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2022-08-25 20:29:11 +02:00

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<TITLE>Karl Marx: Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Kritik des Hegelschen Staatsrechts</TITLE><!-- #EndEditable -->
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<P><SMALL>Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/ Friedrich Engels - Werke. (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band <!-- #BeginEditable "Band" -->1<!-- #EndEditable -->. Berlin/DDR. 19<!-- #BeginEditable "Jahr" -->76<!-- #EndEditable -->. S. <!-- #BeginEditable "Seitenzahl" -->203-333<!-- #EndEditable -->.
<BR>1,5. Korrektur<BR><!-- #BeginEditable "Erstelldatum" -->Erstellt am 30.08.1999<!-- #EndEditable --></SMALL></P>
<H2><!-- #BeginEditable "Autor" -->Karl Marx<!-- #EndEditable --></H2>
<H1><!-- #BeginEditable "%DCberschrift" -->Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Kritik des Hegelschen Staatsrechts<!-- #EndEditable --></H1>
<!-- #BeginEditable "Editionsgeschichte" -->
<P><SMALL>Geschrieben M&auml;rz bis August 1843.
<BR>Die von Marx im Sommer 1843 in Kreuznach geschriebene Arbeit &raquo;Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie&laquo; existiert in Form von 39 Manuskriptbogen, die von Marx mit r&ouml;mischen Ziffern numeriert wurden. Der erste Manuskriptbogen ist nicht erhalten geblieben.
<BR>Der Kursivsatz in den in kleinerem Schriftgrad gebrachten Zitaten bezeichnet die von Marx &uuml;bernommenen Hervorhebungen Hegels, w&auml;hrend die Unterstreichungen ausschlie&szlig;lich solche Stellen betreffen, die von Marx unterstrichen wurden.
</SMALL>
<P>Teil 1 - <A href="me01_234.htm">Teil 2</A> -
<A href="me01_263.htm">Teil 3</A> - <A href="me01_288.htm">Teil 4</A> - <A href="me01_316.htm">Teil 5</A></P><!-- #EndEditable -->
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<H2>[Kritik des Hegelschen Staatsrechts (&sect;&sect; 261-313)]</H2>
<P class="zitat"><STRONG>|203|</STRONG>&sect; 261. &raquo;Gegen die Sph&auml;ren des Privatrechts und Privatwohls, der Familie und der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft, ist der Staat <U>einerseits</U> eine <EM>&auml;u&szlig;erliche</EM> Notwendigkeit und ihre h&ouml;here Macht, deren Natur ihre Gesetze sowie ihre Interessen untergeordnet und davon abh&auml;ngig sind; aber <U>andererseits</U> ist er ihr <EM>immanenter</EM> Zweck und hat seine St&auml;rke in der Einheit seines allgemeinen Endzwecks und des besonderen Interesses der Individuen, darin, da&szlig; sie insofern <EM>Pflichten</EM> gegen ihn haben, als sie zugleich Rechte haben(&sect; 155).&laquo;
<P>Der vorige Paragraph belehrt uns dahin, da&szlig; die <EM>konkrete Freiheit</EM> in der Identit&auml;t (sein sollenden, zwieschl&auml;chtigen) des Systems des Sonderinteresses (der Familie und der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft) mit dem System des allgemeinen Interesses (des Staates) bestehe. Das Verh&auml;ltnis dieser Sph&auml;ren soll nun n&auml;her bestimmt werden.
<P>Einerseits der Staat gegen die Sph&auml;re der Familie und der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft eine &raquo;<EM>&auml;u&szlig;erliche</EM> Notwendigkeit&laquo;, eine Macht, wovon ihm &raquo;Gesetze&laquo; und &raquo;Interessen&laquo; &raquo;untergeordnet und abh&auml;ngig&laquo; sind. Da&szlig; der Staat gegen die Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft eine &raquo;<EM>&auml;u&szlig;erliche</EM> Notwendigkeit&laquo; ist, lag schon teils in der Kategorie des &raquo;&Uuml;bergangs&laquo;, teils in ihrem <EM>bewu&szlig;ten Verh&auml;ltnis</EM> zum Staat. Die &raquo;Unterordnung&laquo; unter den Staat entspricht noch vollst&auml;ndig diesem Verh&auml;ltnis der &raquo;<EM>&auml;u&szlig;erlichen</EM> Notwendigkeit&laquo;. Was Hegel aber unter der &raquo;Abh&auml;ngigkeit&laquo; versteht, zeigt folgender Satz der Anmerkung zu diesem Paragraphen:
<P class="zitat">&raquo;Da&szlig; den Gedanken der <U>Abh&auml;ngigkeit</U> insbesondere auch der privatrechtlichen Gesetze von dem bestimmten Charakter des Staats, und die philosophische Ansicht, den Teil nur in seiner Beziehung auf das Ganze zu betrachten, - vornehmlich Montesquieu [...] ins Auge gefa&szlig;t&laquo; etc.
<P>Hegel spricht also hier von der <EM>innern</EM> Abh&auml;ngigkeit oder der wesentlichen Bestimmung des Privatrechts etc. vom Staate; zugleich aber subsumiert er diese Abh&auml;ngigkeit unter das Verh&auml;ltnis der &raquo;<EM>&auml;u&szlig;erlichen</EM> Notwendigkeit <STRONG><A name="S204"></A>|204|*</STRONG>&laquo; und stellt sie der andern Beziehung, worin sich Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft zum Staate als ihrem &raquo;<EM>immanenten</EM> Zweck&laquo; verhalten, als die andere Seite entgegen.
<P>Unter der &raquo;&auml;u&szlig;erlichen Notwendigkeit&laquo; kann nur verstanden werden, da&szlig; &raquo;Gesetze&laquo; und &raquo;Interessen&laquo; der Familie und der Gesellschaft den &raquo;Gesetzen&laquo; und &raquo;Interessen&laquo; des Staats im Kollisionsfall weichen m&uuml;ssen, ihm untergeordnet sind, ihre Existenz von der seinigen abh&auml;ngig ist oder auch sein Wille und seine Gesetze ihrem &raquo;Willen&laquo; und ihren &raquo;Gesetzen&laquo; als eine Notwendigkeit erscheint!
<P>Allein Hegel spricht hier nicht von empirischen Kollisionen; er spricht vom Verh&auml;ltnis der &raquo;<EM>Sph&auml;ren</EM> des Privatrechts und Privatwohls, der Familie und der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft&laquo; zum Staat; es handelt sich vom <EM>wesentlichen Verh&auml;ltnis</EM> dieser Sph&auml;ren selbst. Nicht nur ihre &raquo;Interessen&laquo;, auch ihre &raquo;Gesetze&laquo;, ihre &raquo;wesentlichen Bestimmungen&laquo; sind vom Staat &raquo;abh&auml;ngig&laquo; und ihm &raquo;untergeordnet&laquo;. Er verh&auml;lt sich als &raquo;h&ouml;here <EM>Macht</EM>&laquo; zu ihren &raquo;Gesetzen und Interessen&laquo;. Ihr &raquo;Interesse&laquo; und &raquo;Gesetz&laquo; verhalten sich als sein &raquo;Untergeordneter&laquo;. Sie leben in der &raquo;Abh&auml;ngigkeit&laquo; von ihm. Eben weil &raquo;Unterordnung&laquo; und &raquo;Abh&auml;ngigkeit&laquo; <EM>&auml;u&szlig;ere</EM>, das selbst&auml;ndige Wesen einengende und ihm zuwiderlaufende Verh&auml;ltnisse sind, ist das Verh&auml;ltnis der &raquo;Familie&laquo; und der &raquo;b&uuml;rgerlichen Gesellschaft&laquo; zum Staate das der &raquo;<EM>&auml;u&szlig;erlichen</EM> Notwendigkeit&laquo;, einer Notwendigkeit, die gegen das innere Wesen der Sache angeht. Dies selbst, da&szlig; &raquo;die privatrechtlichen Gesetze von dem bestimmten Charakter des Staats&laquo; abh&auml;ngen, nach ihm sich modifizieren, wird daher unter das Verh&auml;ltnis der &raquo;<EM>&auml;u&szlig;erlichen Notwendigkeit&laquo; </EM>subsumiert, eben weil &raquo;b&uuml;rgerliche Gesellschaft und Familie&laquo; in ihrer wahren, d.i. in ihrer selbst&auml;ndigen und vollst&auml;ndigen Entwicklung dem Staat als besondere &raquo;Sph&auml;ren&laquo; vorausgesetzt sind. &raquo;<EM>Unterordnung&laquo; </EM>und &raquo;<EM>Abh&auml;ngigkeit&laquo; </EM>sind die Ausdr&uuml;cke f&uuml;r eine &raquo;&auml;u&szlig;erliche&laquo;, <EM>erzwungene</EM>, scheinbare Identit&auml;t, als deren logischen Ausdruck Hegel richtig die &raquo;<EM>&auml;u&szlig;erliche Notwendigkeit&laquo; </EM>gebraucht. In der &raquo;Unterordnung&laquo; und &raquo;Abh&auml;ngigkeit&laquo; hat Hegel die eine Seite der zwiesp&auml;ltigen Identit&auml;t weiter entwickelt, und zwar die Seite der Entfremdung innerhalb der Einheit,
<P class="zitat">&raquo;aber andererseits ist er ihr <EM>immanenter</EM> Zweck und hat seine St&auml;rke in der Einheit seines <U>allgemeinen</U> Endzwecks und des <U>besonderen</U> <EM>Interesses</EM> der Individuen, darin, da&szlig; sie insofern <EM>Pflichten</EM> gegen ihn haben, als sie zugleich Rechte haben&laquo;.
<P>Hegel stellt hier eine ungel&ouml;ste <EM>Antinomie</EM> auf. <EM>Einerseits</EM> &auml;u&szlig;erliche Notwendigkeit, <EM>andrerseits</EM> immanenter Zweck. Die Einheit des <EM>allgemeinen</EM> <EM>Endzwecks</EM> des Staats und des <EM>besonderen Interesses der Individuen</EM> soll darin bestehn, da&szlig; ihre <EM>Pflichten</EM> gegen den Staat und <EM>ihre Rechte</EM> an denselben <STRONG><A name="S205"></A>|205|</STRONG> identisch sind (also z.B. die Pflicht, das Eigentum zu respektieren, mit dem Recht auf Eigentum zusammenfiele).
<P>Diese Identit&auml;t wird in der Anmerkung [zum &sect; 261] also expliziert:
<P class="zitat">&raquo;Da die <EM>Pflicht</EM> zun&auml;chst das Verhalten <EM>gegen</EM> etwas f&uuml;r mich <EM>Substantielles</EM>, an und f&uuml;r sich Allgemeines ist, das Recht dagegen das <EM>Dasein</EM> &uuml;berhaupt dieses Substantiellen ist, damit die Seite seiner <EM>Besonderheit</EM> und meiner <EM>besondern</EM> Freiheit ist, so erscheint beides auf den formellen Stufen an verschiedene Seiten oder Personen verteilt. Der Staat als Sittliches, als Durchdringung des Substantiellen und des Besonderen, enth&auml;lt, da&szlig; meine Verbindlichkeit gegen das Substantielle zugleich das Dasein meiner besonderen Freiheit, d.i. in ihm Pflicht und Recht <EM>in einer und derselben Beziehung vereinigt</EM> sind.&laquo;
<P class="zitat">&sect; 262. &raquo;Die wirkliche Idee, der Geist, der sich selbst in die zwei ideellen Sph&auml;ren seines Begriffe, die Familie und die b&uuml;rgerliche Gesellschaft, als in seine <U>Endlichkeit</U> scheidet, um aus ihrer Idealit&auml;t <U>f&uuml;r sich unendlicher</U> wirklicher Geist zu sein, teilt somit diesen Sph&auml;ren das Material dieser seiner endlichen Wirklichkeit, die Individuen als die <EM>Menge</EM> zu, so da&szlig; diese Zuteilung am Einzelnen durch die Umst&auml;nde, die Willk&uuml;r und eigene Wahl seiner Bestimmung <EM>vermittelt</EM> erscheint.&laquo;
<P>&Uuml;bersetzen wir diesen Satz in Prosa, so folgt:
<P>Die Art und Weise, wie der Staat sich mit der Familie und der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft vermittelt, sind &raquo;die Umst&auml;nde, die Willk&uuml;r und die eigene Wahl der Bestimmung&laquo;. Die Staatsvernunft hat also mit der Zerteilung des Staatsmaterials an Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft nichts zu tun. Der Staat geht auf eine unbewu&szlig;te und willk&uuml;rliche Weise aus ihnen hervor. Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft erscheinen als der dunkle Naturgrund, woraus das Staatslicht sich entz&uuml;ndet. Unter dem Staatsmaterial sind die <EM>Gesch&auml;fte</EM> des Staats, Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft verstanden, insofern sie Teile des Staats bilden, am Staat als solchen teilnehmen.
<P>In doppelter Hinsicht ist diese Entwicklung merkw&uuml;rdig.
<P>1. Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft werden als <EM>Begriffssph&auml;ren</EM> des Staats gefa&szlig;t, und zwar als die Sph&auml;ren seiner <EM>Endlichkeit</EM>, als <EM>seine Endlichkeit</EM>. Der Staat ist es, der sich in sie <EM>scheidet</EM>, der sie <EM>voraussetzt</EM>, und zwar <EM>tut</EM> er dieses, &raquo;um aus ihrer Idealit&auml;t <EM>f&uuml;r sich unendlicher </EM>wirklicher Geist zu sein&laquo;. &raquo;Er scheidet sich, um.&laquo; Er &raquo;<EM>teilt somit</EM> diesen Sph&auml;ren das Material seiner Wirklichkeit zu, <EM>so da&szlig;</EM> diese Zuteilung etc. vermittelt <EM>erscheint</EM>&laquo;. Die genannte &raquo;wirkliche Idee&laquo; (der Geist als unendlicher, wirklicher) wird so dargestellt, als ob sie nach einem bestimmten Prinzip und zu bestimmter Absicht handle. Sie scheidet sich in endliche Sph&auml;ren, sie tut dies, &raquo;um in sich zur&uuml;ckzukehren, f&uuml;r sich zu sein&laquo;, und sie tut dies zwar so, da&szlig; das grade ist, wie es wirklich ist.
<P><STRONG><A name="S206"></A>|206|</STRONG> An dieser Stelle erscheint der logische, pantheistische Mystizismus sehr klar.
<P>Das <EM>wirkliche</EM> Verh&auml;ltnis ist: &raquo;da&szlig; die Zuteilung des Staatsmaterials am Einzelnen durch die Umst&auml;nde, die Willk&uuml;r und die eigene Wahl seiner Bestimmung vermittelt ist&laquo;. Diese Tatsache, dies <EM>wirkliche Verh&auml;ltnis</EM> wird von der Spekulation als <EM>Erscheinung</EM>, als <EM>Ph&auml;nomen</EM> ausgesprochen. Diese Umst&auml;nde, diese Willk&uuml;r, diese Wahl der Bestimmung, diese <EM>wirkliche Vermittlung</EM> sind blo&szlig; die <EM>Erscheinung einer Vermittlung</EM>, welche die wirkliche Idee mit sich selbst vornimmt und welche hinter der Gardine vorgeht. Die Wirklichkeit wird nicht als sie selbst, sondern als eine andere Wirklichkeit ausgesprochen. Die gew&ouml;hnliche Empirie hat nicht ihren eigenen Geist, sondern einen fremden zum Gesetz, wogegen die wirkliche Idee nicht eine aus ihr selbst entwickelte Wirklichkeit, sondern die gew&ouml;hnliche Empirie zum Dasein hat.
<P>Die Idee wird versubjektiviert und das <EM>wirkliche</EM> Verh&auml;ltnis von Familie und b&uuml;rgerlicher Gesellschaft zum Staat wird als ihre <EM>innere imagin&auml;re</EM> T&auml;tigkeit gefa&szlig;t. Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft sind die Voraussetzungen des Staats; sie sind die eigentlich T&auml;tigen; aber in der Spekulation wird es umgekehrt. Wenn aber die Idee versubjektiviert wird, werden hier die wirklichen Subjekte, b&uuml;rgerliche Gesellschaft, Familie, &raquo;Umst&auml;nde, Willk&uuml;r etc. zu <EM>unwirklichen</EM>, anderes bedeutenden, objektiven Momenten der Idee.
<P>Die Zuteilung des Staatsmaterials &raquo;am Einzelnen durch die Umst&auml;nde, die Willk&uuml;r und die eigene Wahl seiner Bestimmung&laquo; werden nicht als das Wahrhafte, das Notwendige, das an und f&uuml;r sich Berechtigte schlechthin ausgesprochen; sie werden nicht <EM>als solche</EM> f&uuml;r das Vern&uuml;nftige ausgegeben; aber sie werden es doch wieder andrerseits, nur so, da&szlig; sie f&uuml;r eine <EM>scheinbare</EM> Vermittlung ausgegeben, da&szlig; sie gelassen werden, wie sie sind, zugleich aber die Bedeutung einer Bestimmung der Idee erhalten, eines Resultats, eines Produkts der Idee. Der Unterschied ruht nicht im Inhalt, sondern in der Betrachtungsweise oder in der <EM>Sprechweise</EM>. Es ist eine doppelte Geschichte, eine esoterische und eine exoterische. Der Inhalt liegt im exoterischen Teil. Das Interesse des esoterischen ist immer das, die Geschichte des logischen Begriffs im Staat wiederzufinden. An der exoterischen Seite aber ist es, da&szlig; die eigentliche Entwicklung vor sich geht.
<P><EM>Rationell</EM> hie&szlig;en die S&auml;tze von Hegel nur:
<P>Die Familie und die b&uuml;rgerliche Gesellschaft sind Staatsteile. Das Staatsmaterial ist unter sie verteilt &raquo;durch die Umst&auml;nde, die Willk&uuml;r und die eigne Wahl der Bestimmung&laquo;. Die Staatsb&uuml;rger sind Familienglieder und Glieder der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft.
<P><STRONG><A name="S207"></A>|207|</STRONG> &raquo;Die wirkliche Idee, der Geist, der <EM>sich selbst</EM> in die zwei ideellen Sph&auml;ren seines Begriffs, die Familie und die b&uuml;rgerliche Gesellschaft, als in <EM>seine Endlichkeit scheidet</EM>&laquo; - also die Teilung des Staats in Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft ist <EM>ideell</EM>, d.h. notwendig, geh&ouml;rt zum Wesen des Staats; Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft sind wirkliche Staatsteile, wirkliche geistige Existenzen des Willens, sie sind Daseinsweisen des Staates; Familie und b&uuml;rgerliche Gesellschaft machen <EM>sich selbst</EM> zum Staat. Sie sind das Treibende. Nach Hegel sind sie dagegen <EM>getan</EM> von der wirklichen Idee; es ist nicht ihr eigner Lebenslauf, der sie zum Staat vereint, sondern es ist der Lebenslauf der Idee, die sie von sich diszerniert hat; und zwar sind sie [die] Endlichkeit dieser Idee; sie verdanken ihr Dasein einem anderen Geist als dem ihrigen; sie sind von einem Dritten gesetzte Bestimmungen, keine Selbstbestimmungen; deswegen werden sie auch als &raquo;Endlichkeit&laquo;, als die eigene <EM>Endlichkeit</EM> der &raquo;wirklichen Idee&laquo; bestimmt. Der Zweck ihres Daseins ist nicht dies Dasein selbst, sondern die Idee scheidet diese Voraussetzungen von sich ab, &raquo;um aus ihrer Idealit&auml;t f&uuml;r sich unendlicher wirklicher Geist zu sein&laquo;, d.h., der politische Staat kann nicht sein ohne die nat&uuml;rliche Basis der Familie und die k&uuml;nstliche Basis der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft; sie sind f&uuml;r ihn eine conditio sine qua non; die Bedingung wird aber als das Bedingte, das Bestimmende wird als das Bestimmte, das Produzierende wird als das Produkt seines Produkts gesetzt; die wirkliche Idee erniedrigt sich nur in die &raquo;Endlichkeit&laquo; der Familie und der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft, um durch ihre Aufhebung seine Unendlichkeit zu genie&szlig;en und hervorzubringen; sie &raquo;teilt <EM>somit</EM>&laquo; (um seinen Zweck zu erreichen) &raquo;diesen Sph&auml;ren das Material dieser seiner endlichen Wirklichkeit&laquo; (dieser? welcher? diese Sph&auml;ren sind ja seine &raquo;endliche Wirklichkeit&laquo;, sein &raquo;Material&laquo;) &raquo;die Individuen als die Menge zu&laquo; (das Material des Staats sind hier &raquo;die Individuen, die Menge&laquo;, &raquo;aus ihnen besteht der Staat&laquo;, dieses sein Bestehn wird hier als eine Tat der Idee, als eine &raquo;Verteilung&laquo;, die sie mit ihrem eigenen Material vornimmt, ausgesprochen; das Faktum ist, da&szlig; der Staat aus der Menge, wie sie als Familienglieder und Glieder der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft existiere, hervorgehe; die Spekulation spricht dies Faktum als Tat der Idee aus, nicht als die Idee der Menge, sondern als Tat einer subjektiven, von dem Faktum selbst unterschiedenen Idee), &raquo;so da&szlig; diese Zuteilung am <STRONG><A name="S208"></A>|208|</STRONG> gesprochen, aber sie ist nicht vern&uuml;nftig wegen ihrer eigenen Vernunft, sondern weil die empirische Tatsache in ihrer empirischen Existenz eine andre Bedeutung hat als sich selbst. Die Tatsache, von der ausgegangen wird, wird nicht als solche, sondern als mystisches Resultat gefa&szlig;t. Das Wirkliche wird zum Ph&auml;nomen, aber die Idee hat keinen andren Inhalt als dieses Ph&auml;nomen. Auch hat die Idee keinen andren Zweck als den logischen: &raquo;f&uuml;r sich unendlicher wirklicher Geist zu sein&laquo;. In diesem Paragraphen ist das ganze Mysterium der Rechtsphilosophie niedergelegt und der Hegelschen Philosophie &uuml;berhaupt.
<P class="zitat">&sect; 263. &raquo;In diesen Sph&auml;ren, in denen seine Momente, die Einzelnheit und Besonderheit, ihre <U>unmittelbare</U> und <U>reflektierte</U> Realit&auml;t haben, ist der Geist als ihre in <EM>sie scheinende</EM> objektive Allgemeinheit, als die Macht des Vern&uuml;nftigen in der Notwendigkeit [(&sect; l84)], n&auml;mlich als die im Vorherigen betrachteten <EM>Institutionen</EM>.&laquo;
<P class="zitat">&sect; 264. &raquo;Die Individuen der Menge, da <U>sie selbst</U> geistige Naturen und damit das gedoppelte Moment, n&auml;mlich das Extrem der f&uuml;r sich wissenden und wollenden <EM>Einzelnheit</EM> und das Extrem der das Substantielle wissenden und wollenden <EM>Allgemeinheit</EM> in sich enthalten und daher zu dem Rechte dieser beiden Seiten nur gelangen, insofern sie sowohl als Privat- wie als substantielle Personen wirklich sind; - erreichen in jenen Sph&auml;ren teils unmittelbar das Erstere, teils das Andere so, da&szlig; sie in den Institutionen, als dem an sich seienden <EM>Allgemeinen</EM> ihrer besonderen Interessen, ihr wesentliches Selbstbewu&szlig;tsein haben, teils da&szlig; sie ihnen ein auf einen allgemeinen Zweck gerichtetes Gesch&auml;ft und T&auml;tigkeit in der Korporation gew&auml;hren.&laquo;
<P class="zitat">&sect; 265. &raquo;Diese Institutionen machen die <EM>Verfassung</EM>, d.i. die entwickelte und verwirklichte Vern&uuml;nftigkeit, <EM>im Besonderen</EM> aus und sind darum die feste Basis des Staats sowie des Zutrauens und der Gesinnung der Individuen f&uuml;r denselben und die Grunds&auml;ulen der &ouml;ffentlichen Freiheit, da in ihnen die besondere Freiheit realisiert und vern&uuml;nftig, damit in ihnen selbst <EM>an sich</EM> die Vereinigung der Freiheit und Notwendigkeit vorhanden ist.&laquo;
<P class="zitat">&sect; 266. &raquo;<U>Allein</U> |Bei Hegel: Aber| der Geist ist nicht nur als diese&laquo; (welche?) &raquo;Notwendigkeit [...], sondern als die <EM>Idealit&auml;t</EM> derselben, und als ihr Inneres sich objektiv und wirklich; so ist diese substantielle Allgemeinheit <EM>sich selbst</EM> Gegenstand und Zweck, und jene Notwendigkeit hierdurch sich ebensosehr in <EM>Gestalt</EM> der Freiheit.&laquo;
<P>Der &Uuml;bergang der Familie und der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft in den politischen Staat ist also der, da&szlig; der Geist jener Sph&auml;ren, der <EM>an sich</EM> der Staatsgeist ist, sich nun auch als solcher zu sich verh&auml;lt und als ihr Inneres sich <EM>wirklich</EM> ist. Der &Uuml;bergang wird also nicht aus dem <EM>besondern</EM> Wesen der Familie etc. und dem besondern Wesen des Staats, sondern aus dem <EM>allgemeinen</EM> Verh&auml;ltnis von <EM>Notwendigkeit</EM> und <EM>Freiheit</EM> hergeleitet. Es ist ganz derselbe &Uuml;bergang, der in der Logik aus der Sph&auml;re des Wesens in die <STRONG><A name="S209"></A>|209|</STRONG> Sph&auml;re des Begriffs bewerkstelligt wird. Derselbe &Uuml;bergang wird in der Naturphilosophie aus der unorganischen Natur in das Leben gemacht. Es sind immer dieselben Kategorien, die bald die Seele f&uuml;r diese, bald f&uuml;r jene Sph&auml;re hergeben. Es kommt nur darauf an, f&uuml;r die einzelnen konkreten Bestimmungen die entsprechenden abstrakten aufzufinden.
<P class="zitat">&sect; 267. &raquo;Die <EM>Notwendigkeit</EM> in der Idealit&auml;t ist die <EM>Entwickelung</EM> der Idee innerhalb ihrer selbst; sie ist als <EM>subjektive</EM> Substantialit&auml;t die <U>politische</U> <EM>Gesinnung</EM>, als <EM>objektive</EM> in Unterscheidung von jener der <EM>Organismus</EM> des Staats, der eigentlich <EM>politische</EM> Staat und <EM>seine Verfassung</EM>.&laquo;
<P><EM>Subjekt</EM> ist hier &raquo;die Notwendigkeit in der Idealit&auml;t&laquo;, die &raquo;Idee innerhalb ihrer selbst&laquo;, <EM>Pr&auml;dikat</EM> - die <EM>politische Gesinnung</EM> und die <EM>politische Verfassung</EM>. Hei&szlig;t zu deutsch: Die <EM>politische Gesinnung</EM> ist die subjektive, die <EM>politische Verfassung</EM> ist die <EM>objektive Substanz</EM> des Staats. Die logische Entwicklung von Familie und b&uuml;rgerlicher Gesellschaft zum Staat ist also reiner <EM>Schein</EM>, denn es ist nicht entwickelt, wie die Familiengesinnung, die b&uuml;rgerliche Gesinnung, die Institution der Familie und die sozialen Institutionen als solche sich zur politischen Gesinnung und politischen Verfassung verhalten und mit ihnen zusammenh&auml;ngen.
<P>Der &Uuml;bergang, da&szlig; der Geist &raquo;nicht nur als diese Notwendigkeit und als ein <EM>Reich der Erscheinung</EM>&laquo; ist, sondern als &raquo;die Idealit&auml;t derselben&laquo;, als die Seele dieses Reichs f&uuml;r sich wirklich ist und eine besondere Existenz hat, ist gar kein &Uuml;bergang, denn die Seele der Familie existiert f&uuml;r sich als Liebe etc. Die reine Idealit&auml;t einer wirklichen Sph&auml;re k&ouml;nnte aber nur als <EM>Wissenschaft</EM> existieren.
<P>Wichtig ist, da&szlig; Hegel &uuml;berall die Idee zum Subjekt macht und das eigentliche, wirkliche Subjekt, wie die &raquo;politische Gesinnung&laquo;, zum Pr&auml;dikat. Die Entwicklung geht aber immer auf Seite des Pr&auml;dikats vor.
<P>&sect; 268 enth&auml;lt eine sch&ouml;ne Exposition &uuml;ber die politische <EM>Gesinnung</EM>, den <EM>Patriotismus</EM>, die mit der logischen Entwicklung nichts gemein hat, nur da&szlig; Hegel sie &raquo;<EM>nur&laquo; </EM>als &raquo;Resultat der im <EM>Staate</EM> bestehenden Institutionen, als in welchen die Vern&uuml;nftigkeit <EM>wirklich</EM> vorhanden ist&laquo;, bestimmt, w&auml;hrend umgekehrt diese Institutionen ebensosehr eine <EM>Vergegenst&auml;ndlichung</EM> der politischen Gesinnung sind. Cf. die Anmerkung zu diesem Paragraphen.
<P class="zitat">&sect; 269. &raquo;Ihren besonders bestimmten <EM>Inhalt</EM> nimmt die Gesinnung aus den verschiedenen Seiten des <U>Organismus</U> des Staats. Dieser <EM>Organismus</EM> ist die Entwickelung der Idee zu ihren Unterschieden und zu deren objektiven Wirklichkeit. Diese unterschiedenen Seiten sind s o die <EM>verschiedenen Gewalten</EM> und deren Gesch&auml;fte und Wirksamkeiten, wodurch das <U>Allgemeine</U> sich fortw&auml;hrend, und zwar indem sie durch die <EM>Natur des Begriffes</EM> bestimmt sind, auf <EM>notwendige</EM> Weise <EM>hervorbringt</EM> und, indem es ebenso seiner Produktion vorausgesetzt ist, sich erh&auml;lt; - dieser Organismus ist die <EM>politische Verfassung</EM>.&laquo;
<P><STRONG><A name="S210"></A>|210|</STRONG> Die politische Verfassung ist der Organismus des Staats, oder der Organismus des Staats ist die politische Verfassung. Da&szlig; die unterschiedenen Seiten eines Organismus in einem notwendigen, aus der Natur des Organismus hervorgehenden Zusammenhang stehn, ist - reine Tautologie. Da&szlig;, wenn die politische Verfassung als Organismus bestimmt ist, die verschiedenen Seiten der Verfassung, die verschiedenen Gewalten, sich als organische Bestimmungen verhalten und in einem vern&uuml;nftigen Verh&auml;ltnis zueinander stehn, ist ebenfalls - Tautologie. Es ist ein gro&szlig;er Fortschritt, den politischen Staat als Organismus, daher die Verschiedenheit der Gewalten nicht mehr als organische |Offenbar Schreibfehler, sollte vermutlich mechanische oder anorganische hei&szlig;en|, sondern als lebendige und vern&uuml;nftige Unterscheidung zu betrachten. Wie stellt Hegel aber diesen Fund dar?
<P>1. &raquo;Dieser <EM>Organismus</EM> ist die Entwicklung der Idee zu ihren Unterschieden und zu deren objektiven Wirklichkeit.&laquo; Es hei&szlig;t nicht: Dieser Organismus des Staats ist seine Entwicklung zu Unterschieden und zu deren objektiven Wirklichkeit. Der eigentliche Gedanke ist: Die Entwicklung des Staats oder der politischen Verfassung zu Unterschieden und deren Wirklichkeit ist eine <EM>organische</EM>. Die Voraussetzung, das Subjekt sind die <EM>wirklichen Unterschiede</EM> oder die <EM>verschiednen Seiten der politischen</EM> Verfassung. Das Pr&auml;dikat ist ihre Bestimmung als <EM>organisch</EM>. Statt dessen wird die Idee zum Subjekt gemacht, die Unterschiede und deren Wirklichkeit als ihre Entwicklung, ihr Resultat gefa&szlig;t, w&auml;hrend umgekehrt aus den wirklichen Unterschieden die Idee entwickelt werden mu&szlig;. Das Organische ist grade die <EM>Idee der Unterschiede</EM>, ihre ideelle Bestimmung. Es wird hier aber von der <EM>Idee</EM> als einem Subjekt gesprochen, die sich zu <EM>ihren</EM> Unterschieden entwickelt. Au&szlig;er dieser Umkehrung von Subjekt und Pr&auml;dikat wird der Schein hervorgebracht, als sei hier von einer andern Idee als dein Organismus die Rede. Es wird von der abstrakten Idee ausgegangen, deren Entwicklung im Staat <EM>politische Verfassung</EM> ist. Es handelt sich also nicht von der politischen Idee, sondern von der abstrakten Idee im politischen Element. Dadurch, da&szlig; ich sage: &raquo;dieser Organismus (sc. des Staats, die politische Verfassung) ist die Entwicklung der Idee zu ihren Unterschieden etc.&laquo;, wei&szlig; ich noch gar nichts von der <EM>spezifischen Idee</EM> der politischen Verfassung; derselbe Satz kann mit derselben Wahrheit von dem <EM>tierischen</EM> Organismus als von dem <EM>politischen</EM> ausgesagt werden. Wodurch unterscheidet sich also der tierische Organismus vom politischen? Aus dieser allgemeinen Bestimmung geht es nicht hervor. Eine Erkl&auml;rung, die aber nicht die differentia specifica |besondere Unterscheidung| gibt, ist <EM>keine</EM> Erkl&auml;rung. Das <STRONG><A name="S211"></A>|211|</STRONG> einzige Interesse ist, &raquo;die Idee&laquo; schlechthin, die &raquo;logische Idee&laquo; in jedem Element, sei es des Staates, sei es der Natur, wiederzufinden, und die wirklichen Subjekte, wie hier die &raquo;politische Verfassung&laquo;, werden zu ihren blo&szlig;en <EM>Namen,</EM> so da&szlig; nur der Schein eines wirklichen Erkennens vorhanden ist. Sie sind und bleiben unbegriffene, weil nicht in ihrem spezifischen Wesen begriffene Bestimmungen.
<P>Diese unterschiedenen Seiten sind so die <EM>verschiedenen Gewalten</EM> und deren Gesch&auml;fte und Wirksamkeit.&laquo; Durch das W&ouml;rtchen &raquo;so&laquo; wird der Schein einer Konsequenz, einer Ableitung und Entwicklung hervorgebracht. Man mu&szlig; vielmehr fragen &raquo;Wie so?&laquo;, &raquo;da&szlig; die verschiedenen Seiten des Organismus des Staats&laquo; die &raquo;verschiedenen Gewalten&laquo; sind und &raquo;deren Gesch&auml;fte und Wirksamkeit&laquo;, ist eine empirische Tatsache, da&szlig; sie Glieder eines &raquo;Organismus&laquo; sind, ist das philosophische &raquo;Pr&auml;dikat&laquo;.
<P>Wir machen hier auf eine stilistische Eigent&uuml;mlichkeit Hegels aufmerksam, die sich oft wiederholt und welche ein Produkt des Mystizismus ist. Der ganze Paragraph lautet:
<TABLE cellspacing="0" border="0" cellpadding="2">
<TR>
<TD width="50%" valign="TOP">
<P class="zitat">&raquo;Ihren besonders bestimmten Inhalt nimmt die Gesinnung aus den verschiedenen Seiten des Organismus des Staats. Dieser <EM>Organismus</EM> ist die Entwickelung der Idee zu ihren Unterschieden und zu deren objektiven Wirklichkeit Diese unterschiedenen Seiten sind so die <EM>verschiedenen Gewalten</EM> und deren Gesch&auml;fte und Wirksamkeiten, wodurch das Allgemeine sich fortw&auml;hrend und zwar indem sie durch die <EM>Natur des Begriffes</EM> bestimmt sind, auf <EM>notwendige Weise hervorbringt</EM> und, indem es ebenso seiner Produktion vorausgesetzt sich <EM>erh&auml;lt</EM>; - dieser Organismus ist die <EM>politische Verfassung</EM>.&laquo;</TD>
<TD width="50%" valign="TOP">
<P class="zitat">1.&raquoIhren besonders bestimmten Inhalt nimmt die Gesinnung aus den verschiedenen Seiten des Organismus Staats.&laquoDiese unterschiedenen sind ... <EM>verschiedenen Gewalten</EM> und deren Gesch&auml;fte und Wirksamkeiten.&laquo;
<BR>2. &raquo;Ihren besonders bestimmten Inhalt nimmt die Gesinnung <U>aus den verschiedenen Seiten</U> des <U>Organismus</U> des Staats. <U>Dieser</U> <EM>Organismus</EM> ist die Entwickelung der Idee zu ihren Unterschieden und zu deren objektiven Wirklichkeit ... wodurch das Allgemeine sich fortw&auml;hrend, und zwar indem sie durch die <EM>Natur des Begriffes</EM> bestimmt sind, auf <EM>notwendige Weise</EM> hervorbringt und, indem es ebenso seiner Produktion vorausgesetzt ist, sich <EM>erh&auml;lt</EM>. - <U>Dieser Organismus</U> ist die <EM>politische Verfassung</EM>.&laquo;</TD>
</TR>
</TABLE>
<P>Man sieht, Hegel kn&uuml;pft an zwei Subjekte, an die &raquo;verschiedenen Seiten des Organismus&laquo; und an den &raquo;Organismus&laquo;, die weiteren Bestimmungen an. Im dritten Satz werden die &raquo;unterschiedenen Seiten&laquo; als die &raquo;verschiedenen Gewalten&laquo; bestimmt. Durch das zwischengeschobene Wort &raquo;<EM>so&laquo; </EM>wird der <STRONG><A name="S212"></A>|212|</STRONG> Schein hervorgebracht, als seien diese &raquo;verschiedenen Gewalten&laquo; aus dem Zwischensatz &uuml;ber den Organismus als die Entwicklung der Idee abgeleitet.
<P>Es wird dann fortgesprochen &uuml;ber die &raquo;verschiedenen Gewalten&laquo;. Die Bestimmung, da&szlig; das Allgemeine sich fortw&auml;hrend &raquo;hervorbringt&laquo; und sich dadurch erh&auml;lt, ist nichts Neues, denn es liegt schon in ihrer Bestimmung als &raquo;Seiten des Organismus&laquo;, als &raquo;organische&laquo; Seiten. Oder vielmehr diese Bestimmung der &raquo;verschiedenen Gewalten&laquo; ist nichts als eine Umschreibung davon, da&szlig; der Organismus ist &raquo;die Entwicklung der Idee zu ihren Unterschieden etc.&laquo;.
<P>Die S&auml;tze: Dieser Organismus ist &raquo;die Entwicklung der Idee zu ihren Unterschieden und zu deren objektiven Wirklichkeit&laquo; oder zu Unterschieden, wodurch &raquo;das Allgemeine&laquo; (das Allgemeine ist hier dasselbe wie die Idee) &raquo;sich fortw&auml;hrend, und zwar indem sie durch die <EM>Natur des Begriffes</EM> bestimmt sind, erh&auml;lt, auf <EM>notwendige</EM> Weise <EM>hervorbringt</EM> und, indem es ebenso seiner Produktion vorausgesetzt ist, sich <EM>erh&auml;lt</EM>&laquo;, sind identisch. Der letztere ist blo&szlig; eine n&auml;here Explikation &uuml;ber &raquo;die Entwicklung der Idee zu ihren Unterschieden&laquo;. Hegel ist dadurch noch keinen Schritt &uuml;ber den allgemeinen Begriff &raquo;der Idee&laquo; und h&ouml;chstens des &raquo;Organismus&laquo; &uuml;berhaupt (denn eigentlich handelt es sich nur von dieser bestimmten Idee) hinausgekommen. Wodurch wird er also zum Schlu&szlig;satz berechtigt: &raquo;Dieser Organismus ist die politische Verfassung&laquo;? Warum nicht: &raquo;Dieser Organismus ist das Sonnensystem&laquo;? Weil er &raquo;die verschiedenen Seiten des Staats&laquo; sp&auml;ter als die &raquo;verschiedenen Gewalten&laquo; bestimmt hat. Der Satz, da&szlig; &raquo;die verschiedenen Seiten des Staats die verschiedenen Gewalten sind&laquo;, ist eine empirische Wahrheit und kann f&uuml;r keine philosophische Entdeckung ausgegeben werden, ist auch auf keine Weise als Resultat einer fr&uuml;heren Entwicklung hervorgegangen. Dadurch, da&szlig; aber der Organismus als die &raquo;Entwicklung <EM>der</EM> Idee&laquo; bestimmt, von den Unterschieden <EM>der</EM> Idee gesprochen, dann das Konkretum der &raquo;verschiedenen <EM>Gewalten</EM>&laquo; eingeschoben wird, kommt der Schein herein, als sei ein <EM>bestimmter</EM> Inhalt entwickelt worden. An den Satz: &raquo;Ihren besonders bestimmten Inhalt nimmt die Gesinnung aus den verschiedenen Seiten des <EM>Organismus des Staats</EM>&laquo;, d&uuml;rfte Hegel nicht ankn&uuml;pfen: &raquo;<EM>dieser</EM> Organismus , sondern &raquo;<EM>der</EM> Organismus ist die Entwicklung der Idee etc.&laquo;. Wenigstens gilt das, was er sagt, von jedem Organismus, und es ist kein Pr&auml;dikat vorhanden, wodurch das Subjekt &raquo;<EM>dieser&laquo; </EM>gerechtfertigt w&uuml;rde. Das eigentliche Resultat, wo er hin will, ist zur Bestimmung des <EM>Organismus</EM> als der <EM>politischen Verfassung</EM>. Es ist aber keine Br&uuml;cke geschlagen, <EM>wodurch man aus der allgemeinen Idee des Organismus zu der bestimmten Idee des Staatsorganismus oder der politischen Verfassung </EM>k&auml;me, und es wird in Ewigkeit keine solche Br&uuml;cke geschlagen <STRONG><A name="S213"></A>|213|*</STRONG> werden k&ouml;nnen. In dem Anfangssatz wird gesprochen von &raquo;den verschiedenen Seiten des Staatsorganismus&laquo;, die sp&auml;ter als &raquo;die verschiedenen Gewalten&laquo; bestimmt werden. Es wird also blo&szlig; gesagt: &raquo;<EM>Die verschiedenen Gewalten des Staatsorganismus&laquo; oder &raquo;der Staatsorganismus der verschiedenen Gewalten&laquo; </EM>ist - die &raquo;<EM>politische Verfassung&laquo; </EM>des <EM>Staats</EM>. Nicht aus dem &raquo;Organismus&laquo; &raquo;<EM>der</EM> Idee&laquo;, ihren &raquo;Unterschieden&laquo; etc., sondern aus dem vorausgesetzten Begriff &raquo;verschiedene Gewalten&laquo;, &raquo;<EM>Staats</EM>organismus&laquo; ist die Br&uuml;cke zur &raquo;<EM>politischen</EM> Verfassung&laquo; geschlagen.
<P>Der Wahrheit nach hat Hegel nichts getan, als die &raquo;politische Verfassung&laquo; in die allgemeine abstrakte Idee des &raquo;Organismus&laquo; aufgel&ouml;st, aber dem Schein und seiner eignen Meinung nach hat er aus der &raquo;allgemeinen Idee&laquo; das Bestimmte entwickelt. Er hat zu einem Produkt, einem Pr&auml;dikat der Idee gemacht, was ihr Subjekt ist. Er entwickelt sein Denken nicht aus dem Gegenstand, sondern den Gegenstand nach einem mit sich fertig und in der abstrakten Sph&auml;re der Logik mit sich fertig gewordnen Denken. Es handelt sich nicht darum, die bestimmte Idee der politischen Verfassung zu entwickeln, sondern es handelt sich darum, der politischen Verfassung ein Verh&auml;ltnis zur abstrakten Idee zu geben, sie als ein Glied ihrer Lebensgeschichte (der Idee) zu rangieren, eine offenbare Mystifikation.
<P>Eine andre Bestimmung ist, da&szlig; die &raquo;verschiedenen Gewalten&laquo; &raquo;durch die <EM>Natur des Begriffs</EM> bestimmt sind&laquo; und darum das Allgemeine sie &raquo;auf <EM>notwendige</EM> Weise hervorbringt&laquo;. Die verschiedenen Gewalten sind also nicht durch ihre &raquo;eigne Natur&laquo; bestimmt, sondern durch eine fremde. Ebenso ist die Notwendigkeit nicht aus ihrem eignen Wesen gesch&ouml;pft, noch weniger kritisch bewiesen. Ihr Schicksal ist vielmehr pr&auml;destiniert durch die &raquo;Natur des Begriffs&laquo;, versiegelt in der Santa Casa (der Logik) heiligen Registern. Die Seele der Gegenst&auml;nde, hier des Staats, ist fertig, pr&auml;destiniert vor ihrem K&ouml;rper, der eigentlich nur Schein ist. Der &raquo;Begriff&laquo; ist der Sohn in der &raquo;Idee&laquo;, dem Gott Vater, das agens |die treibende Kraft|, das determinierende, unterscheidende Prinzip. &raquo;Idee&laquo; und &raquo;Begriff&laquo; sind hier verselbst&auml;ndigte Abstraktionen.
<P class="zitat">&sect; 270. &raquo;Da&szlig; der Zweck des Staates das allgemeine Interesse als solches und darin als ihrer Substanz die Erhaltung der besonderen Interessen ist, ist 1. seine <EM>abstrakte Wirklichkeit</EM> oder Substantialit&auml;t; aber sie ist 2. seine <EM>Notwendigkeit</EM>, als sie sich in die Begriffs<EM>unterschiede</EM> seiner Wirksamkeit dirimiert, welche durch jene Substantialit&auml;t ebenso wirkliche <EM>feste</EM> Bestimmungen, <U>Gewalten</U> sind; 3. eben diese Substantialit&auml;t ist aber der als durch die <EM>Form der Bildung hindurchgegangne </EM>sich wissende und wollende Geist. Der Staat <EM>wei&szlig;</EM> daher, was er will, und wei&szlig; es in seiner <EM>Allgemeinheit</EM>, als <EM>Gedachtes</EM>; er wirkt und handelt deswegen nach gewu&szlig;ten Zwecken, gekannten Grunds&auml;tzen <STRONG><A name="S214"></A>|214|*</STRONG> und nach Gesetzen, die es nicht <EM>nur an</EM> sich, sondern f&uuml;rs Bewu&szlig;tsein sind; und ebenso, insofern seine Handlungen sich auf vorhandene Umst&auml;nde und Verh&auml;ltnisse beziehen, nach der bestimmten Kenntnis derselben.&laquo;
<P>(Die Anmerkung zu diesem Paragraphen &uuml;ber das Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche sp&auml;ter.)
<P>Die Anwendung dieser logischen Kategorien verdient ein ganz spezielles Eingehen.
<P class="zitat">&raquo;Da&szlig; der <U>Zweck</U> des Staates das <U>allgemeine Interesse</U> als solches und darin als ihrer Substanz die Erhaltung der besonderen Interessen ist, ist 1. seine <EM>abstrakte Wirklichkeit</EM> oder Substantialit&auml;t.&laquo;
<P>Da&szlig; das allgemeine Interesse als solches und als Bestehn der besondern Interessen <EM>Staatszweck</EM> ist, ist - seine Wirklichkeit, sein Bestehn, abstrakt definiert. Der Staat ist nicht wirklich ohne diesen Zweck. Es ist dies das wesentliche Objekt seines Wollens, aber zugleich nur eine ganz allgemeine Bestimmung dieses Objekts. Dieser Zweck als Sein ist das Element des Bestehns f&uuml;r den Staat.
<P class="zitat">&raquo;Aber sie&laquo; (die abstrakte Wirklichkeit, Substantialit&auml;t) &raquo;ist 2. seine <EM>Notwendigkeit</EM>, als sie sich in die Begriffs<EM>unterschiede</EM> seiner Wirksamkeit dirimiert, welche durch jene Substantialit&auml;t ebenso wirkliche feste Bestimmungen, Gewalten sind.&laquo;
<P>Sie (die abstrakte Wirklichkeit, die Substantialit&auml;t) ist seine (des Staats) <EM>Notwendigkeit</EM>, als seine Wirklichkeit sich in <EM>unterschiedene Wirksamkeiten</EM> teilt, deren Unterschied ein vern&uuml;nftig bestimmter, die dabei feste Bestimmungen sind. Die abstrakte Wirklichkeit des Staats, die Substantialit&auml;t desselben ist Notwendigkeit, insofern der reine Staatszweck und das reine Bestehn des Ganzen nur in dem Bestehn der unterschiedenen Staatsgewalten realisiert ist.
<P>Versteht sich: die erste Bestimmung seiner Wirklichkeit war <EM>abstrakt</EM>; der Staat kann nicht als einfache Wirklichkeit, er mu&szlig; als Wirksamkeit, als eine unterschiedne Wirksamkeit betrachtet werden.
<P class="zitat">&raquo;Seine <EM>abstrakte Wirklichkeit</EM> oder Substantialit&auml;t [...] ist seine <EM>Notwendigkeit</EM>, als sie sich in die Begriffsunterschiede seiner Wirksamkeit dirimiert, welche durch jene <U>Substantialit&auml;t</U> ebenso wirkliche feste Bestimmungen, Gewalten sind.&laquo;
<P>Das Substantialit&auml;tsverh&auml;ltnis ist Notwendigkeitsverh&auml;ltnis; d.h. die Substanz erscheint geteilt in selbst&auml;ndige, aber wesentlich bestimmte <EM>Wirklichkeiten</EM> oder <EM>Wirksamkeiten</EM>. Diese Abstraktionen werde ich auf jede Wirklichkeit anwenden k&ouml;nnen. Insofern ich den Staat zuerst unter dem Schema der &raquo;abstrakten&laquo;, werde ich ihn nachher unter dem Schema der &raquo;konkreten Wirklichkeit&laquo;, der &raquo;Notwendigkeit&laquo;, des erf&uuml;llten Unterschieds betrachten m&uuml;ssen.
<P class="zitat"><STRONG><A name="S215"></A>|215| </STRONG>3. &raquo;Eben diese Substantialit&auml;t ist aber der als durch <EM>die Form der Bildung hindurchgegangene </EM>sich wissende und wollende Geist. Der Staat <EM>wei&szlig;</EM> daher, was er will, und wei&szlig; es in seiner <EM>Allgemeinheit</EM>, als <EM>Gedachtes</EM>; er wirkt und handelt deswegen nach gewu&szlig;ten Zwecken, gekannten Grunds&auml;tzen, und nach Gesetzen, die es nicht nur <EM>an sich</EM>, sondern f&uuml;rs Bewu&szlig;tsein sind; und ebenso, insofern seine Handlungen sich auf vorhandene Umst&auml;nde und Verh&auml;ltnisse beziehen, nach der bestimmten Kenntnis derselben.&laquo;
<P>&Uuml;bersetzen wir nun diesen ganzen Paragraphen zu deutsch. Also:
<P>1. Der sich <EM>wissende und wollende Geist</EM> ist die Substanz des Staates; (der <EM>gebildete, selbstbewu&szlig;te </EM>Geist ist das Subjekt und das Fundament, ist die Selbst&auml;ndigkeit des Staats).
<P>2. <EM>Das allgemeine Interesse und in ihm die Erhaltung der besondern Interessen</EM> ist der allgemeine Zweck und Inhalt dieses Geistes, die seiende Substanz des Staats, die Staatsnatur des sich wissenden und wollenden Geistes.
<P>3. Die <EM>Verwirklichung</EM> dieses abstrakten Inhalts erreicht der sich wissende und wollende Geist, der selbstbewu&szlig;te, gebildete Geist nur als eine unterschiedene <EM>Wirksamkeit</EM>, als das Dasein <EM>verschiedener Gewalten</EM>, als eine <EM>gegliederte Macht</EM>.
<P>&Uuml;ber die Hegelsche Darstellung ist zu bemerken:
<P>a) Zu <EM>Subjekten</EM> werden gemacht: die <EM>abstrakte Wirklichkeit</EM>, die <EM>Notwendigkeit</EM> (oder der substantielle Unterschied), die <EM>Substantialit&auml;t</EM>; also die <EM>abstraktlogischen Kategorien</EM>. Zwar werden die &raquo;abstrakte Wirklichkeit&laquo; und &raquo;Notwendigkeit&laquo;, als &raquo;<EM>seine&laquo;,</EM> des Staats, Wirklichkeit und Notwendigkeit bezeichnet, allein 1. ist &raquo;<EM>sie&laquo;,</EM> &raquo;die abstrakte Wirklichkeit&laquo; oder &raquo;Substantialit&auml;t&laquo;, <EM>seine</EM> Notwendigkeit. 2. <EM>Sie</EM> ist es, &raquo;die sich in die Begriffsunterschiede seiner Wirksamkeit dirimiert&laquo;. Die &raquo;Begriffsunterschiede&laquo; sind &raquo;durch jene Substantialit&auml;t ebenso wirkliche <EM>feste</EM>&laquo; Bestimmungen, <EM>Gewalten</EM>. 3, wird die &raquo;Substantialit&auml;t&laquo; nicht mehr als eine abstrakte Bestimmung des Staats, als &raquo;<EM>seine&laquo; </EM>Substantialit&auml;t genommen; sie wird als solche zum Subjekt gemacht, denn es hei&szlig;t schlie&szlig;lich: &raquo;eben diese <EM>Substantialit&auml;t</EM> ist aber der durch die Form der Bildung hindurchgegangene, sich wissende und wollende Geist&laquo;.
<P>b) Es wird auch schlie&szlig;lich nicht gesagt: &raquo;der gebildete etc. Geist ist die Substantialit&auml;t&laquo;, sondern umgekehrt: &raquo;die Substantialit&auml;t ist der gebildete etc. Geist&laquo;. Der Geist wird also zum Pr&auml;dikat seines Pr&auml;dikates.
<P>c) Die Substantialit&auml;t, nachdem sie 1. als der allgemeine Staatszweck, dann 2. als die unterschiedenen Gewalten bestimmt war, wird 3. als der gebildete, sich wissende und wollende, <EM>wirkliche</EM> Geist bestimmt. Der wahre Ausgangspunkt, der sich wissende und wollende Geist, ohne welchen der &raquo;Staatszweck&laquo; und die &raquo;Staatsgewalten&laquo; haltungslose Einbildungen, essenzlose <STRONG><A name="S216"></A>|216|*</STRONG>, sogar unm&ouml;gliche Existenzen w&auml;ren, erscheint nur als das <EM>letzte</EM> Pr&auml;dikat der Substantialit&auml;t, die vorher schon als <EM>allgemeiner Zweck</EM> und als die <EM>verschiedenen Staatsgewalten</EM> bestimmt war. W&auml;re von dem <EM>wirklichen Geist</EM> ausgegangen worden, so war der &raquo;allgemeine Zweck&laquo; sein Inhalt, die verschiedenen Gewalten seine Weise, sich zu verwirklichen, sein <EM>reelles</EM> oder <EM>materielles</EM> Dasein, deren Bestimmtheit eben aus der Natur seines Zweckes zu entwickeln gewesen w&auml;re. Weil aber von der &raquo;Idee&laquo; oder der &raquo;Substanz&laquo; als dem Subjekt, dem wirklichen Wesen ausgegangen wird, so erscheint das <EM>wirkliche Subjekt</EM> nur als <EM>letztes Pr&auml;dikat</EM> des abstrakten Pr&auml;dikates.
<P>Der &raquo;Staatszweck&laquo; und die &raquo;Staatsgewalten&laquo; werden mystifiziert, indem sie als &raquo;Daseinsweisen&laquo; der &raquo;Substanz&laquo; dargestellt und getrennt ihrem wirklichen Dasein, dem &raquo;sich wissenden und wollenden Geist, dem gebildeten Geist&laquo; erscheinen.
<P>d) Der konkrete Inhalt, die wirkliche Bestimmung, erscheint als formell; die ganz abstrakte Formbestimmung erscheint als der konkrete Inhalt. Das Wesen der staatlichen Bestimmungen ist nicht, da&szlig; sie staatliche Bestimmungen, sondern da&szlig; sie in ihrer abstraktesten Gestalt als logisch-metaphysische Bestimmungen betrachtet werden k&ouml;nnen. Nicht die Rechtsphilosophie, sondern die Logik ist das wahre Interesse. Nicht da&szlig; das Denken sich in politischen Bestimmungen verk&ouml;rpert, sondern da&szlig; die vorhandenen politischen Bestimmungen in abstrakte Gedanken verfl&uuml;chtigt werden, ist die philosophische Arbeit. Nicht die Logik der Sache, sondern die Sache der Logik ist das philosophische Moment. Die Logik dient nicht zum Beweis des Staats, sondern der Staat dient zum Beweis der Logik.
<P>1. Das allgemeine Interesse und darin die Erhaltung der besonderen Interessen als <EM>Staatszweck</EM>;
<BR>2. die verschiedenen Gewalten als <EM>Verwirklichung</EM> dieses Staatszwecks;
<BR>3. der gebildete, selbstbewu&szlig;te, wollende und handelnde Geist als das <EM>Subjekt</EM> des Zwecks und seiner Verwirklichung.
<P>Diese konkreten Bestimmungen sind &auml;u&szlig;erlich aufgenommen, hors d'oeuvres |Nebensache|; ihr philosophischer Sinn ist, da&szlig; der Staat in ihnen den logischen Sinn hat:
<P>1. als abstrakte Wirklichkeit oder Substantialit&auml;t;
<BR>2. da&szlig; das Substantialit&auml;tsverh&auml;ltnis in das Verh&auml;ltnis der Notwendigkeit, der substantiellen Wirklichkeit &uuml;bergeht;
<BR>3. da&szlig; die substantielle Wirklichkeit in Wahrheit <EM>Begriff</EM>, <EM>Subjektivit&auml;t</EM> ist.
<P><STRONG><A name="S217"></A>|217| </STRONG>Mit Auslassung der konkreten Bestimmungen, welche ebensogut f&uuml;r eine andere Sph&auml;re, z.B. die Physik, mit andern konkreten Bestimmungen vertauscht werden k&ouml;nnen, also unwesentlich sind, haben wir ein <EM>Kapitel der Logik</EM> vor uns.
<P>Die Substanz mu&szlig; &raquo;sich in Begriffsunterschiede dirimieren, welche durch jene Substantialit&auml;t ebenso wirkliche, <EM>feste</EM> Bestimmungen sind&laquo;. Dieser Satz - das Wesen geh&ouml;rt der Logik und ist vor der Rechtsphilosophie fertig. Da&szlig; diese Begriffsunterschiede hier Unterschiede &raquo;seiner&laquo; (des Staats) &raquo;Wirksamkeit&laquo; und die &raquo;festen Bestimmungen&laquo; &raquo;Staatsgewalten&laquo; sind, diese Parenthese geh&ouml;rt der Rechtsphilosophie, der politischen Empirie. So ist die ganze Rechtsphilosophie nur Parenthese zur Logik. Die Parenthese ist, wie sich von selbst versteht, nur hors d'oeuvre der eigentlichen Entwicklung. Cf. zum Beispiel p. 347 [&sect; 270, Zusatz]:
<P class="zitat">&raquo;Die Notwendigkeit besteht darin, da&szlig; das Ganze in die Begriffsunterschiede dirimiert sei und da&szlig; dieses Dirimierte eine feste und aushaltende Bestimmtheit abgehe, die nicht totfest ist, sondern in der Aufl&ouml;sung sich immer erzeugt.&laquo; Cf. auch die Logik.
<P class="zitat">&sect; 271. &raquo;Die politische Verfassung ist <EM>f&uuml;rs erste</EM>: die Organisation des Staates und der Proze&szlig; seines organischen Lebens <EM>in Beziehung auf sich selbst</EM>, in welcher er seine Momente innerhalb seiner selbst unterscheidet und sie zum <EM>Bestehen</EM> entfaltet.
<P class="zitat"><EM>Zweitens</EM> ist er als eine Individualit&auml;t <EM>ausschlie&szlig;endes</EM> Eins, welches sich damit zu Anderen verh&auml;lt, seine Unterscheidung also <EM>nach Au&szlig;en</EM> kehrt und nach dieser Bestimmung seine bestehenden Unterschiede innerhalb seiner selbst in ihrer Idealit&auml;t setzt.&laquo;
<P><EM>Zusatz</EM>: &raquo;Der innerliche Staat als solcher ist die <U>Zivilgewalt</U>, die Richtung nach Au&szlig;en die <U>Milit&auml;rgewalt</U>, die aber im Staate eine bestimmte Seite in ihm selbst ist.&laquo;
<P>I. Innere Verfassung f&uuml;r sich
<P class="zitat">&sect; 272. &raquo;Die Verfassung ist vern&uuml;nftig, insofern der Staat seine Wirksamkeit <EM>nach der Natur des Begriffs</EM> in sich unterscheidet und bestimmt, und zwar so, da&szlig; <EM>jede</EM> dieser <EM>Gewalten</EM> selbst in sich die <EM>Totalit&auml;t</EM> dadurch ist, da&szlig; sie die anderen Momente in sich wirksam hat und enth&auml;lt, und da&szlig; sie, weil sie den Unterschied des Begriffs ausdr&uuml;cken, schlechthin in seiner Idealit&auml;t bleiben und nur <EM>Ein individuelles</EM> Ganzes ausmachen.&laquo;
<P>Die Verfassung ist also vern&uuml;nftig, insofern seine Momente in die abstrakt logischen aufgel&ouml;st werden k&ouml;nnen. Der Staat hat seine Wirksamkeit nicht nach seiner spezifischen Natur zu unterscheiden und zu bestimmen, sondern nach der Natur des Begriffs, welcher das mystifizierte Mobile des abstrakten Gedankens ist. Die Vernunft der Verfassung ist also die abstrakte Logik und <STRONG><A name="S218"></A>|218|</STRONG> nicht der Staatsbegriff. Statt des Begriffs der Verfassung erhalten wir die Verfassung des Begriffs. Der Gedanke richtet sich nicht nach der Natur des Staats, sondern der Staat nach einem fertigen Gedanken.
<P class="zitat">&sect; 273. &raquo;Der politische Staat dirimiert sich somit&laquo; (wieso?) &raquo;in die substantiellen Unterschiede;
<BR>a) die Gewalt, das Allgemeine zu bestimmen und festzusetzen, die <EM>gesetzgebende</EM> Gewalt;
<BR>b) der Subsumtion der <EM>besonderen</EM> Sph&auml;ren und einzelnen F&auml;lle unter das Allgemeine - die <EM>Regierungsgewalt</EM>;
<BR>c) der <U>Subjektivit&auml;t</U> als der letzten Willensentscheidung, die <EM>f&uuml;rstliche Gewalt</EM> -, in der die unterschiedenen Gewalten zur individuellen Einheit zusammengefa&szlig;t sind, die also die Spitze und der Anfang des Ganzen -, der <EM>konstitutionellen Monarchie</EM>, ist.
<P>Wir werden auf diese Einteilung zur&uuml;ckkommen, nachdem wir ihre Ausf&uuml;hrung im besonderen gepr&uuml;ft.
<P class="zitat">&sect; 274. &raquo;Da der <U>Geist</U> nur als das <U>wirklich</U> ist, als was er sich wei&szlig;, und der Staat als Geist eines Volkes zugleich das <EM>alle seine Verh&auml;ltnisse durchdringende</EM> Gesetz, die Sitte und das Bewu&szlig;tsein seiner Individuen ist, so h&auml;ngt die Verfassung eines bestimmten Volkes &uuml;berhaupt von der <U>Weise und Bildung des Selbstbewu&szlig;tseins desselben ab</U>; in diesem liegt seine subjektive Freiheit und damit die <U>Wirklichkeit der Verfassung</U> ... Jedes Volk hat deswegen die Verfassung, die ihm angemessen ist und f&uuml;r dasselbe geh&ouml;rt.&laquo;
<P>Aus Hegels R&auml;sonnement folgt nur, da&szlig; der Staat, worin &raquo;Weise und Bildung des Selbstbewu&szlig;tseins&laquo; und &raquo;Verfassung&laquo; sich widersprechen, kein wahrer Staat ist. Da&szlig; die Verfassung, welche das Produkt eines vergangnen Bewu&szlig;tseins war, zur dr&uuml;ckenden Fessel f&uuml;r ein fortgeschrittnes werden kann etc. etc., sind wohl Trivialit&auml;ten. Es w&uuml;rde vielmehr nur die Forderung einer Verfassung folgern, die in sich selbst die Bestimmung und das Prinzip hat, mit dem Bewu&szlig;tsein fortzuschreiten; fortzuschreiten mit dem wirklichen Menschen, was erst m&ouml;glich ist, sobald der &raquo;Mensch&laquo; zum Prinzip der Verfassung geworden ist. Hegel hier <EM>Sophist</EM>.
<P>a) Die f&uuml;rstliche Gewalt
<P class="zitat">&sect; 275. &raquo;Die f&uuml;rstliche Gewalt enth&auml;lt selbst die drei Momente der Totalit&auml;t in sich [(&sect; 27,2)], die Allgemeinheit der Verfassung und der Gesetze, die Beratung als Beziehung des Besondern auf das Allgemeine und das Moment der letzten Entscheidung als der Selbstbestimmung, in welche alles &Uuml;brige zur&uuml;ckgeht und wovon es den Anfang der Wirklichkeit nimmt. Dieses absolute Selbstbestimmen macht das unterscheidende Prinzip der f&uuml;rstlichen Gewalt als solcher aus, welches zuerst zu entwickeln ist.&laquo;
<P><STRONG><A name="S221"></A>|221| </STRONG>Der Anfang dieses Paragraphen hei&szlig;t zun&auml;chst nichts als: &raquo;die Allgemeinheit der Verfassung und der Gesetze&laquo; sind - die <EM>f&uuml;rstliche Gewalt</EM>; die <EM>Beratung</EM> oder die Beziehung des <EM>Besondern</EM> auf das Allgemeine ist - die <EM>f&uuml;rstliche Gewalt</EM>. Die f&uuml;rstliche Gewalt steht nicht au&szlig;erhalb der Allgemeinheit der Verfassung und der Gesetze, sobald unter der f&uuml;rstlichen Gewalt die des Monarchen (konstitutionellen) verstanden ist.
<P>Was Hegel aber eigentlich will, ist nichts als da&szlig; die &raquo;Allgemeinheit der Verfassung und der Gesetze&laquo; - die f&uuml;rstliche Gewalt, die Souver&auml;nit&auml;t des Staats ist. Es ist dann unrecht, die <EM>f&uuml;rstliche Gewalt</EM> zum <EM>Subjekt</EM> zu machen und, da unter f&uuml;rstlicher Gewalt auch die Gewalt des F&uuml;rsten verstanden werden kann, den Schein hervorzubringen, als sei er Herr dieses Moments; das Subjekt desselben. Doch wenden wir uns zun&auml;chst zu dem, was Hegel als &raquo;das <EM>unterscheidende Prinzip der f&uuml;rstlichen Gewalt als solcher</EM>&laquo; ausgibt, so ist es: &raquo;das Moment der letzten Entscheidung, als der <EM>Selbstbestimmung</EM>, in welche alles &Uuml;brige zur&uuml;ckgeht und wovon es den Anfang der Wirklichkeit nimmt&laquo;, dieses: &raquo;absolute Selbstbestimmen&laquo;.
<P>Hegel sagt hier nichts als: der <EM>wirkliche</EM>, d.h. individuelle Wille ist die <EM>f&uuml;rstliche Gewalt</EM>. So hei&szlig;t es &sect; 12:
<P class="zitat">&raquo;Da&szlig; der Wille sich ... die Form der <EM>Einzelheit</EM> gibt [...] ist er beschlie&szlig;end, und nur als beschlie&szlig;ender Wille [&uuml;berhaupt] ist er <U>wirklicher</U> Wille.&laquo;
<P>Insofern dies Moment der &raquo;letzten Entscheidung&laquo; oder der &raquo;absoluten Selbstbestimmung&laquo; getrennt ist von der &raquo;Allgemeinheit&laquo; des Inhalts und der Besonderheit der Beratung, ist es der <EM>wirkliche Wille</EM> als <EM>Willk&uuml;r</EM>. Oder:
<P class="zitat">&raquo;Die <EM>Willk&uuml;r</EM> ist die f&uuml;rstliche Gewalt&laquo;, oder: &raquo;Die f&uuml;rstliche Gewalt ist die Willk&uuml;r&laquo;.
<P class="zitat">&sect; 276. &raquo;Die Grundbestimmung des politischen Staats ist die substantielle Einheit als <EM>Idealit&auml;t</EM> seiner Momente, in welcher:
<BR>a) die besonderen Gewalten und Gesch&auml;fte desselben ebenso aufgel&ouml;st als erhalten und nur so erhalten sind, als sie keine unabh&auml;ngige, sondern allein eine solche und so weit gehende Berechtigung haben, als <U>in der Idee des Ganzen</U> bestimmt ist, <U>von seiner Macht</U> ausgehen und fl&uuml;ssige Glieder desselben als ihres einfachen Selbsts sind.&laquo;
<P class="zitat"><EM>Zusatz</EM>: &raquo;Mit dieser Idealit&auml;t der Momente ist es wie mit dem Leben im organischen K&ouml;rper.&laquo;
<P>Versteht sich: Hegel spricht nur von der Idee &raquo;der besondern Gewalten und Gesch&auml;fte&laquo;... Sie sollen nur eine so weit gehende Berechtigung haben, als in der Idee des Ganzen bestimmt ist; sie sollen nur &raquo;von seiner Macht ausgehen&laquo;. Da&szlig; dies so sein soll, liegt in der Idee <EM>des Organismus</EM>. Es w&auml;re aber eben zu entwickeln gewesen, wie dies zu bewerkstelligen ist. Denn im Staat <STRONG><A name="S222"></A>|222|</STRONG> mu&szlig; <EM>bewu&szlig;te Vernunft</EM> herrschen; die <EM>substantielle</EM> blo&szlig; innere und darum blo&szlig; &auml;u&szlig;ere Notwendigkeit, die zuf&auml;llige [...] |Undeutliches Wort, etwa: Verschr&auml;nkung, oder Verschlingung| der &raquo;Gewalten und Gesch&auml;fte&laquo; kann nicht f&uuml;r das Vern&uuml;nftige ausgegeben werden.
<P class="zitat">&sect; 277. b) &raquo;Die besonderen Gesch&auml;fte und Wirksamkeiten des Staats sind als die wesentlichen Momente desselben <EM>ihm</EM> eigen und an die <EM>Individuen</EM>, durch welche sie gehandhabt und bet&auml;tigt werden, nicht nach deren unmittelbaren Pers&ouml;nlichkeit, sondern nur nach ihren allgemeinen und objektiven Qualit&auml;ten gekn&uuml;pft und daher mit der besonderen Pers&ouml;nlichkeit als solcher &auml;u&szlig;erlicher- und zuf&auml;lligerweise verbunden. Die Staatsgesch&auml;fte und Gewalten k&ouml;nnen daher nicht <EM>Privateigentum</EM> sein.
<P>Es versteht sich von selbst, da&szlig;, wenn <EM>besondere</EM> Gesch&auml;fte und Wirksamkeiten als Gesch&auml;fte und Wirksamkeit <EM>des Staats</EM>, als <EM>Staatsgesch&auml;fte</EM> und <EM>Staatsgewalt</EM> bezeichnet werden, sie nicht <EM>Privateigentum</EM>, sondern <EM>Staatseigentum</EM> sind. Das ist eine Tautologie.
<P>Die Gesch&auml;fte und Wirksamkeiten des Staats sind an Individuen gekn&uuml;pft (der Staat ist nur wirksam durch Individuen), aber nicht an das Individuum als <EM>physisches</EM>, sondern als <EM>staatliches</EM>, an die <EM>Staatsqualit&auml;t</EM> des Individuums. Es ist daher l&auml;cherlich, wenn Hegel sagt, sie seien &raquo;mit der besonderen Pers&ouml;nlichkeit <EM>als solcher &auml;u&szlig;erlicher- und zuf&auml;lligerweise </EM>verbunden&laquo;. Sie sind vielmehr durch ein <EM>vinculum substantiale</EM> |eine wesentliche Verbindung|, durch eine wesentliche Qualit&auml;t desselben, mit ihm verbunden. Sie sind die nat&uuml;rliche Aktion seiner wesentlichen Qualit&auml;t. Es k&ouml;mmt dieser Unsinn dadurch herein, da&szlig; Hegel die Staatsgesch&auml;fte und Wirksamkeiten abstrakt f&uuml;r sich und im Gegensatz dazu die besondere Individualit&auml;t fa&szlig;t; aber er vergi&szlig;t, da&szlig; die besondere Individualit&auml;t eine menschliche und die Staatsgesch&auml;fte und Wirksamkeiten menschliche Funktionen sind; er vergi&szlig;t, da&szlig; das Wesen der &raquo;besonderen Pers&ouml;nlichkeit&laquo; nicht ihr Bart, ihr Blut, ihre abstrakte Physis, sondern ihre <EM>soziale Qualit&auml;t</EM> ist, und da&szlig; die Staatsgesch&auml;fte etc. nichts als Daseins- und Wirkungsweisen der sozialen Qualit&auml;ten des Menschen sind. Es versteht sich also, da&szlig; die Individuen, insofern sie die Tr&auml;ger der Staatsgesch&auml;fte und Gewalten sind, ihrer sozialen und nicht ihrer privaten Qualit&auml;t nach betrachtet werden.
<P class="zitat">&sect; 278. &raquo;Diese beiden Bestimmungen, da&szlig; die besonderen Gesch&auml;fte und Gewalten des Staats weder f&uuml;r sich noch in dem besonderen Willen von Individuen selbst&auml;ndig und fest sind, sondern in der <U>Einheit des Staats</U> als ihrem <U>einfachen Selbst</U> ihre letzte Wurzel haben, macht die <EM>Souver&auml;nit&auml;t des Staats</EM> aus.&laquo;
<P class="zitat"><STRONG><A name="S223"></A>|223|</STRONG> &raquo;Der Despotismus bezeichnet &uuml;berhaupt den Zustand der Gesetzlosigkeit, wo der besondere Wille als solcher, es sei nun eines Monarchen oder eines Volks [...] als Gesetz oder vielmehr statt des Gesetzes gilt, da hingegen die Souver&auml;nit&auml;t gerade im gesetzlichen, konstitutionellen Zustande das Moment der Idealit&auml;t der besondern Sph&auml;ren und Gesch&auml;fte ausmacht, da&szlig; n&auml;mlich eine solche Sph&auml;re nicht ein Unabh&auml;ngiges, in ihren Zwecken und Wirkungsweisen Selbst&auml;ndiges und sich nur in sich Vertiefendes, sondern in diesen Zwecken und Wirkungsweisen vom <EM>Zwecke des Ganzen</EM> (den man im allgemeinen mit einem unbestimmteren Ausdrucke das <EM>Wohl des Staats</EM> genannt hat) bestimmt und abh&auml;ngig sei. Diese Idealit&auml;t kommt auf die gedoppelte Weise zur Erscheinung. - Im <EM>friedlichen</EM> Zustande gehen die besonderen Sph&auml;ren und Gesch&auml;fte den Gang der Befriedigung ihrer besonderen Gesch&auml;fte [...] fort, und es ist teils nur die Weise der bewu&szlig;tlosen <EM>Notwendigkeit</EM> der Sache, nach welcher ihre Selbstsucht in den Beitrag zur gegenseitigen Erhaltung und zur Erhaltung des Ganzen <EM>umschl&auml;gt</EM> [...], teils aber ist es die <EM>direkte Einwirkung</EM> von oben, wodurch sie sowohl zu dem Zwecke des Ganzen fortdauernd zur&uuml;ckgef&uuml;hrt und darnach beschr&auml;nkt [...] als angehalten werden, zu dieser Erhaltung direkte Leistungen zu machen; - <EM>im Zustande der Not </EM>aber, es sei innerer oder &auml;u&szlig;erlicher, ist es die Souver&auml;nit&auml;t, in deren einfachen Begriff der dort in seinen Besonderheiten bestehende Organismus zusammengeht und welcher die Rettung des Staats mit Aufopferung dieses sonst Berechtigten anvertraut ist, wo denn jener <U>Idealismus</U> zu seiner <U>eigent&uuml;mlichen</U> Wirklichkeit kommt.&laquo;
<P>Dieser Idealismus ist also nicht entwickelt zu einem gewu&szlig;ten, vern&uuml;nftigen System. Er erscheint im <EM>friedlichen</EM> Zustande entweder nur als ein &auml;u&szlig;erlicher Zwang, der der herrschenden Macht, dem Privatleben durch &raquo;direkte Einwirkung von oben&laquo; angetan wird, oder als blindes ungewu&szlig;tes Resultat der Selbstsucht. Seine &raquo;eigent&uuml;mliche Wirklichkeit&laquo; hat dieser Idealismus nur im &raquo;Kriegs- oder Notzustand&laquo; des Staats, so da&szlig; sich hier sein Wesen als &raquo;Kriegs- und Notzustand&laquo; des wirklichen bestehenden Staats ausspricht, w&auml;hrend sein &raquo;<EM>friedlicher&laquo; </EM>Zustand eben der Krieg und die Not der Selbstsucht ist.
<P>Die <EM>Souver&auml;nit&auml;t</EM>, der Idealismus des Staats, existiert daher nur als <EM>innere</EM> Notwendigkeit: als <EM>Idee</EM>. Auch damit ist Hegel zufrieden, denn es handelt sich nur um die Idee. Die Souver&auml;nit&auml;t existiert also einerseits nur als <EM>bewu&szlig;tlose, blinde Substanz</EM>. Wir werden sogleich ihre andere Wirklichkeit kennenlernen.
<TABLE cellspacing="0" border="0" cellpadding="2">
<TR>
<TD width="50%" valign="top">
<P class="zitat">&sect; 279. &raquo;Die Souver&auml;nit&auml;t, zun&auml;chst nur der <EM>allgemeine</EM> Gedanke dieser Idealit&auml;t, <EM>existiert</EM> nur als die ihrer selbst gewisse <EM>Subjektivit&auml;t</EM> und als die abstrakte, insofern grundlose <EM>Selbstbestimmung</EM> des Willens, in welcher das Letzte der Entscheidung <STRONG><A name="S224"></A>|224|*</STRONG> liegt. Es ist dies das Individuelle des Staats als solches, der selbst nur darin <EM>Einer</EM> ist. Die Subjektivit&auml;t aber ist in ihrer Wahrheit nur als <EM>Subjekt</EM>, die Pers&ouml;nlichkeit nur als <EM>Person</EM>, und in der zur reellen Vern&uuml;nftigkeit gediehenen Verfassung hat jedes der drei Momente des Begriffes seine <EM>f&uuml;r sich wirkliche </EM>ausgesonderte Gestaltung. Dies absolut entscheidende Moment des Ganzen ist daher nicht die Individualit&auml;t &uuml;berhaupt, sondern Ein Individuum, der <EM>Monarch</EM>.&laquo;</TD>
<TD width="50%">
<P class="zitat">1. &raquo;Die Souver&auml;nit&auml;t, zun&auml;chst nur der allgemeine Gedanke dieser Idealit&auml;t, existiert nur als die ihrer <U>selbst gewisse</U> <EM>Subjektivit&auml;t</EM> [...] Die Subjektivit&auml;t ist in ihrer Wahrheit nur als <EM>Subjekt</EM>, die <U>Pers&ouml;nlichkeit</U> nur als <EM>Person</EM>. In der <STRONG>|224|</STRONG> zur reellen Vern&uuml;nftigkeit gediehenen Verfassung hat jedes der drei Momente des Begriffes [...] f&uuml;r sich wirkliche ausgesonderte Gestaltung.&laquo;
<BR>2. Die Souver&auml;nit&auml;t &raquo;existiert nur [...] als die abstrakte. Insofern grundlose <EM>Selbstbestimmung</EM> des Willens, in welcher das Letzte der Entscheidung liegt. Es ist dies das Individuelle des Staats als solches, der selbst darin nur <EM>Einer</EM> ist [...] (und in der zur reellen Vern&uuml;nftigkeit gediehenen Verfassung hat jedes der drei Momente des Begriffes seine <EM>f&uuml;r sich wirkliche</EM> ausgesonderte Gestaltung). Dies absolut entscheidende Moment des Ganzen ist daher nicht die Individualit&auml;t &uuml;berhaupt, sondern Ein Individuum, der <EM>Monarch</EM>.&laquo;</TD>
</TR>
</TABLE>
<P>Der erste Satz hei&szlig;t nichts, als da&szlig; der allgemeine Gedanke dieser Idealit&auml;t, dessen traurige Existenz wir eben gesehn haben, das selbstbewu&szlig;te Werk der Subjekte sein und als solches f&uuml;r sie und in ihnen existieren m&uuml;&szlig;te.
<P>W&auml;re Hegel von den wirklichen Subjekten als den Basen des Staats ausgegangen, so h&auml;tte er nicht n&ouml;tig, auf eine mystische Weise den Staat sich versubjektivieren zu lassen. &raquo;Die Subjektivit&auml;t&laquo;, sagt Hegel, &raquo;aber ist in ihrer Wahrheit nur als <EM>Subjekt</EM>, die Pers&ouml;nlichkeit nur als <EM>Person</EM>.&laquo; Auch dies ist eine Mystifikation. Die Subjektivit&auml;t ist eine Bestimmung des Subjekts, die Pers&ouml;nlichkeit eine Bestimmung der Person. Statt sie nun als Pr&auml;dikate ihrer Subjekte zu fassen, verselbst&auml;ndigt Hegel die Pr&auml;dikate und l&auml;&szlig;t sie hinterher auf eine mystische Weise in ihre Subjekte sich verwandeln.
<P>Die Existenz der Pr&auml;dikate ist das Subjekt: also das Subjekt die Existenz der Subjektivit&auml;t etc. Hegel verselbst&auml;ndigt die Pr&auml;dikate, die Objekte, aber er verselbst&auml;ndigt sie getrennt von ihrer wirklichen Selbst&auml;ndigkeit, ihrem Subjekt. Nachher erscheint dann das wirkliche Subjekt als Resultat, w&auml;hrend vom wirklichen Subjekt auszugehn und seine Objektivation zu betrachten ist. Zum wirklichen Subjekt wird daher die mystische Substanz, und das reelle Subjekt erscheint als ein andres, als ein Moment der mystischen Substanz. Eben weil Hegel von den Pr&auml;dikaten der allgemeinen Bestimmung statt von dem reellen Ens |Subjekt| ausgeht. und doch ein Tr&auml;ger dieser Bestimmung da sein mu&szlig;, wird die mystische Idee dieser Tr&auml;ger. Es ist dies der Dualismus, da&szlig; Hegel das Allgemeine nicht als das wirkliche Wesen <STRONG><A name="S225"></A>|225|</STRONG> des Wirklich-Endlichen, d. i. Existierenden, Bestimmten betrachtet oder das wirkliche Ens nicht als das <EM>wahre Subjekt</EM> des Unendlichen.
<P>So wird hier die Souver&auml;nit&auml;t, das Wesen des Staats, zuerst als ein selbst&auml;ndiges Wesen betrachtet, vergegenst&auml;ndlicht. Dann, versteht sich, mu&szlig; dies Objektive wieder Subjekt werden. Dies Subjekt erscheint aber dann als eine Selbstverk&ouml;rperung der Souver&auml;nit&auml;t, w&auml;hrend die Souver&auml;nit&auml;t nichts anders ist als der vergegenst&auml;ndlichte Geist der Staatssubjekte.
<P>Abgesehn von diesem Grundmangel der Entwicklung, betrachten wir diesen ersten Satz des Paragraphen. Wie er daliegt, so hei&szlig;t er nichts als: die Souver&auml;nit&auml;t, der Idealismus des Staats als Person, als &raquo;Subjekt&laquo; existiert, versteht sich, als viele Personen, viele Subjekte, da keine einzelne Person die Sph&auml;re der Pers&ouml;nlichkeit, kein einzelnes Subjekt die Sph&auml;re der Subjektivit&auml;t im sich absorbiert. Was sollte das auch f&uuml;r ein Staatsidealismus sein, der, statt als das wirkliche Selbstbewu&szlig;tsein der Staatsb&uuml;rger, als die gemeinsame Seele du Staats, <EM>eine</EM> Person, <EM>ein</EM> Subjekt w&auml;re. Mehr hat Hegel auch nicht an diesem Sitz entwickelt. Aber betrachten wir nun den mit diesem Satz verschr&auml;nkten zweiten Satz. Es ist Hegel darum zu tun, den Monarchen als den wirklichen &raquo;Gottmenschen&laquo;, als die <EM>wirkliche Verk&ouml;rperung</EM> der Idee darzustellen.
<P class="zitat">&raquo;Die Souver&auml;nit&auml;t ... <EM>existiert</EM> nur ... als die abstrakte, insofern grundlose <EM>Selbstbestimmung</EM> des Willens, in welcher das Letzte der Entscheidung liegt. Es ist dies das <U>Individuelle</U> des Staats als solches, der selbst nur darin <EM>Einer</EM> ist ... in der zur reellen Vern&uuml;nftigkeit gediehenen Verfassung hat jedes der drei Momente des Begriffes seine <EM>f&uuml;r sich wirkliche</EM> ausgesonderte Gestaltung. Dies absolut entscheidende Moment des Ganzen ist <U>daher</U> nicht die Individualit&auml;t &uuml;berhaupt, sondern Ein Individuum, der <EM>Monarch</EM>.&laquo;
<P>Wir haben vorher schon auf den Satz aufmerksam gemacht. Das Moment des Beschlie&szlig;ens, der willk&uuml;rlichen, weil bestimmten Entscheidung ist die <EM>f&uuml;rstliche Gewalt</EM> des <EM>Willens</EM> &uuml;berhaupt. Die Idee der <EM>f&uuml;rstlichen Gewalt</EM>, wie ,je Hegel entwickelt, ist nichts anders, als die <EM>Idee</EM> des <EM>Willk&uuml;rlichen</EM>, der <EM>Entscheidung</EM> des Willens.
<P>W&auml;hrend Hegel aber eben die Souver&auml;nit&auml;t als den Idealismus des Staats, als die wirkliche Bestimmung der Teile durch die Idee des Ganzen auffa&szlig;t, macht er sie jetzt zur &raquo;abstrakten, insofern <EM>grundlosen</EM> Selbstbestimmung des Willens, in welcher das Letzte der Entscheidung ist. Es ist dies das <EM>Individuelle</EM> des Staats als solches.&laquo; Vorhin war von der Subjektivit&auml;t, jetzt ist von der Individualit&auml;t die Rede. Der Staat als souver&auml;ner mu&szlig; <EM>Einer, Ein Individuum</EM>, sein, Individualit&auml;t besitzen. Der Staat ist &raquo;nicht nur&laquo; darin, in dieser Individualit&auml;t <EM>Einer</EM>; die Individualit&auml;t ist nur das <EM>nat&uuml;rliche</EM> Moment seiner Einheit die <EM>Naturbestimmung</EM> des Staats. &raquo;Dies absolut entscheidende Moment <STRONG><A name="S226"></A>|226|</STRONG> ist <EM>daher</EM> nicht die Individualit&auml;t &uuml;berhaupt, sondern Ein Individuum, der <EM>Monarch</EM>.&laquo; Woher? Weil &raquo;jedes der drei Momente des Begriffes in der zur reellen Vern&uuml;nftigkeit gediehenen Verfassung <EM>seine f&uuml;r sich wirkliche</EM>, ausgesonderte Gestaltung&laquo; hat. Ein Moment des Begriffes ist die &raquo;Einzelnheit&laquo;, allein dies ist noch nicht <EM>Ein Individuum</EM>. Und was sollte das auch f&uuml;r eine Verfassung sein, wo die Allgemeinheit, die Besonderheit, die Einzelnheit, jede &raquo;seine <EM>f&uuml;r sich wirkliche</EM>, ausgesonderte Gestaltung&laquo; h&auml;tte? Da es sich &uuml;berhaupt von keinem Abstraktum, sondern vom Staat, von der Gesellschaft handelt, so kann man selbst die Klassifikation Hegels annehmen. Was folgte daraus? Der Staatsb&uuml;rger als das Allgemeine bestimmend ist Gesetzgeber, als das Einzelne entscheidend, als <EM>wirklich</EM> wollend, ist F&uuml;rst; was sollte das hei&szlig;en: <EM>Die Individualit&auml;t des Staatswillens </EM>ist &raquo;ein. <EM>Individuum</EM>&laquo;, ein besonderes, von allen unterschiedenes Individuum? Auch die <EM>Allgemeinheit</EM>, die Gesetzgebung hat eine &raquo;f&uuml;r sich wirkliche, ausgesonderte Gestaltung&laquo;. K&ouml;nnte man daher schlie&szlig;en: &raquo;Die Gesetzgebung sind diese besonderen Individuen.&laquo;
<TABLE cellspacing="0" border="0" cellpadding="2">
<TR>
<TD width="50%">
<P class="zitat" align="CENTER"><EM>Der gemeine Mann:</EM></TD>
<TD width="50%">
<P class="zitat" align="CENTER"><EM>Hegel:</EM></TD>
</TR>
<TR>
<TD width="50%">
<P class="zitat">2. Der Monarch hat die souver&auml;ne Gewalt, die Souver&auml;nit&auml;t.
<BR>3. Die Souver&auml;nit&auml;t tut, was sie will.</TD>
<TD width="50%">
<P class="zitat">2. Die <EM>Souver&auml;nit&auml;t</EM> des Staats ist der Monarch.
<BR>3. Die Souver&auml;nit&auml;t ist &raquo;die abstrakte, insofern grundlose <EM>Selbstbestimmung</EM> des Willens, in welcher das Letzte der Entscheidung liegt&laquo;.</TD>
</TR>
</TABLE>
<P>Alle Attribute des konstitutionellen Monarchen im jetzigen Europa macht Hegel zu absoluten Selbstbestimmungen des <EM>Willens</EM>. Er sagt nicht: Der Wille des Monarchen ist die letzte Entscheidung, sondern: Die letzte Entscheidung des Willens ist - der Monarch. Der erste Satz ist empirisch, Der zweite verdreht die empirische Tatsache in ein metaphysisches Axiom.
<P>Hegel verschr&auml;nkt die beiden Subjekte, die Souver&auml;nit&auml;t &raquo;als die ihrer selbst gewisse Subjektivit&auml;t&laquo; <EM>und</EM> die Souver&auml;nit&auml;t &raquo;als die <EM>grundlose</EM> Selbstbestimmung des Willens, als den individuellen Willen&laquo; durcheinander, um die &raquo;Idee&laquo; als &raquo;<EM>Ein</EM> Individuum&laquo; herauszukonstruieren.
<P>Es versteht sich, da&szlig; die selbstgewisse Subjektivit&auml;t auch <EM>wirklich</EM> wollen, auch als Einheit, als Individuum wollen mu&szlig;. Wer hat aber auch je bezweifelt, da&szlig; der Staat durch Individuen handelt? Wollte Hegel entwickeln; Der Staat mu&szlig; <EM>ein</EM> Individuum als Repr&auml;sentanten seiner individuellen Einheit haben, so brachte er den <EM>Monarchen</EM> nicht heraus. Wir halten als <EM>positives</EM> Resultat dieses Paragraphen nur fest:
<P><STRONG><A name="S227"></A>|227| </STRONG>Der <EM>Monarch</EM> ist im Staate das Moment des <EM>individuellen Willens</EM>, der grundlosen Selbstbestimmung, der Willk&uuml;r.
<P>Die Anmerkung Hegels zu diesem Paragraphen ist so merkw&uuml;rdig, da&szlig; wir sie n&auml;her beleuchten m&uuml;ssen.
<P class="zitat">&raquo;Die immanente Entwickelung einer Wissenschaft, die <EM>Ableitung ihres ganzen Inhalts</EM> aus dem einfachen <EM>Begriffe</EM> ... zeigt das Eigent&uuml;mliche, da&szlig; der eine und derselbe Begriff, hier der <U>Wille</U>, der anfangs, weil es der Anfang ist, abstrakt ist, sich erh&auml;lt, aber seine Bestimmungen und zwar ebenso nur durch sich selbst verdichtet und auf diese Weise einen konkreten Inhalt gewinnt. So ist es das Grundmoment der zuerst im unmittelbaren Rechte abstrakten Pers&ouml;nlichkeit, welches sich durch seine verschiedenen Formen von Subjektivit&auml;t fortgebildet hat und hier im absoluten Rechte, dem Staate, dir, vollkommen konkreten Objektivit&auml;t des Willens, die <EM>Pers&ouml;nlichkeit des Staats</EM> ist, seine <EM>Gewi&szlig;heit seiner selbst</EM> - dieses Letzte, was alle Besonderheiten in dem einfachen Selbst aufhebt, das Abw&auml;gen der Gr&uuml;nde und Gegengr&uuml;nde, zwischen denen sich immer her&uuml;ber und hin&uuml;ber schwanken l&auml;&szlig;t, abbricht und sie durch das: <EM>Ich will, beschlie&szlig;t</EM>, und alle Handlung und Wirklichkeit anf&auml;ngt.&laquo;
<P>Zun&auml;chst ist es nicht die &raquo;Eigent&uuml;mlichkeit der Wissenschaft&laquo;, da&szlig; der Fundamentalbegriff der Sache immer wiederkehrt.
<P>Dann hat aber auch kein Fortschritt stattgefunden. Die <EM>abstrakte Pers&ouml;nlichkeit</EM> war das Subjekt des abstrakten Rechts; sie hat sich nicht ver&auml;ndert; sie ist wieder als <EM>abstrakte Pers&ouml;nlichkeit </EM>die <EM>Pers&ouml;nlichkeit des Staats</EM>. Hegel bitte sich nicht dar&uuml;ber verwundern sollen, da&szlig; die <EM>wirkliche</EM> Person - und die Personen machen den Staat - &uuml;berall als sein Wesen wiederkehrt. Er h&auml;tte sich &uuml;ber das Gegenteil wundern m&uuml;ssen, noch mehr aber dar&uuml;ber, da&szlig; die Person als Staatsperson in derselben d&uuml;rftigen Abstraktion wiederkehrt wie die Person des Privatrechts.
<P>Hegel definiert hier den Monarchen als &raquo;die Pers&ouml;nlichkeit des Staats, seine Gewi&szlig;heit seiner selbst&laquo;. Der Monarch ist die &raquo;personifizierte Souver&auml;nit&auml;t&laquo;, die &raquo;menschgewordene Souver&auml;nit&auml;t&laquo;, das leibliche Staatsbewu&szlig;tsein, wodurch also alle andern von dieser Souver&auml;nit&auml;t und von der Pers&ouml;nlichkeit und vom Staatsbewu&szlig;tsein ausgeschlossen sind. Zugleich wei&szlig; aber Hegel dieser &raquo;Souverainit&eacute; Personne&laquo; |personifizierten Souver&auml;nit&auml;t| keinen andern Inhalt zu geben als das &raquo;Ich will&laquo;, das Moment der Willk&uuml;r im Willen. Die &raquo;Staatsvernunft&laquo; und das. &raquo;Staatsbewu&szlig;tsein&laquo; ist eine &raquo;einzige empirische Person mit Ausschlu&szlig; aller anderen, aber diese personifizierte Vernunft hat keinen anderen Inhalt als die Abstraktion des &raquo;Ich will&laquo;. L'Etat c'est moi.
<P class="zitat">&raquo;Die Pers&ouml;nlichkeit und die Subjektivit&auml;t &uuml;berhaupt hat aber <EM>ferner</EM>, als unendliches sich auf sich Beziehendes, schlechthin nur <EM>Wahrheit</EM>, und zwar seine n&auml;chste <STRONG><A name="S228"></A>|228|</STRONG> unmittelbare Wahrheit als Person, f&uuml;r sich seiendes Subjekt, und das f&uuml;r sich Seiende ist ebenso schlechthin <EM>Eines</EM>.&laquo;
<P>Es versteht sich von selbst, da Pers&ouml;nlichkeit und Subjektivit&auml;t nur Pr&auml;dikate der Person und des Subjekts sind, so existieren sie nur als Person und Subjekt, und zwar ist die Person <EM>Eins</EM>. Aber, mu&szlig;te Hegel fortfahren, das <EM>Eins</EM> hat schlechthin nur Wahrheit als <EM>viele Eins</EM>. Das Pr&auml;dikat, das Wesen ersch&ouml;pft die Sph&auml;ren seiner Existenz nie in <EM>einem Eins</EM>, sondern <EM>in den vielen Eins</EM>.
<P>Statt dessen schlie&szlig;t Hegel:
<P class="zitat">&raquo;Die Pers&ouml;nlichkeit des Staates ist nur als eine <EM>Person</EM>, der <EM>Monarch</EM>, wirklich.&laquo;
<P>Also weil die Subjektivit&auml;t nur als Subjekt und das Subjekt nur als Eins, ist die Pers&ouml;nlichkeit des Staats nur als eine Person wirklich. Ein sch&ouml;ner Schlu&szlig;. Hegel k&ouml;nnte ebensogut schlie&szlig;en: Weil der einzelne Mensch ein Eins ist, ist die Menschengattung nur ein einziger Mensch.
<P class="zitat">&raquo;Pers&ouml;nlichkeit dr&uuml;ckt den Begriff als solchen aus, die Person enth&auml;lt <U>zugleich</U> die Wirklichkeit desselben, und der Begriff ist nur mit dieser Bestimmung <EM>Idee</EM>, Wahrheit.&laquo;
<P>Die <EM>Pers&ouml;nlichkeit</EM> ist allerdings nur eine Abstraktion ohne die Person, aber die Person ist nur die <EM>wirkliche</EM> Idee der Pers&ouml;nlichkeit in ihrem Gattungsdasein, <EM>als die Personen</EM>.
<P class="zitat">&raquo;Eine sogenannte <EM>moralische</EM> Person, Gesellschaft, Gemeinde, Familie, so konkret sie in sich ist, hat die Pers&ouml;nlichkeit nur als Moment, abstrakt in ihr; sie ist darin nicht zur Wahrheit ihrer Existenz gekommen, der Staat aber ist eben diese Totalit&auml;t, in welcher die Momente des Begriffs zur Wirklichkeit nach ihrer eigent&uuml;mlichen Wahrheit gelangen.&laquo;
<P>Es herrscht eine gro&szlig;e Konfusion in diesem Satz. Die <EM>moralische</EM> Person, Gesellschaft etc. wird abstrakt genannt, also eben die Gattungsgestaltungen, in welchen die <EM>wirkliche</EM> Person ihren wirklichen Inhalt zum Dasein bringt, sich verobjektiviert und die Abstraktion der &raquo;Person quand m&ecirc;me&laquo; |als solcher| aufgibt. Statt diese <EM>Verwirklichung</EM> der Person als das Konkreteste anzuerkennen, soll der Staat den Vorzug haben, da&szlig; &raquo;das Moment des Begriffs&laquo;, die &raquo;Einzelnheit&laquo; zu einem mystischen &raquo;Dasein&laquo; gelangt. Das Vern&uuml;nftige besteht nicht darin, da&szlig; die Vernunft der wirklichen Person, sondern darin, da&szlig; die Momente des abstrakten Begriffs zur Wirklichkeit gelangen.
<P class="zitat">&raquo;Der Begriff des Monarchen ist deswegen der schwerste Begriff f&uuml;r das R&auml;sonnement, d.h. f&uuml;r die reflektierende Verstandesbetrachtung, weil es in den vereinzelten <STRONG><A name="S229"></A>|229|</STRONG> Bestimmungen stehenbleibt und darum dann auch nur Gr&uuml;nde, endliche Gesichtspunkte und das <EM>Ableiten</EM> aus Gr&uuml;nden kennt. So stellt es dann die W&uuml;rde des Monarchen als etwas nicht nur der Form, sondern ihrer Bestimmung nach Abgeleitetes dar; vielmehr ist sein Begriff, nicht ein Abgeleitetes, sondern <EM>das schlechthin aus sich Anfangende</EM> zu sein. Am n&auml;chsten&laquo; (freilich!) &raquo;trifft daher hiermit die Vorstellung zu, das Recht des Monarchen als auf g&ouml;ttliche Autorit&auml;t gegr&uuml;ndet zu betrachten, denn darin ist das Unbedingte desselben enthalten.&laquo;
<P>&raquo;Schlechthin aus sich anfangend&laquo; ist in gewissem Sinn jedes notwendige Dasein; in dieser Hinsicht die Laus des Monarchen so gut als der Monarch. Hegel hatte damit also nicht Besondres &uuml;ber den Monarchen gesagt. Soll aber etwas von allen &uuml;brigen Objekten der Wissenschaft und der Rechtsphilosophie spezifisch Verschiedenes vom Monarchen gelten, so ist das eine wirkliche Narrheit; blo&szlig; insofern richtig, als die &raquo;<EM>eine</EM> Person-Idee&laquo; allerdings etwas nur aus der Imagination und nicht aus dem Verstande Abzuleitendes ist.
<P class="zitat">&raquo;<EM>Volkssouver&auml;nit&auml;t</EM> kann in dem Sinn gesagt werden, da&szlig; ein Volk &uuml;berhaupt <EM>nach Au&szlig;en</EM> ein Selbst&auml;ndiges sei und einen eigenen Staat ausmache&laquo; etc.
<P>Das ist eine Trivialit&auml;t. Wenn der F&uuml;rst die &raquo;wirkliche Staatssouver&auml;nit&auml;t ist, so m&uuml;&szlig;te auch nach au&szlig;en &raquo;der F&uuml;rst&laquo; f&uuml;r einen &raquo;selbst&auml;ndigen Staat&laquo; gelten k&ouml;nnen, auch ohne das Volk. Ist er aber souver&auml;n, insofern er die Volkseinheit repr&auml;sentiert, so ist er also selbst nur Repr&auml;sentant, Symbol der Volkssouver&auml;nit&auml;t. Die Volkssouver&auml;nit&auml;t ist nicht durch ihn, sondern umgekehrt er durch sie.
<P class="zitat">&raquo;Man kann so auch von der <EM>Souver&auml;nit&auml;t nach Innen</EM> sagen, da&szlig; sie im Volke residiere, wenn man nur &uuml;berhaupt vom <EM>Ganzen</EM> spricht, ganz so wie vorhin (&sect; 277, 278) gezeigt ist, da&szlig; dem <EM>Staate</EM> Souver&auml;nit&auml;t zukomme.&laquo;
<P>Als w&auml;re nicht das Volk der wirkliche Staat. Der Staat ist ein Abstraktum. Das Volk allein ist das Konkretum. Und es ist merkw&uuml;rdig, da&szlig; Hegel, der ohne Bedenken dem Abstraktum, nur mit Bedenken und Klauseln dem Konkretum eine lebendige Qualit&auml;t wie die der Souver&auml;nit&auml;t beilegt.
<P class="zitat">&raquo;Aber Volkssouver&auml;nit&auml;t, als im <EM>Gegensatze gegen die im Monarchen existierende Souver&auml;nit&auml;t</EM> genommen, ist der gew&ouml;hnliche Sinn, in welchem man in neueren Zeiten von Volkssouver&auml;nit&auml;t zu sprechen angefangen hat -, in diesem Gegensatze geh&ouml;rt die Volkssouver&auml;nit&auml;t zu den verworrenen Gedanken, denen die <EM>w&uuml;ste</EM> Vorstellung des <EM>Volkes</EM> zugrunde liegt.&laquo;
<P>Die &raquo;verworrenen Gedanken&laquo; und die &raquo;<EM>w&uuml;ste</EM> Vorstellung&laquo; befindet sich hier allein auf der Seite Hegels. Allerdings: wenn die Souver&auml;nit&auml;t im Monarchen <EM>existiert</EM>, so ist es eine Narrheit, von einer gegens&auml;tzlichen Souver&auml;nit&auml;t <STRONG><A name="S230"></A>|230|</STRONG> im Volke zu sprechen; denn es liegt im Begriff der Souver&auml;nit&auml;t, da&szlig; sie keine doppelte und gar entgegengesetzte Existenz haben kann. Aber:
<P>1. ist grade die Frage: Ist die Souver&auml;nit&auml;t, die im Monarchen absorbiert ist, nicht eine Illusion? Souver&auml;nit&auml;t des Monarchen oder des Volkes, das ist die question.
<BR>2. kann auch von einer Souver&auml;nit&auml;t des Volkes <EM>im Gegensatz gegen die im Monarchen existierende Souver&auml;nit&auml;t</EM> gesprochen werden. Aber dann handelt es sich nicht um <EM>eine und dieselbe Souver&auml;nit&auml;t</EM>, die auf zwei Seiten entstanden, sondern es handelt sich um zwei <EM>ganz entgegengesetzte Begriffe der Souver&auml;nit&auml;t</EM>, von denen die eine eine solche ist, die in einem <EM>Monarchen</EM>, die andre eine solche, die nur in einem <EM>Volke</EM> zur Existenz kommen kann. Ebenso wie es sich fragt: Ist Gott der Souver&auml;n, oder ist der Mensch der Souver&auml;n? Eine von beiden ist eine Unwahrheit, wenn auch eine existierende Unwahrheit.
<P class="zitat">&raquo;Das Volk, <EM>ohne</EM> seinen Monarchen und die eben <U>damit notwendig</U> und unmittelbar zusammenh&auml;ngende <EM>Gegliederung</EM> des Ganzen genommen, ist die formlose Masse, die kein Staat mehr ist und der <EM>keine</EM> der Bestimmungen, die nur in dem <EM>in sich geformten</EM> Ganzen vorhanden sind, - Souver&auml;nit&auml;t, Regierung, Gerichte, Obrigkeit, St&auml;nde und was es sei, mehr zukommt. Damit, da&szlig; solche auf eine Organisation, das Staatsleben, sich beziehende Momente in einem Volke hervortreten, h&ouml;rt es auf, dies unbestimmte Abstraktum zu sein, das in der blo&szlig; allgemeinen Vorstellung Volk hei&szlig;t.&laquo;
<P>Dies Ganze eine Tautologie. Wenn ein Volk einen Monarchen und eine mit ihm notwendig und unmittelbar zusammenh&auml;ngende Gliederung hat, d.h., wenn es als Monarchie gegliedert ist, so ist es allerdings, aus dieser Gliederung herausgenommen, eine formlose Masse und blo&szlig; allgemeine Vorstellung.
<P class="zitat">&raquo;Wird unter der Volkssouver&auml;nit&auml;t die Form der <EM>Republik</EM> und zwar bestimmter der Demokratie verstanden [...], so [...] kann gegen die entwickelte Idee nicht mehr von solcher Vorstellung die Rede sein.&laquo;
<P>Das ist allerdings richtig, wenn man nur eine &raquo;solche Vorstellung&laquo; und keine &raquo;entwickelte Idee&laquo; von der Demokratie hat.
<P>Die Demokratie ist die Wahrheit der Monarchie, die Monarchie ist nicht die Wahrheit der Demokratie. Die Monarchie ist notwendig Demokratie als Inkonsequenz gegen sich selbst, das monarchische Moment ist keine Inkonsequenz in der Demokratie. Die Monarchie kann nicht, die Demokratie kann aus sich selbst begriffen werden. In der Demokratie erlangt keines der Momente eine andere Bedeutung, als ihm zukommt. Jedes ist wirklich nur Moment des ganzen Demos. In der Monarchie bestimmt ein Teil den Charakter des Ganzen. Die ganze Verfassung mu&szlig; sich nach dem festen Punkt modifizieren. Die Demokratie ist die Verfassungsgattung. Die Monarchie ist eine <STRONG><A name="S231"></A>|231|</STRONG> Art, und zwar eine schlechte Art. Die Demokratie ist Inhalt und Form. Die Monarchie <EM>soll</EM> nur Form sein, aber sie verf&auml;lscht den Inhalt.
<P>In der Monarchie ist das Ganze, das Volk, unter eine seiner Daseinsweisen, die politische Verfassung, subsumiert; in der Demokratie erscheint die <EM>Verfassung selbst</EM> nur als <EM>eine</EM> Bestimmung, und zwar Selbstbestimmung des Volks. In der Monarchie haben wir das Volk der Verfassung; in der Demokratie die Verfassung des Volks. Die Demokratie ist das aufgel&ouml;ste <EM>R&auml;tsel</EM> aller Verfassungen. Hier ist die Verfassung nicht nur <EM>an sich</EM>, dem Wesen nach, sondern der Existenz, der Wirklichkeit nach in ihren wirklichen Grund, den <EM>wirklichen Menschen</EM>, das <EM>wirkliche Volk</EM>, stets zur&uuml;ckgef&uuml;hrt und als sein <EM>eigenes</EM> Werk gesetzt. Die Verfassung erscheint als das, was sie ist, freies Produkt des Menschen; man k&ouml;nnte sagen, da&szlig; dies in gewisser Beziehung auch von der konstitutionellen Monarchie gelte, allein der spezifische Unterschied der Demokratie ist, da&szlig; hier die <EM>Verfassung</EM> &uuml;berhaupt nur <EM>ein</EM> Daseinsmoment des Volkes, da&szlig; nicht die <EM>politische Verfassung</EM> f&uuml;r sich den Staat bildet.
<P>Hegel geht vom Staat aus und macht den Menschen zum versubjektivierten Staat; die Demokratie geht vom Menschen aus und macht den Staat zum verobjektivierten Menschen. Wie die Religion nicht den Menschen, sondern wie der Mensch die Religion schafft, so schafft nicht die Verfassung das Volk, sondern das Volk die Verfassung. Die Demokratie verh&auml;lt sich in gewisser Hinsicht zu allen &uuml;brigen Staatsformen wie das Christentum sich zu allen &uuml;brigen Religionen verh&auml;lt. Das Christentum ist die Religion vorzugsweise, das <EM>Wesen der Religion</EM>, der deifizierte Mensch als eine <EM>besondre</EM> Religion. So ist die Demokratie das <EM>Wesen aller Staatsverfassung</EM>, der sozialisierte Mensch, als eine <EM>besondre</EM> Staatsverfassung; sie verh&auml;lt sich zu den &uuml;brigen Verfassungen, wie die Gattung sich zu ihren Arten verh&auml;lt, nur da&szlig; hier die Gattung selbst als Existenz, darum gegen&uuml;ber den dem Wesen nicht entsprechenden Existenzen selbst als eine <EM>besondre</EM> Art erscheint. Die Demokratie verh&auml;lt sich zu allen &uuml;brigen Staatsformen als ihrem alten Testament. Der Mensch ist nicht des Gesetzes, sondern das Gesetz ist des Menschen wegen da, es ist <EM>menschliches Dasein</EM>, w&auml;hrend in den andern der Mensch das <EM>gesetzliche Dasein</EM> ist. Das ist die Grunddifferenz der Demokratie.
<P>Alle &uuml;brigen <EM>Staatsbildungen</EM> sind eine gewisse, bestimmte, <EM>besondere Staatsform</EM>. In der Demokratie ist das <EM>formelle</EM> Prinzip zugleich das <EM>materielle</EM> Prinzip. Sie ist daher erst die wahre Einheit des Allgemeinen und Besondern. In der Monarchie z.B., in der Republik als einer nur besondern <STRONG><A name="S232"></A>|232|</STRONG> Staatsform, hat der politische Mensch sein besonderes Dasein neben dem unpolitischen, dem Privatmenschen. Das Eigentum, der Vertrag, die Ehe, die b&uuml;rgerliche Gesellschaft erscheinen hier (wie dies Hegel f&uuml;r diese <EM>abstrakten</EM> Staatsformen ganz richtig entwickelt, nur da&szlig; er die Idee des Staats zu entwickeln <EM>meint</EM>) als <EM>besondre</EM> Daseinsweisen neben dem <EM>politischen</EM> Staat, als der <EM>Inhalt</EM>, zu dem sich der <EM>politische Staat</EM> als die <EM>organisierende Form</EM> verh&auml;lt, eigentlich nur als der bestimmende, beschr&auml;nkende, bald bejahende, bald verneinende, in sich selbst inhaltslose Verstand. In der Demokratie ist der politische Staat, so wie er sich neben diesen Inhalt stellt und von ihm unterscheidet, selbst nur ein <EM>besondrer</EM> Inhalt, wie eine besondre <EM>Daseinsform</EM> des Volkes. In der Monarchie z.B. hat dies Besondre, die politische Verfassung, die Bedeutung des alles Besondern beherrschenden und bestimmenden <EM>Allgemeinen</EM>. In der Demokratie ist der Staat als Besondres <EM>nur</EM> Besondres, als Allgemeines das wirkliche Allgemeine, d.h. keine Bestimmtheit im Unterschied zu dem andern Inhalt. Die neueren Franzosen haben dies so aufgefa&szlig;t, da&szlig; in der wahren Demokratie <EM>der politische Staat untergehe</EM>. Dies ist insofern richtig, als er qua politischer Staat, als Verfassung, nicht mehr f&uuml;r das Ganze gilt.
<P>In allen von der Demokratie unterschiednen Staaten ist der <EM>Staat</EM>, das <EM>Gesetz</EM>, die <EM>Verfassung</EM> das Herrschende, ohne da&szlig; er wirklich herrschte, d.h. den Inhalt der &uuml;brigen nicht politischen Sph&auml;ren materiell durchdringe. In der Demokratie ist die Verfassung, das Gesetz, der Staat selbst nur eine Selbstbestimmung des Volks und ein bestimmter Inhalt desselben, soweit er politische Verfassung ist.
<P>Es versteht sich &uuml;brigens von selbst, da&szlig; alle Staatsformen <EM>zu</EM> ihrer Wahrheit die Demokratie haben und daher eben, soweit sie nicht die Demokratie sind, unwahr sind.
<P>In den alten Staaten bildet der politische Staat den Staatsinhalt mit Ausschlie&szlig;ung der andern Sph&auml;ren; der moderne Staat ist eine Akkommodation zwischen dem politischen und dem unpolitischen Staat.
<P>In der Demokratie hat der <EM>abstrakte</EM> Staat aufgeh&ouml;rt, das herrschende Moment zu sein. Der Streit zwischen Monarchie und Republik ist selbst noch ein Streit innerhalb des abstrakten Staats. Die <EM>politische</EM> Republik ist die Demokratie innerhalb der abstrakten Staatsform. Die abstrakte Staatsform der Demokratie ist daher die Republik; sie h&ouml;rt hier aber auf, die <EM>nur politische </EM>Verfassung zu sein.
<P>Das Eigentum etc., kurz der ganze Inhalt des Rechts und des Staats, ist mit wenigen Modifikationen in Nordamerika dasselbe wie in Preu&szlig;en. Dort ist also die <EM>Republik</EM> eine blo&szlig;e Staats<EM>form</EM> wie hier die Monarchie. Der Inhalt <STRONG><A name="S233"></A>|233|</STRONG> des Staats liegt au&szlig;erhalb dieser Verfassungen. Hegel hat daher recht, wenn er sagt: Der politische Staat ist die Verfassung, d.h., der materielle Staat ist nicht politisch. Es findet hier nur eine &auml;u&szlig;ere Identit&auml;t, eine Wechselbestimmung statt. Von den verschiedenen Momenten des Volkslebens war es am schwersten, den politischen Staat, die Verfassung, herauszubilden. Sie entwickelte sich als die allgemeine Vernunft gegen&uuml;ber den andern Sph&auml;ren, als ein Jenseitiges derselben. Die geschichtliche Aufgabe bestand dann in ihrer Revindikation, aber die besondern Sph&auml;ren haben dabei nicht das Bewu&szlig;tsein, da&szlig; ihr privates Wesen mit dem jenseitigen Wesen der Verfassung oder des politischen Staates f&auml;llt, und da&szlig; sein jenseitiges Dasein nichts andres als der Affirmativ ihrer eignen Entfremdung ist. Die <EM>politische Verfassung</EM> war bisher die <EM>religi&ouml;se Sph&auml;re</EM>, die <EM>Religion</EM> des Volkslebens, der Himmel seiner Allgemeinheit gegen&uuml;ber dem <EM>irdischen Dasein</EM> seiner Wirklichkeit. Die politische Sph&auml;re war die einzige Staatssph&auml;re im Staat, die einzige Sph&auml;re, worin der Inhalt wie die Form Gattungsinhalt, das wahrhaft Allgemeine war, aber zugleich so, da&szlig;, weil diese Sph&auml;re den andern gegen&uuml;berstand, auch ihr Inhalt zu einem formellen und besondern wurde. Das <EM>politische Leben</EM> im modernen Sinn ist der <EM>Scholastizismus</EM> des Volkslebens. Die <EM>Monarchie</EM> ist der vollendete Ausdruck dieser Entfremdung. Die <EM>Republik</EM> ist die Negation derselben innerhalb ihrer eignen Sph&auml;re. Es versteht sich, da&szlig; da erst die politische Verfassung als solche ausgebildet ist, wo die Privatsph&auml;ren eine selbst&auml;ndige Existenz erlangt haben. Wo Handel und Grundeigentum unfrei, noch nicht verselbst&auml;ndigt sind, ist es auch noch nicht die politische Verfassung. Das Mittelalter war die <EM>Demokratie der Unfreiheit</EM>.
<P>Die Abstraktion des <EM>Staats als solchen </EM>geh&ouml;rt erst der modernen Zeit, weil die Abstraktion des Privatlebens erst der modernen Zeit geh&ouml;rt. Die Abstraktion des <EM>politischen Staats</EM> ist ein modernes Produkt.
<P>Im Mittelalter gab es Leibeigene, Feudalgut, Gewerbekorporation, Gelehrtenkorporation etc., d.h., im Mittelalter ist Eigentum, Handel, Soziet&auml;t, Mensch politisch; der materielle Inhalt des Staates ist durch seine Form gesetzt; jede Privatsph&auml;re hat einen politischen Charakter oder ist eine politische Sph&auml;re, oder die Politik ist auch der Charakter der Privatsph&auml;ren. Im Mittelalter ist die politische Verfassung die Verfassung des Privateigentums, aber nur, weil die Verfassung des Privateigentums politische Verfassung ist. Im Mittelalter ist Volksleben und Staatsleben identisch. Der Mensch ist das wirkliche Prinzip des Staats, aber der <EM>unfreie</EM> Mensch. Er ist also die <EM>Demokratie der Unfreiheit</EM>, die durchgef&uuml;hrte Entfremdung. Der abstrakte reflektierte Gegensatz geh&ouml;rt erst der modernen Welt. Das Mittelalter ist der <EM>wirkliche</EM>, die moderne Zeit ist <EM>abstrakter</EM> Dualismus.</P><!-- #EndEditable -->
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