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<title>"Neue Rheinische Zeitung" - Vereinbarungsdebatten</title>
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<p align="center"><a href="me05_213.htm"><font size="2">Herr Forstmann über den
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Staatskredit</font></a> <font size="2">|</font> <a href="../me_nrz48.htm"><font size=
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"2">Inhalt</font></a> <font size="2">|</font> <a href="me05_222.htm"><font size="2">Die Debatte
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über den Jakobyschen Antrag</font></a></p>
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<small>Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 216-221<br>
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Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971</small> <br>
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<h1>Vereinbarungsdebatten</font></p>
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<p><font size="2">["Neue Rheinische Zeitung Nr. 45 vom 15. Juli 1848]</font></p>
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<p><b><a name="S216"><216></a></b> **<i>Köln</i>, 14. Juli. Wir kommen heute zur
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zweiten Hälfte der Vereinbarungssitzung vom 7. d. [Mts.]. Nach der für Herrn
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Hansemann so schmerzlichen Debatte über die Finanzkommission kam noch eine Reihe kleiner
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Trübsale für die Herren Minister vor. Es war der Tag der Dringlichkeitsanträge
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und Interpellationen, der Tag der Anfechtungen und der Ministerialbedrängnis.</p>
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<p>Der Abgeordnete <i>Wander</i> trug an, jeder Beamte, der einen Bürger ungerechterweise
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verhaften ließe, solle zu völligem Schadenersatz verpflichtet sein und
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außerdem viermal solange sitzen als der von ihm Verhaftete.</p>
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<p>Der Antrag geht, als nicht dringlich, an die Fachkommission.</p>
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<p>Justizminister <i>Märker</i> erklärt, die Annahme dieses Antrags werde die
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bisherige Gesetzgebung gegen ungesetzlich verhaftende Beamte nicht nur nicht verschärfen,
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sondern sogar noch mildern. (Bravo.)</p>
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<p>Der Herr Justizminister hat nur vergessen zu bemerken, daß es nach den bisherigen,
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namentlich altpreußischen Gesetzen für einen Beamten <i>kaum möglich</i> ist,
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jemanden <i>ungesetzlich</i> zu verhaften. Die willkürlichste Verhaftung kann nach den
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Paragraphen des altehrwürdigsten Landrechts gerechtfertigt werden.</p>
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<p>Wir machen übrigens auf die höchst unparlamentarische Methode aufmerksam, die die
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Herren Minister sich angewöhnt haben. Sie warten, bis der Antrag an die Fachkommission
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oder die Abteilung <i>verwiesen ist</i>, und dann sprechen sie noch darüber. Sie sind dann
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sicher, daß ihnen <i>niemand antworten</i> kann. So hat es Herr Hansemann bei dem Antrage
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des Herrn Borries <Siehe <a href="me05_206.htm#S207">"Vereinbarungsdebatten vom 7. Juli", S.
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207</a>> gemacht, so macht es jetzt Herr Märker. In England und Frankreich würde
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man <a name="S217"><b><217></b></a> die Herren Minister, wenn sie solche parlamentarische
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Unschicklichkeiten je versucht hätten, ganz anders zur Ordnung zurückgeführt
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haben. Aber in Berlin!</p>
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<p>Herr <i>Schulze</i> (von Delitzsch): Antrag zur Aufforderung an die Regierung, die bereits
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vollendeten oder bald zu vollendenden Entwürfe organischer Gesetze <i>sofort</i> der
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Versammlung zur Beratung in den Abteilungen zu übergeben.</p>
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<p>Dieser Antrag enthielt wieder einen indirekten Tadel der Regierung wegen Lässigkeit
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oder absichtlicher Verschleppung in der Vorlage der die Verfassung ergänzenden organischen
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Gesetze. Der Tadel war um so empfindlicher, als denselben Morgen zwei Gesetzentwürfe,
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worunter das Bürgerwehrgesetz, vorgelegt worden waren. Der Ministerpräsident
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hätte also bei einiger Energie diesen Antrag entschieden zurückweisen müssen.
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Aber statt dessen macht er nur einige allgemeine Phrasen über das Bestreben der Regierung,
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den gerechten Wünschen der Versammlung in jeder Weise entgegenzukommen, und der Antrag
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wird mit großer Majorität angenommen.</p>
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<p>Herr <i>Besser</i> interpelliert den Kriegsminister über den Mangel eines
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Dienstreglements. Die preußische Armee ist die einzige, der ein solches Reglement
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mangelt. Daher herrscht in allen Heeresabteilungen bis zu den Kompanien und Schwadronen herab
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die größte Verschiedenheit der Ansichten über die wichtigsten Dienstsachen, und
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namentlich über die Rechte und Pflichten der verschiedenen Chargen. Es bestehen zwar
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Tausende von Befehlen, Erlassen und Vorschriften, aber sie sind gerade wegen ihrer zahllosen
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Menge, ihrer Verwirrung und der in ihnen herrschenden Widersprüche schlimmer als nutzlos.
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Außerdem ist jedes solches Aktenstück durch ebensoviel verschiedene Zusätze,
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Erläuterungen, Randglossen und Glossen zu Randglossen verquickt und unkenntlich gemacht,
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als es Zwischenbehörden passiert hat. Diese Verwirrung kommt natürlich dem
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Vorgesetzten bei allen Willkürlichkeiten zugut, während der Untergebne nur den
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Nachteil davon zu tragen hat. Daher kennt der Untergebne keine Rechte, sondern nur Pflichten.
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Früher existierte ein Dienstreglement, genannt das schweinslederne Reglement, aber dies
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wurde in den 20er Jahren <i>den Privatbesitzern abgenommen</i>. Seitdem darf <i>kein
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Untergebner es zu seinen Gunsten</i> anführen, während die <i>höheren</i>
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Behörden es fortwährend <i>gegen</i> die Untergebnen anführen dürfen!
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Ebenso geht es mit den Dienstvorschriften für das Gardekorps, die der Armee nie
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mitgeteilt, den Untergebnen nie zugänglich wurden, nach welchen sie natürlich nur den
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Vorteil von dieser Konfusion, die ihnen die größte Willkür, die härteste
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Tyrannei gestattet. aber trotzdem bestraft werden! Die Herren Stabs- und Generaloffiziere haben
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Aber die Subalternoffiziere, die Unteroffiziere und Soldaten leiden darunter, und in ihrem
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Interesse interpelliert Herr Besser den General Schreckenstein.</p>
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<p><b><a name="S218"><218></a></b> Wie mußte Herr <i>Schreckenstein</i> erstaunt
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sein, als er diese lange "Federfuchserei", um den beliebten Ausdruck von Anno dreizehn zu
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gebrauchen, zu hören bekam! Wie, die preußische Armee hat kein Dienstreglement?
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Welche Abgeschmacktheit! Die preußische Armee, auf Ehre, hat das allerbeste Reglement von
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der Welt, das zugleich das allerkürzeste ist und nur aus zwei Worten besteht: <i>"Ordre
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parieren!"</i> Bekommt ein Soldat der "ungeprügelten" Armee Püffe, Fußtritte
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oder Kolbenstöße, wird er von einem eben dem Kadettenhause entlaufenen
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unmündigen Lieutenant am Bart oder an der Nase gezupft und beklagt sich: <i>"Ordre
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parieren!"</i> Läßt ein angetrunkener Major nach dem Essen zu seiner besonderen
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Erheiterung sein Bataillon bis an den Leib in den Sumpf marschieren und dort Carré
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<Bataillonsaufstellung im Geviert> formieren, und ein Untergebner wagt zu klagen:
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<i>"Ordre parieren!"</i> Wird den Offizieren verboten, dies oder jenes Café zu besuchen,
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und sie erlauben sich eine Bemerkung: <i>"Ordre parieren!"</i> Das ist das beste
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Dienstreglement, denn es paßt auf alle Fälle.</p>
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<p>Von allen Ministern ist Herr <i>Schreckenstein</i> der einzige, der den Mut noch nicht
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verloren hat. Der Soldat, der unter Napoleon gedient, der während dreiunddreißig
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Jahren preußischen Kamaschendienst getrieben, der manche Kugel pfeifen gehört hat,
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wird sich doch vor Vereinbarern und Interpellationen nicht fürchten! Und vollends wenn das
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große "Ordre parieren!" in Gefahr ist!</p>
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<p>Meine Herren, sagt er, ich muß das besser wissen. Ich muß wissen, was daran zu
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ändern ist. Es handelt sich hier um ein Einreißen, und das Einreißen darf
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nicht einreißen, weil das Aufbauen sehr schwer ist. Die Wehrverfassung ist von
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Scharnhorst, Gneisenau, Boyen und Grolmann gemacht, umfaßt 600.000 bewaffnete und
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taktisch gebildete Staatsbürger und bietet jedem Staatsbürger eine sichere Zukunft,
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solange die Disziplin besteht. Diese werde ich aber erhalten, und damit habe ich genug
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gesagt.</p>
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<p>Herr <i>Besser</i>: Herr Schreckenstein hat die Frage gar nicht beantwortet. Aus seinen
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Bemerkungen scheint aber hervorzugehen, daß er glaubt, ein Dienstreglement werde die
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Disziplin lockern!</p>
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<p>Herr <i>Schreckenstein</i>: Ich habe schon gesagt, daß ich das tun werde, was
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zeitgemäß für die Armee ist und zum Nutzen des <i>Dienstes</i> gereicht.</p>
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<p>Herr <i>Behnsch</i>: Wir haben doch wenigstens zu verlangen, daß der Minister uns Ja
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oder Nein antwortet oder erklärt, er wolle nicht antworten. Bis jetzt haben wir bloß
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abweichende Redensarten gehört.</p>
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<p>Herr <i>Schreckenstein</i>, ärgerlich: Ich halte es nicht für den <i>Dienst</i>
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für nützlich, mich weiter auf diese Interpellation einzulassen.</p>
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<p><b><a name="S219"><219></a></b> Der Dienst, immer der Dienst! Herr Schreckenstein
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glaubt immer noch Divisionär zu sein und mit seinem Offizierskorps zu sprechen. Er bildet
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sich ein, auch als Kriegsminister brauche er nur den Dienst, nicht aber die rechtliche Stellung
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der einzelnen Heereschargen gegeneinander und am allerwenigsten die Stellung des Heeres zum
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Staate im ganzen und zu seinen Bürgern zu berücksichtigen! Wir sind noch immer unter
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Bodelschwingh; der Geist des alten Boyen schaltet ununterbrochen fort im Kriegsministerium.</p>
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<p>Herr <i>Piegsa</i> interpelliert wegen Mißhandlungen der Polen in <i>Mielzyn</i> am 7.
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Juni.</p>
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<p>Herr <i>Auerswald</i> erklärt, er müsse erst vollständige Berichte
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abwarten.</p>
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<p>Also <i>einen ganzen Monat</i> von 31 Tagen nach dem Vorfall ist Herr Auerswald noch nicht
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vollständig unterrichtet! Wunderbare Verwaltung!</p>
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<p>Herr <i>Behnsch</i> interpelliert Herrn Hansemann, ob er bei Vorlage des Budgets eine
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Übersicht über die Verwaltung der Seehandlung seit 1820 und des Staatsschatzes seit
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1840 vorlegen wolle.</p>
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<p>Herr <i>Hansemann</i> erklärt unter schallendem Gelächter, er werde in acht Tagen
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antworten können!</p>
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<p>Herr <i>Behnsch</i> interpelliert abermals in Beziehung auf Unterstützung der
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Auswanderung durch die Regierung.</p>
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<p>Herr <i>Kühlwetter</i> antwortet, dies sei eine deutsche Angelegenheit, und verweist
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Herrn Behnsch an den Erzherzog Johann.</p>
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<p>Herr <i>Grebel</i> interpelliert Herrn Schreckenstein wegen der
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Militär-Administrationsbeamten, die zugleich Landwehroffiziere sind, bei
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Landwehrübungen in aktiven Dienst treten und dadurch andern Landwehroffizieren die
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Gelegenheit entziehen, sich auszubilden. Er trägt darauf an, daß diese Beamten von
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der Landwehr entbunden werden.</p>
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<p>Herr <i>Schreckenstein</i> erklärt, er werde seine Pflicht tun und die Sache sogar in
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Erwägung ziehen.</p>
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<p>Herr <i>Feldhaus</i> interpelliert Herrn Schreckenstein wegen der am 18. Juni auf dem Marsch
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von Posen nach Glogau umgekommenen Soldaten und der zur Bestrafung dieser Barbarei getroffenen
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Maßregeln.</p>
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<p>Herr <i>Schreckenstein</i>: Die Sache hat stattgefunden. Der Bericht des
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Regimentskommandeurs ist eingereicht. Der Bericht des Generalkommandos, das die Etappen
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angeordnet hat, fehlt noch. Ich kann also noch nicht sagen, ob die Marschordnung
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überschritten ist. Außerdem wird hier über einen Stabsoffizier geurteilt, und
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solche Urteile sind schmerzlich. Die "hohe Generalversammlung" (!!!) wird hoffentlich warten,
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bis die Berichte eingetroffen sind.</p>
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<p>Herr Schreckenstein beurteilt diese Barbarei nicht als Barbarei, er fragt bloß, ob der
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betreffende Major <i>"Ordre pariert"</i> hat? Und was liegt daran, ob <a name=
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"S220"><b><220></b></a> 18 Soldaten auf der Landstraße wie so viel Stück Vieh
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elendiglich umkommen, wenn nur <i>Ordre pariert</i> wird!</p>
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<p>Herr <i>Behnsch</i>, der dieselbe Interpellation wie Herr Feldhaus gestellt hatte: Ich ziehe
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meine jetzt überflüssige Interpellation zurück, verlange aber, daß der
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Kriegsminister einen Tag festsetze, an dem er antworten will. Es sind schon 3 Wochen seit dem
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Vorfall verflossen, und die Berichte könnten längst hier sein.</p>
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<p>Herr <i>Schreckenstein</i>: Es ist kein Augenblick versäumt, die Berichte vom
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Generalkommando sind sofort eingefordert worden.</p>
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<p>Der <i>Präsident</i> will die Sache überhüpfen.</p>
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<p>Herr <i>Behnsch</i>: Ich bitte den Kriegsminister nur zu antworten und einen Tag
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festzusetzen.</p>
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<p><i>Präsident</i>: Will Herr Schreckenstein ...</p>
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<p>Herr <i>Schreckenstein</i>: Das läßt sich noch gar nicht übersehen, wann
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dies sein wird.</p>
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<p>Herr <i>Gladbach</i>: Der § 28 des Reglements legt den Ministern die Verpflichtung auf,
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einen Tag zu bestimmen. Ich bestehe ebenfalls darauf.</p>
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<p><i>Präsident</i>: Ich frage den Herrn Minister nochmals.</p>
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<p>Herr <i>Schreckenstein</i>: Einen bestimmten Tag kann ich nicht festsetzen.</p>
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<p>Herr <i>Gladbach</i>: Ich bleibe bei meiner Forderung.</p>
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<p>Herr <i>Temme</i>: Ich bin derselben Meinung.</p>
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<p><i>Präsident</i>: Wird der Herr Kriegsminister etwa in 14 Tagen ...</p>
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<p>Herr <i>Schreckenstein</i>: Wohl möglich. Sobald ich weiß, ob Ordre pariert
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worden ist, werde ich antworten.</p>
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<p><i>Präsident</i>: Also in 14 Tagen.</p>
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<p>So tut der Herr Kriegsminister "seine Pflicht" gegen die Versammlung!</p>
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<p>Herr <i>Gladbach</i> hat noch eine Interpellation an den Minister des Innern zu richten
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wegen Suspendierung mißliebiger Beamten und vorläufiger, nur provisorischer
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Besetzung erledigter Stellen.</p>
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<p>Herr <i>Kühlwetter</i> antwortet sehr ungenügend, und die weiteren Bemerkungen des
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Herrn Gladbach werden unter dem Gemurr, Geschrei und Getrommel der endlich über soviel
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Unverschämtheit empörten Rechten nach tapferer Gegenwehr erdrückt.</p>
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<p>Ein Antrag von Herrn <i>Berends</i>, daß die zum innern Dienst einberufene Landwehr
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unter das Kommando der Bürgerwehr gestellt werde, wird nicht für dringlich erkannt
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und danach zurückgezogen. Hierauf beginnt eine angenehme Unterhaltung über allerlei
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mit der posenschen Kommission verknüpfte Spitzfindigkeiten. Der Sturm der Interpellationen
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und Dringlich- <a name="S221"><b><221></b></a> keitsanträge ist vorüber, und
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wie sanftes Säuseln des Zephyr und anmutiges Murmeln des Wiesenbachs verhallen die letzten
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versöhnenden Klänge der berühmten Sitzung vom 7. Juli. Herr Hansemann geht nach
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Hause mit dem Trost, daß das Poltern und Trommeln der Rechten ihm einige wenige Blumen in
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seine Dornenkrone gewunden hat, und Herr Schreckenstein dreht selbstzufrieden seinen
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Schnurrbart und murmelt: "Ordre parieren!"</p>
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<p><font size="2">Geschrieben von Friedrich Engels.</font></p>
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