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<TITLE>"Neue Rheinische Zeitung" - das Blutgesetz in Duesseldorf</TITLE>
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<P ALIGN="CENTER"><A HREF="me06_483.htm"><FONT SIZE=2>Die neue preußische Verfassung</FONT></A><FONT SIZE=2> | </FONT><A HREF="../me_nrz49.htm"><FONT SIZE=2>Inhalt</FONT></A><FONT SIZE=2> | </FONT><A HREF="me06_487.htm"><FONT SIZE=2>Der Aufstand im Bergischen</FONT></A></P>
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<P><SMALL>Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 6, S. 485-486<BR>
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Dietz Verlag, Berlin/DDR 1959</SMALL></P>
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<FONT SIZE=5><P>Das Blutgesetz in Düsseldorf</P>
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</FONT><FONT SIZE=2><P>["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 297 vom 13. Mai 1849]</P>
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</FONT><B><P><A NAME="S485"><485></A></B> *<I>Köln</I>, 12. Mai. Die "neue Konstitution" <Siehe <A HREF="me06_483.htm">"Die neue preußische Verfassung"</A>>, die Aufhebung der gewöhnlichen Gesetze und Gerichtshöfe mit Verkündigung landesväterlicher Mordprivilegien an "Mein herrliches Kriegsheer" ist bereits gestern in <I>Düsseldorf </I>in Kraft getreten.</P>
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<P>Der Kommandeur hatte nach Besiegung und Abschlachtung des Volkes alsbald in Berlin um Instruktionen angefragt. Von den Spießgesellen des Herrn von Hohenzollern, Brandenburg-Manteuffel, kam darauf durch den Telegraphen der Befehl zur Proklamation des Blutgesetzes und Einsetzung militärischer Mordgerichtshöfe.</P>
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<P>Nach Art. 2 und 6 der Militärverfügung ist das Vereinsrecht aufgehoben und Art. 5, 6, 7, 24, 25, 26, 27 und 28 der oktroyierten Schnaps-Charte außer Kraft gesetzt.</P>
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<P>Im vorigen Jahre, unter dem Bürger und Kommunisten Drigalski <Siehe <A HREF="me06_056.htm">"Drigalski der Gesetzgeber, Bürger und Kommunist"</A>>, wurde die Düsseldorfer Presse bei Verkündigung des Belagerungszustandes unter <I>Zensur </I>gestellt, eine Maßregel, welche selbst bei der Majorität der schlappen Vereinbarungsgesellschaft Geschrei und Entrüstung erregte; heute, nach den neuen Hohenzollernschen Errungenschaften, wo dem Potsdamer Unterknäs keine Kammern, sondern die stammverwandten Stülpnasen der Kosaken zur Seite stehen, heute begnügt man sich nicht mit der <I>Zensur</I>, man schreitet einfach zur <I>Unterdrückung </I>der Presse.</P>
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<P>Nach Art. 7 sind die Düsseldorfer Blätter, wie auch die "Neue Rheinische Zeitung" in dem Düsseldorfer Rayon <I>verboten</I>; nach Art. 8 dürfen keine anderen als amtliche "Bekanntmachungen" veröffentlicht werden.</P>
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<P>Unter der Säbelherrschaft des Bürgers und Kommunisten Drigalski <A NAME="S486"><B><486></A></B> wurden die willkürlich Verhafteten wenigstens dem gewöhnlichen Gesetz und ihrem ordentlichen Richter nicht entzogen. Heute sind Gesetz und Gerichte suspendiert und außergewöhnliche Militärmordhöfe eingesetzt:</P>
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<P>Art. 9. Wer durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung zum Widerstand gegen die gesetzlichen (!) Anordnungen der Behörden reizt, soll vor ein Kriegsgericht gestellt werden.</P>
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<P>Art. 10. Wer in offenem oder bewaffnetem Widerstande gegen die <I>Maßregeln </I>der gesetzlichen Behörden betroffen wird oder den Truppen durch eine verräterische Handlung Gefahr oder Nachteil bereitet, <I>soll im Wege des Standrechts sofort erschossen werden</I>.</P>
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<B><P>Die Lorbeeren des Mordhundes Windischgrätz haben den wiedererstarkten Hohenzollern nicht schlafen lassen!</P>
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