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2022-08-25 20:29:11 +02:00

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<TITLE>Karl Marx - Das goettliche Recht der Hohenzollern</TITLE>
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<FONT SIZE=2><P>Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 12, Berlin/DDR 1961. S. 95-101.</P>
</FONT><H2>Karl Marx</H2>
<H1>Das g&ouml;ttliche Recht der Hohenzollern</H1>
<FONT SIZE=2><P>Geschrieben um den 2. Dezember 1856.<BR>
Verglichen mit der "New-York Daily Tribune" Nr. 4906 vom 9. Januar 1857.<BR>
Aus dem Englischen.</P>
</FONT><P><HR></P>
<FONT SIZE=2><P>["The People's Paper" Nr. 241 vom 13. Dezember 1856]</P>
</FONT><B><P><A NAME="S95">&lt;95&gt;</A></B> Augenblicklich ist Europa nur mit einer gro&szlig;en Frage besch&auml;ftigt - der Neuenburger. Das ist zumindest die Meinung der preu&szlig;ischen Zeitungen. Zwar umfa&szlig;t das F&uuml;rstentum Neuenburg zusammen mit der Grafschaft Valangin, mathematisch ausgedr&uuml;ckt, blo&szlig; den bescheidenen Raum von vierzehn Quadratmeilen. Aber die royalistischen Philosophen in Berlin behaupten, nicht die Quantit&auml;t, sondern die Qualit&auml;t entscheide &uuml;ber Gr&ouml;&szlig;e oder Kleinheit der Dinge und pr&auml;ge ihnen den Stempel des Erhabenen oder des L&auml;cherlichen auf. F&uuml;r sie verk&ouml;rpert die Neuenburger Frage die ewige Streitfrage zwischen Revolution und g&ouml;ttlichem Recht, und dieser Gegensatz werde durch geographische Dimensionen ebensowenig beeinflu&szlig;t wie das Gravitationsgesetz durch den Unterschied zwischen der Sonne und einem Tennisball.</P>
<P>Wir wollen einmal untersuchen, worin das von der Hohenzollerndynastie geltend gemachte g&ouml;ttliche Recht besteht. Sie beruft sich in dem vorliegenden Falle auf ein vom 24. Mai 1852 datiertes Protokoll aus London, in dem die Bevollm&auml;chtigten von Frankreich, Gro&szlig;britannien und Ru&szlig;land</P>
<FONT SIZE=2><P>"die Rechte anerkannten, die dem K&ouml;nig von Preu&szlig;en &uuml;ber das F&uuml;rstentum Neuenburg und die Grafschaft Valangin zustehen, gem&auml;&szlig; dem Wortlaut der Artikel dreiundzwanzig und sechsundsiebzig des Wiener Vertrags, und die von 1815 bis 1848 gleichzeitig neben jenen bestanden, die Artikel f&uuml;nfundsiebzig desselben Vertrags der Schweiz &uuml;bertrug".</P>
</FONT><P>Durch diese "diplomatische Intervention" wird das g&ouml;ttliche Recht des K&ouml;nigs von Preu&szlig;en auf Neuenburg nur insofern anerkannt, als es im Wiener Vertrag festgelegt wurde. Der Wiener Vertrag verweist uns wiederum auf die Rechte, die Preu&szlig;en 1707 erwarb. Wie lag aber 1707 der Fall?</P>
<P>Das F&uuml;rstentum Neuenburg und die Grafschaft Valangin, die im Mittel- <A NAME="S96"><B>&lt;96&gt;</A></B> alter zum K&ouml;nigreich Burgund geh&ouml;rten, wurden nach der Niederlage Karls des K&uuml;hnen Verb&uuml;ndete der Schweizer Eidgenossenschaft und blieben es unter der unmittelbaren Protektion Berns auch w&auml;hrend aller sp&auml;teren Ver&auml;nderungen, die mit ihren feudalen "Suzer&auml;nen" vorgingen, bis der Wiener Vertrag den Verb&uuml;ndeten in ein Mitglied der Schweizer Eidgenossenschaft verwandelte. Zuerst wurde die Suzer&auml;nit&auml;t &uuml;ber Neuenburg an das Haus Ch&acirc;lons-Oranien, dann durch das Eingreifen der Schweiz an das Haus Longueville und endlich nach dem Erl&ouml;schen dieses Hauses an die Schwester des F&uuml;rsten <A NAME="Z1"><A HREF="me12_095.htm#M1">&lt;1&gt;</A></A>, die verwitwete Herzogin von Nemours, &uuml;bertragen. Als diese die Herrschaft antreten wollte, erhob Wilhelm III., K&ouml;nig von England und Herzog von Nassau-Oranien, Protest dagegen und &uuml;bertrug seine Rechte auf Neuenburg und Valangin seinem Vetter Friedrich I. von Preu&szlig;en; allerdings hatte diese Abmachung zu Lebzeiten Wilhelms III. keinerlei Auswirkungen. Erst beim Tode der Herzogin Marie von Nemours trat Friedrich I. mit seinen Anspr&uuml;chen hervor; da aber noch vierzehn andere Kandidaten auf dem Plan erschienen, stellte er klugerweise das Urteil &uuml;ber die Anspr&uuml;che seiner Rivalen in das Ermessen der St&auml;nde von Neuenburg und Valangin, nicht ohne sich vorher der Richter durch Bestechung versichert zu haben. Durch Bestechung also wurde der K&ouml;nig von Preu&szlig;en F&uuml;rst von Neuenburg und Graf von Valangin. Die franz&ouml;sische Revolution annullierte diese Titel, der Wiener Vertrag stellte sie wieder her, und die Revolution von 1848 entzog sie ihm erneut. Dem revolution&auml;ren Recht des Volkes stellte der preu&szlig;ische K&ouml;nig nun das g&ouml;ttliche Recht der Hohenzollern entgegen, das f&uuml;r ihn offenbar auf das g&ouml;ttliche Recht zur Bestechung hinausl&auml;uft.</P>
<P>Alle feudalen Konflikte zeichnen sich durch Kleinlichkeit aus. Dennoch mu&szlig; man hierbei gro&szlig;e Unterschiede beachten. Die Geschichtsforscher werden sich immer gern mit den zahllosen kleinen K&auml;mpfen, Intrigen und Verr&auml;tereien besch&auml;ftigen, durch welche es den franz&ouml;sischen K&ouml;nigen gelang, mit ihren Feudalvasallen fertig zu werden, denn man kann daran die Entstehungsgeschichte einer gro&szlig;en Nation studieren. Dagegen ist es h&ouml;chst langweilig und eint&ouml;nig, zu verfolgen, wie ein Vasall es zuwege brachte, eine gr&ouml;&szlig;ere oder kleinere Portion selbst&auml;ndigen Eigentums zu seinem Privatgebrauch aus dem Deutschen Reich herauszuschneiden; es sei denn, das Zusammentreffen au&szlig;erordentlicher Umst&auml;nde belebt das Bild, wie es zum Beispiel bei der Geschichte &Ouml;sterreichs der Fall ist. Dort sehen wir ein und denselben F&uuml;rsten als gew&auml;hltes Oberhaupt eines Reiches und gleichzeitig als erblichen Vasallen einer Provinz desselben Reiches, der im Interesse seiner <A NAME="S97"><B>&lt;97&gt;</A></B> Provinz gegen das Reich intrigiert; wir sehen diese Intrigen gelingen, denn sein Vordringen im S&uuml;den scheint die traditionellen Konflikte zwischen dem Deutschen Reich und Italien zu erneuern, w&auml;hrend sein Vordringen im Osten offenbar den erbittertsten Kampf der deutschen und slawischen St&auml;mme sowie den Widerstand des christlichen Europas gegen den mohammedanischen Orient fortsetzt; schlie&szlig;lich erreicht seine Hausmacht durch schlau eingef&auml;delte Familienverbindungen eine solche Gr&ouml;&szlig;e, da&szlig; sie nicht nur zeitweise das ganze Reich zu verschlingen droht, wobei sie es mit einem k&uuml;nstlichen Glanze umgibt, sondern auch die Welt in dem Grab einer Universalmonarchie zu begraben scheint. In den Annalen der Geschichte der Markgrafschaft Brandenburg finden wir nun derartige kolossale Z&uuml;ge durchaus nicht vor. Mutet uns die Geschichte ihres Rivalen wie ein diabolisches Epos an, so erscheint daneben die brandenburgische Historie wie eine schmutzige Familienchronik. Selbst dort, wo man &auml;hnliche oder gar gleiche Interessen zu finden hofft, besteht ein auffallender Unterschied. Die urspr&uuml;ngliche Bedeutung der beiden Marken - Brandenburg und &Ouml;sterreich - r&uuml;hrt daher, da&szlig; sie vorgeschobene Posten Deutschlands gegen die benachbarten Slawen bildeten, sei es f&uuml;r die Defensive oder f&uuml;r die Offensive. Aber auch von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet fehlt es der brandenburgischen Geschichte an Farbe, Leben und dramatischer Bewegung; sie ist gleichsam untergegangen in kleinlichen K&auml;mpfen mit unbekannten slawischen St&auml;mmen, die &uuml;ber einen verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig kleinen Landstrich zwischen Elbe und Oder zerstreut waren und von denen keiner je historische Bedeutung gewann. Die Markgrafschaft Brandenburg hat keinen historisch bedeutsamen Slawenstamm unterworfen oder germanisiert; es ist ihr nicht einmal gelungen, ihre Arme bis zur angrenzenden Wendischen See &lt;Ostsee&gt; auszustrecken. Pommern, wonach die Markgrafen von Brandenburg schon seit dem zw&ouml;lften Jahrhundert trachteten, war 1815 noch nicht v&ouml;llig dem K&ouml;nigreich Preu&szlig;en einverleibt, und als die brandenburgischen Kurf&uuml;rsten es bruchst&uuml;ckweise sich anzueignen begannen, hatte es l&auml;ngst aufgeh&ouml;rt, ein slawischer Staat zu sein. Die Umgestaltung der s&uuml;dlichen und s&uuml;d&ouml;stlichen K&uuml;stenstriche der Ostsee, teils bewirkt durch den kaufm&auml;nnischen Unternehmungsgeist deutscher B&uuml;rger, teils durch das Schwert der Deutschritter, geh&ouml;rt der Geschichte Deutschlands und Polens an und nicht der Brandenburgs, das nur dort zu ernten kam, wo es nicht ges&auml;t hatte.</P>
<P>Man kann ohne fehlzugehen behaupten, da&szlig; unter den unz&auml;hligen Lesern, die eine gewisse Vorstellung von den klassischen Namen Achilles, Cicero, <A NAME="S98"><B>&lt;98&gt;</A></B> Nestor und Hektor erlangt haben, nur sehr wenige sind, die jemals vermutet h&auml;tten, da&szlig; der sandige Boden der Mark Brandenburg nicht nur Kartoffeln und Schafe zu unserer Zeit hervorbringt, sondern einst gesegnet war mit dem &Uuml;berflu&szlig; von nicht weniger als vier Kurf&uuml;rsten, die auf die Namen Albrecht Achilles, Johann Cicero, Joachim I. Nestor und Joachim II. Hektor h&ouml;rten. Dieselbe goldene Mittelm&auml;&szlig;igkeit, die dazu beitrug, da&szlig; das Kurf&uuml;rstentum Brandenburg so langsam zu dem heranreifte, was man h&ouml;flich eine europ&auml;ische Macht nennt, bewahrte seine hausbackene Geschichte vor einer allzu indiskreten n&auml;heren Bekanntschaft mit der &ouml;ffentlichen Meinung. Preu&szlig;ische Staatsm&auml;nner und Geschichtsschreiber haben, auf diese Tatsache rechnend, sich aufs &auml;u&szlig;erste bem&uuml;ht, der Welt die Ansicht beizubringen, da&szlig; Preu&szlig;en der Milit&auml;rstaat par excellence sei, woraus hervorgehe, da&szlig; das g&ouml;ttliche Recht der Hohenzollern das Recht des Schwertes, das Recht der Eroberung sei. Nichts irriger als das. Man kann im Gegenteil behaupten, da&szlig;, genau genommen, von allen Provinzen, die die Hohenzollern jetzt besitzen, nur eine von ihnen erobert worden ist - Schlesien; und diese Tatsache steht in den Annalen der Geschichte ihres Hauses so einzig da, da&szlig; sie Friedrich II. den Beinamen des Einzigen einbrachte. Nun umfa&szlig;t die preu&szlig;ische Monarchie 5.062 geographische Quadratmeilen; davon entfallen auf die Provinz Brandenburg in ihrem jetzigen Umfang nicht mehr als 730 und auf Schlesien nicht mehr als 741. Wie gelangte sie also zu Preu&szlig;en mit 1.178, zu Posen mit 536, zu Pommern mit 567, zu Sachsen mit 460, zu Westphalen mit 366, zur Rheinprovinz mit 479 Quadratmeilen? Durch das g&ouml;ttliche Recht der Bestechung, des offenen Kaufes, des kleinlichen Diebstahls, der Erbschleicherei und durch verr&auml;terische Teilungsvertr&auml;ge.</P>
<P>Zu Beginn des f&uuml;nfzehnten Jahrhunderts geh&ouml;rte die Markgrafschaft Brandenburg zum Hause Luxemburg, dessen damaliges Oberhaupt, Sigismund, gleichzeitig das kaiserliche Zepter &uuml;ber Deutschland schwang. Stets in Geldn&ouml;ten und von seinen Gl&auml;ubigern hart bedr&auml;ngt, fand Sigismund in Friedrich, Burggrafen von N&uuml;rnberg, der dem Hause der Hohenzollern entstammte, einen gef&auml;lligen und entgegenkommenden Freund. Gleichsam als Unterpfand f&uuml;r die dem Kaiser geliehenen diversen Summen wurde Friedrich 1411 als Oberster Verweser von Brandenburg eingesetzt. Gleich einem schlauen Wucherer, der einmal in den vorl&auml;ufigen Besitz der G&uuml;ter eines Verschwenders gelangt ist, fuhr er fort, Sigismund immer tiefer in neue Schulden zu verwickeln, bis 1415, als bei der endg&uuml;ltigen Abrechnung zwischen Schuldner und Gl&auml;ubiger Friedrich mit dem erblichen Kurf&uuml;rstentum <A NAME="S99"><B>&lt;99&gt;</A></B> von Brandenburg belehnt wurde. Damit kein Zweifel &uuml;ber die Natur dieses Vertrags herrsche, versah man ihn mit zwei Klauseln In der einen blieb dem Hause Luxemburg das Recht vorbehalten, das Kurf&uuml;rstentum f&uuml;r 400.000 Goldgulden zur&uuml;ckzukaufen, und die andere verpflichtete Friedrich und seine Erben, dem Hause Luxemburg bei jeder neuen Kaiserwahl ihre Stimme zu geben; die erste Klausel stempelte den Vertrag zu einem Tauschhandel, die zweite zu einer Bestechungsaff&auml;re. Um in den vollen Besitz des Kurf&uuml;rstentums zu gelangen, brauchte der habgierige Freund Sigismunds nur noch eins - sich der R&uuml;ckkaufsklausel zu entledigen. So lauerte er auf einen g&uuml;nstigen Augenblick, und als Sigismund auf dem Konzil von Konstanz wieder einmal mit den Kosten der kaiserlichen Repr&auml;sentation in Konflikt geriet, eilte Friedrich aus der Mark nach der Schweizer Grenze und erkaufte mit dem Inhalt seiner B&ouml;rse die Streichung der fatalen Klausel. Dies waren also die Mittel und Wege des g&ouml;ttlichen Rechts, womit die noch jetzt herrschende Hohenzollerndynastie ihren Besitz des Kurf&uuml;rstentums Brandenburg begr&uuml;ndet. So entstand die preu&szlig;ische Monarchie.</P>
<P>Friedrichs n&auml;chster Nachfolger, ein Schw&auml;chling, genannt "der Eiserne", weil er sich mit Vorliebe im eisernen Harnisch zu zeigen pflegte, kaufte dem deutschen Ritterorden f&uuml;r 100.000 Goldgulden die Neumark ab, so wie sein Vater dem Kaiser die Altmark und die Kurf&uuml;rstenw&uuml;rde abgekauft hatte. Von nun an b&uuml;rgerte sich die Methode des Ankaufs &uuml;berschuldeter Landesteile bei den hohenzollernschen Kurf&uuml;rsten ein, und wurde f&uuml;r sie so selbstverst&auml;ndlich, wie einst f&uuml;r den r&ouml;mischen Senat die Intervention. Wir wollen uns mit den langweiligen Einzelheiten dieser schmutzigen Gesch&auml;fte nun nicht weiter befassen und zur Reformationszeit &uuml;bergehen.</P>
<P>Man darf sich durchaus nicht einbilden, da&szlig;, weil die Reformation sich als die Hauptst&uuml;tze der Hohenzollern erwies, die Hohenzollern auch die Hauptst&uuml;tze der Reformation bildeten. Ganz im Gegenteil. Friedrich I., der Begr&uuml;nder der Dynastie, begann seine Regierung damit, da&szlig; er die Heere Sigismunds gegen die Hussiten f&uuml;hrte, die ihn zum Lohn f&uuml;r seine M&uuml;hen gr&uuml;ndlich durchpr&uuml;gelten. Joachim I. Nestor, von 1499 bis 1535, behandelte die deutsche Reformation als ob sie taboritisch w&auml;re. Er verfolgte sie bis zu seinem Tod. Joachim II. Hektor war zwar ein Anh&auml;nger des Luthertums, weigerte sich aber, das Schwert zur Verteidigung des neuen Glaubens zu ziehen, und dies in dem Augenblick, wo der neue Glaube der &Uuml;bermacht Karls V. zu erliegen schien. Er weigerte sich nicht nur, an dem bewaffneten Widerstand des Schmalkaldischen Bundes teilzunehmen, sondern bot dem Kaiser seine geheimen Dienste an. Die deutsche Reformation fand also bei den Hohenzollern zur Zeit ihres Entstehens offene Feindseligkeit, zur Zeit <A NAME="S100"><B>&lt;100&gt;</A></B> ihrer ersten K&auml;mpfe falsche Neutralit&auml;t und w&auml;hrend ihres schrecklichen Abschlusses durch den Drei&szlig;igj&auml;hrigen Krieg schw&auml;chlichen Wankelmut, feige Unt&auml;tigkeit und niedrige Treulosigkeit. Es ist bekannt, da&szlig; der Kurf&uuml;rst Georg Wilhelm der Befreierarmee Gustav Adolfs den Weg versperren wollte, so da&szlig; ihn dieser mit Fu&szlig;tritten und Schl&auml;gen ins protestantische Lager treiben mu&szlig;te, aus dem er sich nachher durch einen Separatfrieden mit &Ouml;sterreich wieder herauszustehlen versuchte. Aber wenn die Hohenzollern auch nicht die Ritter der deutschen Reformation waren, so waren sie doch sicherlich ihre Kassierer. Ihr Widerwille, f&uuml;r die Sache der Reformation zu k&auml;mpfen, wurde nur durch ihre Begierde wettgemacht, im Namen der Reformation zu pl&uuml;ndern. F&uuml;r sie war die Reformation blo&szlig; der religi&ouml;se Vorwand zur S&auml;kularisation, so da&szlig; der beste Teil ihrer Erwerbungen im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert auf eine einzige gro&szlig;e Quelle zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden kann: Kirchenraub, eine ziemlich sonderbare Erscheinungsweise des g&ouml;ttlichen Rechts.</P>
<P>In der Entstehungsgeschichte der hohenzollernschen Monarchie stehen drei Ereignisse im Vordergrund: die Erwerbung des Kurf&uuml;rstentums Brandenburg, die Angliederung des Herzogtums Preu&szlig;en und endlich die Erhebung des Herzogtums zu einem K&ouml;nigreich. Wir haben gesehen, auf welche Weise das Kurf&uuml;rstentum erworben wurde. Das Herzogtum Preu&szlig;en wurde durch drei Ma&szlig;nahmen erworben. Erstens durch S&auml;kularisation, dann durch Heiratsgesch&auml;fte ziemlich zweideutigen Charakters - der Kurf&uuml;rst Joachim Friedrich heiratete n&auml;mlich die j&uuml;ngere Tochter und sein Sohn Johann Sigismund die &auml;ltere Tochter des verr&uuml;ckten Herzogs Albrecht von Preu&szlig;en, der keine S&ouml;hne hatte - und endlich durch Bestechung, und zwar wurde mit der rechten Hand der Hof des polnischen K&ouml;nigs und mit der linken der Reichstag der polnischen Republik bestochen. Diese Bestechungsaff&auml;ren waren so verwickelt, da&szlig; sie sich &uuml;ber eine ganze Reihe von Jahren erstreckten. Zur Verwandlung des Herzogtums Preu&szlig;en in ein K&ouml;nigreich wurde eine &auml;hnliche Methode angewandt. Um den K&ouml;nigstitel zu erlangen, brauchte Kurf&uuml;rst Friedrich III., nachmaliger K&ouml;nig Friedrich I., die Zustimmung des deutschen Kaisers. Um diese Zustimmung zu erlangen, gegen die sich das katholische Gewissen des Kaisers str&auml;ubte, bestach Friedrich den Jesuiten Wolf, Beichtvater Leopolds I., und gab bei dem Handel noch 30.000 Brandenburger Landeskinder drauf, dazu bestimmt, im &ouml;sterreich-spanischen Erbfolgekrieg hingeschlachtet zu werden. Der hohenzollernsche Kurf&uuml;rst griff auf die alte germanische Institution der Verwendung lebender Wesen als Geld zur&uuml;ck, nur da&szlig; die alten Deutschen mit Rindvieh zahlten und er mit Menschen. So wurde das hohenzollernsche K&ouml;nigtum von Gottes Gnaden gegr&uuml;ndet.</P>
<B><P><A NAME="S101">&lt;101&gt;</A></B> Vom Beginn des achtzehnten Jahrhunderts an verbesserten die Hohenzollern mit der Zunahme ihrer Macht ihre Vergr&ouml;&szlig;erungsmethoden, indem sie der Bestechung und dem Schacher noch Teilungsvertr&auml;ge mit Ru&szlig;land hinzuf&uuml;gten gegen Staaten, die sie zwar nicht zu Fall gebracht hatten, &uuml;ber die sie aber herfielen, nachdem sie gefallen waren. So sehen wir sie zusammen mit Peter dem Gro&szlig;en bei der Teilung der schwedischen Besitzt&uuml;mer, mit Katharina II. bei der Teilung Polens und mit Alexander I. bei der Teilung Deutschlands.</P>
<P>Jene also, die sich den Anspr&uuml;chen Preu&szlig;ens auf Neuenburg mit dem Hinweis darauf widersetzen, da&szlig; die Hohenzollern Neuenburg durch Bestechung erworben haben, begehen einen traurigen Fehler, denn sie vergessen, da&szlig; die Hohenzollern auch Brandenburg, Preu&szlig;en und die K&ouml;nigsw&uuml;rde nur durch Bestechung erlangt haben. Es kann keinen Zweifel dar&uuml;ber geben, da&szlig; sie Neuenburg mit demselben g&ouml;ttlichen Rechte besitzen wie ihre anderen Staaten, und sie k&ouml;nnen auf den einen nicht verzichten, ohne die anderen preiszugeben.</P>
<P><HR></P>
<P>Textvarianten&nbsp;</P>
<P><A NAME="M1">&lt;1&gt;</A> In der "New-York Daily Tribune" Nr. 4906 vom 9. Januar 1857: des letzten F&uuml;rsten <A HREF="me12_095.htm#Z1">&lt;=</A></P>
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