkeit, Allodifikationszins, Sterbefall, Besthaupt, Kurmede, Schutzgeld,
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Jurisdiktionszins, Dreidinggelder, Zuchtgelder, Siegelgelder, Blutzehnt, Bienenzehnt usw. - wie
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fremd, wie barbarisch klingen diese widersinnigen Namen unseren durch die
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französisch-revolutionäre Zertrümmerung der Feudalität, durch den Code
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Napoléon zivilisierten Ohren! Wie unverständlich ist uns dieser ganze Wust
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mittelaltriger Leistungen und Abgaben, dies Naturalienkabinett des modrigsten Plunders der
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vorsündflutlichen Zeit!</p>
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<p>Und doch, ziehe deine Schuhe aus, denn du stehst auf heiligem Boden, deutscher Patriot!
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Diese Barbareien, sie sind die Trümmer der christlich-germanischen Glorie, sie sind die
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letzten Ringe einer Kette, die sich durch die Geschichte hinzieht und dich verbindet mit der
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Herrlichkeit deiner Väter bis hinauf zu den cheruskischen Wäldern! Diese Moderluft,
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dieser Feudalschlamm, die wir hier in klassischer Unverfälschtheit wiederfinden, sind
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unseres Vaterlandes ureigenste Produkte, und wer ein echter Deutscher ist, der muß mit
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dem Dichter ausrufen:</p>
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<div style="margin-left: 12em">
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<p><font size="2">Das ist ja meine Heimatluft!<br>
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Die glühende Wange empfand es!<br>
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Und dieser Landstraßenkot, er ist<br>
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Der Dreck meines Vaterlandes<br>
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<H. Heine, "Deutschland. Ein Wintermärchen", Kaput VIII.></font></p>
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</div>
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<p><b><a name="S279"><279></a></b> Wenn man diesen Gesetzentwurf überliest, so
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scheint es auf den ersten Blick, als tue unser Minister des Ackerbaues, Herr <i>Gierke,</i> auf
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Befehl Herrn Hansemanns einen gewaltig "kühnen Griff", als hebe er mit einem Federzug ein
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ganzes Mittelalter auf, und alles gratis, versteht sich!</p>
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<p>Wenn man dagegen die <i>Motive</i> zum Entwurf ansieht, so findet man, daß sie gleich
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damit anfangen, zu beweisen, daß eigentlich <i>gar keine</i> Feudallasten unentgeltlich
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aufgehoben werden dürfen - also mit einer kühnen Behauptung, welche dem "kühnen
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Griff" direkt widerspricht.</p>
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<p>Zwischen diesen beiden Kühnheiten laviert nun die praktische Schüchternheit des
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Herrn Ministers behutsam und vorsorglich durch. Links "die allgemeine Wohlfahrt" und die
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"Anforderungen des Zeitgeistes", rechts die "wohlerworbenen Rechte der Gutsherrschaften", in
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der Mitte der "preiswürdige Gedanke der freieren Entwickelung der ländlichen
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Verhältnisse", verkörpert in der schamhaften Verlegenheit des Herrn Gierke - welche
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Gruppe!</p>
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<p>Genug. Herr Gierke erkennt vollständig an, daß die Feudallasten im allgemeinen
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nur gegen Entschädigung aufgehoben werden dürfen. Damit bleiben die
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drückendsten, die verbreitetsten, die hauptsächlichsten Lasten <i>bestehen</i>, oder,
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da sie tatsächlich durch die Bauern schon abgeschafft waren, werden sie
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<i>wiederhergestellt</i>.</p>
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<p>Aber, meint Herr Gierke,</p>
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<p><font size="2">"wenn dennoch einzelne Verhältnisse, deren innere Begründung
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mangelhaft oder deren Fortdauer mit den Anforderungen des Zeitgeistes und der allgemeinen
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Wohlfahrt nicht vereinbar ist, <i>ohne Entschädigung</i> aufgehoben werden, so mögen
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die dadurch Betroffenen nicht verkennen, daß sie nicht allein dem allgemeinen Besten,
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sondern auch ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse einige Opfer bringen, um das
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Verhältnis der Berechtigten und Verpflichteten zu einem friedlichen und freundlichen zu
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gestalten und dadurch dem Grundbesitz überhaupt die Stellung im Staate zu bewahren, die
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ihm zum Heile des Ganzen gebührt".</font></p>
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<p>Die Revolution auf dem Lande bestand in der tatsächlichen Beseitigung aller
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Feudallasten. Das Ministerium der Tat, das die Revolution anerkennt, erkennt sie auf dem Lande
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dadurch an, daß es sie unter der Hand vernichtet. Den ganzen alten Status quo
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zurückzuführen, ist unmöglich; die Bauern würden ihre Feudalbarone ohne
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weiteres totschlagen, das sieht selbst Herr Gierke ein. Man hebt also eine pomphafte Liste von
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unbedeutenden, nur hie und da existierenden Feudallasten auf und stellt die Hauptfeudallast,
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die sich in dem einfachen Wort <i>Frondienste</i> zusammenfaßt, wieder her.</p>
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<p>Der Adel opfert durch sämtliche aufzuhebende Rechte nicht 50.000 Taler jährlich
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und rettet dadurch mehrere Millionen. Ja, wie der Minister hofft, <a name=
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"S280"><b><280></b></a> wird er sich dadurch die Bauern versöhnen und in Zukunft
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sogar ihre Stimmen bei den Kammerwahlen erwerben. In der Tat, das Geschäft wäre gut,
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wenn Herr Gierke sich nicht verrechnete!</p>
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<p>Die Einwände der Bauern wären damit beseitigt, des Adels, soweit er seine
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Situation richtig erkennt, ebenfalls. Bleibt noch die Kammer, die Bedenken der juristischen und
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radikalen Konsequenzmacherei. Der Unterschied zwischen den aufzuhebenden und nicht
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aufzuhebenden Lasten, der kein anderer ist als der zwischen ziemlich wertlosen und sehr
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wertvollen Lasten, muß um der Kammer willen eine scheinbare juristische und
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ökonomische Begründung erhalten. Herr Gierke muß nachweisen, daß die
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aufzuhebenden Lasten 1. eine mangelhafte innere Begründung haben, 2. der allgemeinen
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Wohlfahrt, 3. den Anforderungen des Zeitgeistes widersprechen und 4. ihre Aufhebung im Grunde
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keine Verletzung des Eigentumsrechts, keine Expropriation ohne Entschädigung ist.</p>
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<p>Um die mangelhafte Begründung dieser Abgaben und Leistungen zu beweisen, vertieft sich
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Herr Gierke in die düstersten Regionen des Lehnrechts. Die ganze, "ursprünglich sehr
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langsame Entwicklung der germanischen Staaten seit einem tausendjährigen Zeitraum" wird
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von Herrn Gierke heraufbeschworen. Aber was hilft das Herrn Gierke? Je tiefer er geht, je mehr
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er den stockigen Schlamm des Lehnrechts aufrührt, desto mehr beweist ihm das Lehnrecht
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nicht die mangelhafte, sondern die vom feudalen Standpunkt aus sehr solide Begründung der
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fraglichen Lasten; und der unglückliche Minister setzt sich nur der allgemeinen Heiterkeit
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aus, wenn er sich abarbeitet, das Lehnrecht modern-zivilrechtliche Orakelsprüche
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ausstoßen, den Feudalbaron des 12. Jahrhunderts ebenso denken und urteilen zu lassen wie
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den Bourgeois des neunzehnten.</p>
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<p>Herr Gierke hat glücklicherweise den Grundsatz des Herrn v. Patow geerbt: alles was
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Ausfluß der Lehnsherrlichkeit und Erbuntertänigkeit sei, unentgeltlich aufzuheben,
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alles andere aber nur ablößbar zu lassen. <Siehe <a href="me05_106.htm">"Patows
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Ablösungsdenkschrift"</a>> Aber glaubt Herr Gierke, es gehöre ein
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größerer Aufwand von Scharfsinn dazu, um ihm nachzuweisen, daß die
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aufzuhebenden Lasten durchschnittlich ebenfalls "Ausflüsse der Lehnsherrlichkeit"
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seien?</p>
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<p>Wir brauchen wohl nicht hinzuzufügen, daß Herr Gierke im Interesse der Konsequenz
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überall moderne Rechtsbegriffe zwischen die feudalen Rechtsbestimmungen einschmuggelt und
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im höchsten Notfall immer an sie appelliert. Mißt Herr Gierke aber einige dieser
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Lasten an den Vorstellungen des modernen Rechts, so ist nicht einzusehn, warum dies nicht bei
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allen ge- <a name="S281"><b><281></b></a> schieht. Aber freilich, da würden die
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Frondienste vor der Freiheit der Person und des Eigentums schlimm wegkommen.</p>
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<p>Noch schlimmer aber geht es Herrn Gierke mit seinen Unterscheidungen, wenn er das Argument
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der öffentlichen Wohlfahrt und der Anforderungen des Zeitgeistes, anführt. Es
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versteht sich doch wohl von selbst: Wenn diese unbedeutenden Lasten der öffentlichen
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Wohlfahrt im Wege sind und den Anforderungen des Zeitgeistes widersprechen, so tun es die
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Frondienste, Roboten, Laudemien usw. noch viel mehr. Oder findet Herr Gierke das Recht, die
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<i>Gänse</i> der Bauern zu rupfen (§ 1, Nr. 14) unzeitgemäß, das Recht
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aber, die <i>Bauern selbst</i> zu rupfen, zeitgemäß?</p>
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<p>Folgt die Beweisführung, die betreffende Aufhebung verletze kein Eigentumsrecht. Der
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Beweis dieser schreienden Unwahrheit kann natürlich nur scheinbar, und zwar nur dadurch
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geführt werden, daß man der Ritterschaft vorrechnet, diese Rechte seien wertlos
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für sie, und diese Wertlosigkeit kann natürlich nur annähernd bewiesen werden.
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Herr Gierke rechnet nun mit der größten Emsigkeit alle 18 Abteilungen des ersten
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Paragraphen durch und merkt nicht, daß in demselben Maße, als es ihm gelingt, die
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Wertlosigkeit der fraglichen <i>Lasten</i> zu beweisen, er auch die <i>Wertlosigkeit seines
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Gesetzentwurfs</i> nachweist. Guter Herr Gierke! Wie hart es uns ankommt, ihn aus seiner
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süßen Täuschung zu reißen und ihm seine archimedisch-feudalistischen
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Zirkel zu zertreten!</p>
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<p>Nun aber noch eine Schwierigkeit! Bei den früheren Ablösungen der jetzt
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aufzuhebenden Lasten, wie bei allen Ablösungen, sind die Bauern von den bestochenen
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Kommissionen fürchterlich zugunsten des Adels übervorteilt worden. Sie verlangen
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jetzt Revision aller unter der alten Regierung abgeschlossenen Ablösungsverträge, und
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sie haben vollkommen recht!</p>
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<p>Aber Herr Gierke kann sich auf nichts einlassen. Dem "steht das formelle Recht und Gesetz
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entgegen", was überhaupt jedem Fortschritt entgegensteht, da jedes neue Gesetz ein altes
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formelles Recht und Gesetz aufhebt.</p>
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<p><font size="2">"Die Folgen davon sind mit Sicherheit dahin vorauszusagen, daß man, um
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den Verpflichteten Vorteile auf einem den Rechtsgrundsätzen aller Zeiten widersprechenden
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Wege" (Revolutionen widersprechen auch den Rechtsgrundsätzen aller Zeiten) "zu
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verschaffen, über einen sehr großen Teil des Grundbesitzes im Staate, mithin (!)
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über den Staat selbst <i>unberechenbares Unheil bringen</i> mußte!"</font></p>
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<p>Und nun beweist Herr Gierke mit erschütternder Gründlichkeit, daß solch ein
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Verfahren</p>
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<p><font size="2">"den ganzen Rechtszustand des Grundbesitzes in Frage stellen und
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erschüttern und dadurch in Verbindung mit zahllosen Prozessen und Kosten <Im stenogr.
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Bericht: unermeßlichen Kosten und zahllosen Prozessen> dem Grundbesitz, der <a name=
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"S282"><b><282></b></a></font> Hauptgrundlage des Nationalwohlstandes, eine schwer
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heilbare Wunde schlagen werde"; daß es "ein Eingriff in die Rechtsgrundsätze
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über die Gültigkeit der Verträge sei, ein Angriff auf die unzweifelhaftesten
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Vertragsverhältnisse, welcher in seinen Konsequenzen jedes Vertrauen auf die
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Stabilität des Zivilrechts erschüttern und somit den ganzen Geschäftsverkehr auf
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die bedrohlichste Weise gefährden müsse"!!!</p>
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<p>Hier also sieht Herr Gierke einen Eingriff ins Eigentumsrecht, der alle
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Rechtsgrundsätze erschüttern würde. Und warum ist die unentgeltliche Aufhebung
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der fraglichen Lasten kein Eingriff? Hier liegen nicht bloß unzweifelhafteste
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Vertragsverhältnisse, hier liegt eine seit unvordenklicher Zeit unverweigerlich
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ausgeführte, unangefochtene Berechtigung vor, während bei dem Verlangen der Revision
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die fraglichen Verträge keineswegs unangefochten sind, da die Bestechungen und
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Übervorteilungen notorisch und in vielen Fällen erweisbar sind.</p>
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<p>Wir können es nicht leugnen: So unbedeutend die aufgehobenen Lasten sind, Herr Gierke
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verschafft durch ihre Aufhebung "den Verpflichteten Vorteile auf einem den
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Rechtsgrundsätzen aller Zeiten widersprechenden Wege", dem "das formelle Recht und Gesetz
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direkt entgegensteht"; er "zerrüttet den ganzen Rechtszustand des Grundbesitzes", er
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greift die "unzweifelhaftesten" Rechte in ihrer Wurzel an.</p>
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<p>In der Tat, Herr Gierke, so schwere Sünden begehen, um so pauvre <ärmliche>
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Resultate zu erreichen, war das der Mühe wert?</p>
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<p>Allerdings, <i>Herr Gierke greift das Eigentum an</i> - das ist unleugbar -, aber nicht das
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moderne, bürgerliche Eigentum, sondern das feudale. Das bürgerliche Eigentum, das
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sich auf den Ruinen des feudalen erhebt, <i>stärkt</i> er durch diese Zerstörungen
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des feudalen Eigentums. Und er will bloß deshalb die Ablösungsverträge nicht
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revidieren, weil durch diese Verträge die feudalen Eigentumsverhältnisse in
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<i>bürgerliche</i> verwandelt worden sind, weil er sie also nicht revidieren kann, ohne
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zugleich formell das bürgerliche Eigentum zu verletzen. Und das bürgerliche Eigentum
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ist natürlich ebenso heilig und unverletzlich, wie das feudale angreifbar und, je nach
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Bedürfnis und Courage der Herren Minister, verletzlich ist.</p>
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<p>Was ist nun des langen Gesetzes kurzer Sinn?</p>
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<p>Der schlagendste Beweis, daß die deutsche Revolution von 1848 nur <i>die Parodie der
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französischen Revolution von 1789</i> ist.</p>
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<p>Am 4. August 1789, drei Wochen nach dem Bastillensturm, wurde das französische Volk auf
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<i>einen</i> Tag mit den Feudallasten fertig.</p>
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<p>Am 11. Juli 1848, vier Monate nach den Märzbarrikaden, werden die Feudallasten mit dem
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deutschen Volk fertig, teste Gierke cum Hansemanno <bezeugt durch Gierke und
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Hansemann>.</p>
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<p><b><a name="S283"><283></a></b> Die französische Bourgeoisie von 1789 ließ
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ihre Bundesgenossen, die Bauern, keinen Augenblick im Stich. Sie wußte, die Grundlage
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ihrer Herrschaft war Zertrümmerung des Feudalismus auf dem Lande, Herstellung der freien,
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grundbesitzenden Bauernklasse.</p>
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<p>Die deutsche Bourgeoisie von 1848 verrät ohne allen Anstand diese Bauern, die ihre
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<i>natürlichsten Bundesgenossen</i>, die Fleisch von ihrem Fleisch sind, und ohne die sie
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machtlos ist gegenüber dem Adel.</p>
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<p>Die Fortdauer, die Sanktion der Feudalrechte in der Form der (illusorischen) Ablösung,
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das ist also das Resultat der deutschen Revolution von 1848. Das ist die wenige Wolle von dem
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vielen Geschrei!</p>
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<p><font size="2">Geschrieben von Karl Marx.</font></p>
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</body>
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</html>
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